Kindergeld überzahlt - muss jetzt über 3000 zurückzahlen. Was tun, kann man da nich doch was machen?

6 Antworten

Zu Unrecht erhaltenes Kindergeld mußt du unabhängig von der Verschuldensfrage natürlich erst mal zurückzahlen.Als Inhaber des Kindergelanspruchs bleibst du Schuldner des Rückforderungsanspruchs.Der Rückforderungsbetrag, das hast du ja selbst lesen können, wird in einer Summe zur sofortigen Zahlung (angeg. Frist) fällig.Die Einlegung eines Einspruchs geg. den Rückforderungsbescheid schiebt deine Verpflichtung zur sofortigen vollen Rückzahlung nicht auf. Trotz Einspruchsverfahren mußt du grundsätzlich den Rückforderungsbetrag zunächst überweisen. Ob Ratenzahlung in irgend einer Form möglich ist mußt du ggf. bei der Fam.-Kasse hinterfragen. Gegen einen laufenden Kindergeldanspruch könnte allerdings das zu Unrecht erhaltene Kindergeld bis zur Hälfte aufgerechnet werden.

Da du versäumt hast die Änderungen deiner Verhältnisse gegenüber der Fam.-Kasse anzuzeigen (wozu du nach § 68 Abs. 1 des Einkommenssteuergesetzes verpflichtet bist) stehst du jetzt um so mehr in der Pflicht.

Mein Rat: Überweise schnellst möglich als erstes das Geld. Sicher 3000 Öcken sind ein ordentlicher Batzen Geld und es tut im Moment auch sicher weh, aber wenn du es nicht machst, hast du mit Sicherheit bald noch mehr Probleme u. Ärger am Hals als dir lieb sein kann. Dann machst du am besten einen Termin bei einem Mitarbeiter deiner zuständigen Familienkasse. Aufpassen sag denen ganau was du willst! Der Termin muß innerhalb der Einspruchsfrist (1 Monat nach Bekanntgabe der Entscheidung) liegen damit diese gewahrt bleibt. Nimm alle erforderlichen Unterlagen mit und erklär dort persönlich deinen Einspruch zur Niederschrift. Im Gespräch solltest du signalisieren das du daran interessiert bist den ganzen Kram so schnell wie möglich von der Backe zu haben. Verleih so weit es geht dem Ganzen etwas Nachdruck damit es schnellstmöglich bearbeitet wird.

Hier: http://www.arbeitsagentur.de/nn_26532/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A091-steuerrechtliche-Leistungen/Allgemein/Kindergeld.html kannst du dir Notfalls auch noch einige Informationen erlesen. Auch findest du auf der Seite das Merkblatt Kindergeld 2012 als PDF und Servicerufnummern sowie das Ortsverzeichnis der Familienkassen.

Maximale Erfolge beim Windmühlenkampf wünscht

doc.imod

altgruen 
Beitragsersteller
 27.09.2012, 00:53

Danke erstmal für die Antwort.

Ich schätze, dass ich also wirklich "schuldig" bin? Ich erkläre mal in einem Gegenbeispiel, was ich gedacht hätte.

Beispiel: Wenn ich eine Monatskarte für öffentliche Verkehrsmittel besitze, darf ich damit einen Monat (öffentliche) Bahnen fahren. Fahrschein hat man immer mitzuführen. Ich weiß nicht wie es woanders ist, aber in Berlin ist es so, dass wenn man seinen Schein zu Hause vergessen hat, aber genau dann kontrolliert wurde, hat man die Möglichkeit, seine Karte nachzureichen, und zu beweisen, dass man nicht unrechtlich dieses Verkehrsmittel benutzt hat. Zahlt dann weniger Buße. Ist das in diesem Fall wirklich unwahrscheinlich/unmöglich? Denn was du geschrieben hast hört sich an als würde ich das alles wirklich hinnehmen müssen, klar ich will es schnell hinter mir haben, aber du weist sicher was ich meine.

