Was kann man tun, wenn es nicht möglich ist, zurückgefordertes Kindergeld in einer Summe zurückzuzahlen?
Meine Mutter muss Kindergeld in Höhe von ca. 2000 € zurückzahlen, weil sie die Anspruchsvoraussetzungen für Kindergeld missverstanden hat und sieht auch ein, dass sie das Geld zurückzahlen muss. Jedoch ist sie dauerhaft erkrankt und bezieht ALGII, weshalb ihr es nicht möglich ist die Forderung in einer Summe zu begleichen.
Sie wollte es in kleinen Raten begleichen, leider wird im Schreiben der Familienkasse erwähnt, dass eine Ratenzahlung laut Steuerrecht nicht vorgesehen ist. Eine Stundung wäre laut Schreiben möglich, jedoch ist dies soweit wir es verstanden haben nur eine Verlegung des Fälligkeitstages, und der Betrag muss weiterhin in einer Summe beglichen werden, was das Problem leider nicht löst.
Welche Möglichkeiten gibt es hier noch? Den Betrag in einer Summe kann sie leider in keinem Fall begleichen.
Vielen Dank im Voraus!
4 Antworten
Gibt es im Familienkreis nicht jemanden, der ihr die Summe leihen kann, und deine Mutter kann sie bei demjenigen aber in Raten zurückzahlen?
Leider nicht, da unsere Familie nur aus 4 Leuten besteht mit denen es wirklichen Kontakt gibt. Keine von diesen Personen, mich eingeschlossen, ist momentan in der Lage solch eine Summe bereitzustellen.
Summe leihen oder einen Kredit aufnehmen. Dinge verkaufen um zu Geld zu kommen wäre auch eine Möglichkeit. Was Anderes bleibt da leider nicht.
Dann wird es wohl auf den Gerichtsvollzieher hinaus laufen.
dass eine Ratenzahlung laut Steuerrecht nicht vorgesehen ist.
Das wäre mir neu. Ich kann jedoch auch nicht ausschließen, daß dies tatsächlich so ist.
Sie sollte bei Gericht einen "Beratungsschein" beantragen und zu einem Anwalt gehen:
Die Familienkasse weiß noch nicht, in welcher finanziellen Situation sich meine Mutter befindet. Eventuell ist ja in Anbetracht der Situation eine Ausnahme möglich, wir haben nun einen Antrag geschickt und warten auf eine Rückmeldung. Sollte dies nicht reichen, werden wir wohl tatsächlich eine Beratung in Erwägung ziehen.
Danke für die Antwort!
warten auf eine Rückmeldung
Nicht zu lange warten, da sonst evtl. plötzlich ein Vollstreckungsbeanter vor der Tür steht.
Was gibt es da denn nicht zu verstehen, es gibt doch immer ein Merkblatt und daraus kann man alles relevante entnehmen, für wen wurde denn warum zu Unrecht Kindergeld bezogen ?
Wenn sie nichts hat kann man ihr auch nichts nehmen, Konto in P - Konto umstellen lassen und im schlimmsten Fall die Vermögensauskunft ( früher Eidesstattliche Versicherung ) beim dann ggf. auftauchenden Gerichtsvollzieher abgeben und in dieser Zeit Geld ansparen, wenn nichts geliehen werden kann.
Sie hat damals die Voraussetzungen falsch verstanden, und erst als das Schreiben kam gemerkt, dass ein Kind gar nicht mehr die Voraussetzungen erfüllt. Jetzt hat sie ja den Fehler erkannt und eingesehen, deswegen widerspricht und streitet sie auch nichts ab.
Die Familienkasse weiß noch nicht, in welcher finanziellen Situation sich meine Mutter befindet. Eventuell ist eine Ausnahme in Anbetracht der Situation möglich. Wir müssen auf eine Rückmeldung warten. Wenn keine Ratenzahlung akzeptiert wird, werden wir das dann wohl ober übel die GV/Vermögensauskunft machen müssen.
Danke für die Antwort!
Wie war denn die Situation des Kindes in der damaligen Zeit, wo laut Familienkasse zu Unrecht Kindergeld bezogen wurde ?
Wenn das Kind jetzt noch keine 25 ist und nun die Voraussetzungen erfüllen würde, kann die Familienkasse sogar zur Tilgung der alten Schulden vom dann rechtmäßig bezogenem Kindergeld bis zu 50 % einbehalten.
Das eine Überzahlung oder zu Unrecht bezogene Leistungen im Regelfall in einem Betrag gefordert werden ist dich normal, aber wenn es nichts zu hohlen gibt, dann wäre man doch dumm, würde man dann keine Ratenzahlung akzeptieren, um so das Geld zu bekommen.
Tut mir leid für die verspätete Antwort, ich hatte sie leider übersehen. Das betroffene Kind erfüllt weiterhin die Voraussetzungen für Kindergeld nicht.
Bei der Ratenzahlung stimme ich dir natürlich zu, die Familienkasse begründet es mit dem Steuerrecht und das eine Ratenzahlung dort ''nicht vorgesehen ist''. Im Moment sieht es so aus, dass die Familienkasse die ausstehende Forderung an das Hauptzollamt weitergeleitet hat, dieses ist nun für die Vollstreckung zuständig. Auf deren Seite habe ich gelesen, dass eine Ratenzahlen im Einzelfall möglich ist. Wir müssen noch abwarten ob der Antrag akzeptiert wurde. Wenn er akzeptiert wird, frage ich mich trotzdem wieso das Hauptzollamt rechtlich eine Ratenzahlung vereinbaren kann aber die Familienkasse nicht...
FG
Das wurde euch doch schriftlich durch die Familienkasse mitgeteilt.
Wurde in diesem Zeitraum evtl. ALG - 2 ( Hartz - lV ) vom Jobcenter bezogen ?
Beides nicht möglich. Niemand in der Familie kann solch eine Summe bereitstellen, weder sofort durch Bargeld oder durch den Verkauf von Dingen. Und einen Kredit als ALGII Empfänger aufzunehmen, wenn es denn überhaupt möglich wäre, macht die Lage nur schlimmer.
Da bleibt ihr wohl nichts anderes übrig als ihr Konto in ein P-Konto umzuwandeln um eine Pfändung zu verhindern. Zuhause wird der Gerichtsvollzieher auf nichts wertvolles treffen, was sich verkaufen lassen könnte.