Rückzahlung Krankenkasse in der Wohlverhaltensphase der Privatinsolvenz
Hallo,
ich bin seit Oktober 2014 in der Wohlverhaltensphase der Privatinsolvenz. Ich habe gestern einen Brief meiner Krankenkasse erhalten indem sie mir mitteilen,daß ich 477€ zurückerstattet bekomme. Nun ist meine Frage,ob ich das Geld gar nicht/anteilig/komplett behalten darf? Ich bin mit meinem Insolvenzverwalter nicht auf besonders guten Fuß,daher wollte ich mich erstmal informieren wie hier die Rechtslage ist bevor ich ihm die Rückerstattung angebe. Im Netz konnte ich nicht wirklich etwas finden.
LG
Nique77
4 Antworten
Hallo,
leider antworten hier im Forum ganz oft irgendwelche Poster, die von der Verbraucherinsolvenz überhaupt keine Ahnung haben.
Wenn Du Dich in der Wohlverhaltensphase befindest, darfst Du nämlich die Rückzahlung behalten. Du musst dem Treuhänder darüber auch keine Mitteilung machen. Begründung ist die Insolvenzordnung.
Während der WVP geht nur an das Treuhandvermögen was gemäss Abtretung nach § 287 InsO und § 295 InsO abzuführen ist, an den Treuhänder. Eine Beitrgsrückerstattung von der KK unterliegt nicht den Bedingungen des § 295 InsO und auch nicht der Abtretungserklärung, daher darfst Du das Geld behalten. Nicht vergessen, die Rückzahlung muss in der Steuererklärung angegeben werden.
Vor der Wohlverhaltensphase wäre es ein Massezuwachs und müsste an den Treuhänder überwiesen werden. Ist es aber, wie gesagt, bei Dir nicht.
Viel Glück
Vielen Dank! Ich hatte bereits mit meiner ehemaligen Schuldnerberatungsstelle gesprochen und die sagte mir das Gleiche. Ich hätte sonst morgen meine Rechtspflegerin angerufen und gefragt. Vielen Dank nochmal für die fachkundige Antwort... Gruß Nique
Es ist am besten du meldest es deinem Insolvenzverwalter, der kann dann entscheiden ob du das behalten kannst oder nicht.
Ich war auch in der Privatinsolvenz. Vor Jahren hatte ich einen groesseren Betrag von meiner Rentenversicherung erhalten, eine Nachzahlung aufgrund von einer Neuberechnung. Ich meldete es meiner Insolvenzverwalterin und ich brauchte diesen Betrag nicht zu erstatten. Ich weiss allerdings die Rechtsgrundlage nicht wo so etwas steht bzw. warum ich das Geld behalten konnte.
Ich möchte nochmal anmerken,daß hier NICHT die Frage ist,ob ich es ihm melden soll. Wie in meiner Frage beschrieben werde ich es definitiv angeben,aber ich wüsste halt gerne vorher wie der rechtliche Sachverhalt ist,da ich von seiner Assistentin,mit der ich fast ausschließlich zu tun habe, schon mehrfach falsche Informationen bekommen habe. So wollte sie z.B. daß ich das Eigentum meiner Kinder mit angebe um zu prüfen,ob es pfändbar ist. Aber die Sachbearbeiterin beim Insolvenzgericht sagte mir dann telefonisch,daß dem überhaupt nicht so ist. Die Sachen meiner Kids dürfen nicht angerührt werden und falls da doch was kommt soll ich ihr Bescheid geben,denn dann würde das Gericht das nochmal mit den IV klären. Ich habe das Gefühl die gute Assistentin versucht jedes Mal mein Unwissen so zu drehen damit ich immer schön einzahle,obwohl das einige Male gar nicht sein musste. Aber ich musste halt immer erst beim Gericht nachfragen.
Ich will mich vor nichts drücken. Wenn die Rückzahlung in die Masse einfließt ist es so. Ich will nicht riskieren,daß die Insolvenz nachher umsonst war. Das ist es mir nicht wert. Daher wie gesagt,ich will nur die Rechtslage wissen....
auf jeden Fall hast du es ihm anzueigen das fällt unter die Informationspflicht. Der Insolvenzverwalter prüft dann. Es kommt darauf an warum du das Geld zurück bekommen hast.