docimod  28.09.2012, 20:20
@altgruen

Denn was du geschrieben hast hört sich an als würde ich das alles wirklich hinnehmen müssen,

Dann hast du meine Antwort nicht richtig gelesen bzw. nicht richtig verstanden. Ich habe dir lediglich versucht die Sachlage zu erklären und dir einen Rat gegeben wie du dein Problem lösen könntest.Du hast selbst zugegeben das du einen Fehler gemacht hast,sowas kann passieren, soll aber nicht heisen das du alles so hinnehmen mußt. Aus Fehlern lernt man bekanntlich und dennoch schützt Unwissenheit vor Strafe nicht.Es klingt vieleicht abgedroschen ist aber so. Natürlich mußt du vorerst in den sauren Apfel beisen und die Spielregeln der Familienkasse befolgen, weil die, ganz einfach den längeren Arm haben.

...wenn du meinen und den Rat der anderen beherzigst und dich umgehend auf die Socken machst um die Sache zu klären, dann könnte es (da bin ich mir ziemlich sicher) zu einem ähnlichen Ergebnis führen wie in deinem Gegenbeispiel mit der Monatskarte.....versprechen kann ich dir´s natürlich nicht.

Nochmal klar und deutlich, du mußt nichts hinnehmen, du mußt aber in die Gänge kommen und deine Chanche(n) auch nutzen.

Alles Gute......

Gruß doc.imod

Lege Einspruch ein und beantrage gleichzeitig Aussetzung der Vollziehung bis zur Entscheidung über Deinen Einspruch. Gib an, dass Du die Summe, die unstrittig ist zum Termin überweist und tue das auch. Lege Dein Abiturzeugnis bei und was Du sonst an Unterlagen (z.B. Bewerbungen) hast. Aussetzung der Vollziehung muss nicht gewährt werden und wird auch nicht, wenn Dein Einspruch für die Kasse keine Erfolgsaussichten hat. Darüber wirst Du aber informiert.

Was hast Du nach dem Abitur getan? Anspruch besteht auch, wenn Du Dich auf einen Studienplatz beworben hast (muss nachgewiesen werden).

altgruen 
Beitragsersteller
 27.09.2012, 00:59

Danke auch dir für die Antwort. Nach dem Abitur habe ich nichts getan, was mich berechtigt hätte, Kindergeld zu bekommen. Die 4 Monate die sie da überzahlt haben, würde ich auch zurückzahlen. Mir geht es um Mai 2010 bis Juli 2011, in der ich doch noch die Schule besucht habe. Ihnen muss das auch bekannt gewesen sein, denn sonst hätten sie nicht genau 4 Monate nach meinem Abschluss das KG abgeschnitten, was nämlich genau die Frist ist, um sich für eine neue Stelle zu bewerben und somit lückenlos KG kriegen zu können.

möglichst vor ort klären + ggf. ratenzahlung vereinbaren

altgruen 
Beitragsersteller
 27.09.2012, 01:02

Danke, werde ich gleich morgen versuchen.

fristgerecht(!!) Einspruch schreiben, Abizeugnis (Datum ist entscheidend) nachhreichen und sonstige Belege für Zeiten von Bewerbungen um Ausbildungsplätze, Teilnahme an Praktika Ausbildungen usw.

Prinzipielle Zahlungsbereitschaft signalisieren, aber um Ratenzahlung bitten, bzw. um Zahlungsaufschub bis zur Klärung.

Hallo!

Die einfachste Möglichkeit wäre doch, die erforderlichen Unterlagen, die Deinen Anspruch auf Kindergeld in den letzten Jahren eindeutig belegen, endlich einmal einzureichen! Soweit ich weiß, kann man auch noch rückwirkend Kindergeld beantragen; demnach sollte es auch möglich sein, rückwirkend die Belege einzureichen. Am Besten wäre es, Du rufst unverzüglich bei der Familienkasse an und erkundigst Dich dort, wie zu verfahren ist.

Kontakte

Service-​Rufnummer für Kindergeld und Kinderzuschlag Tel: 0180 1 / 54 63 37 (Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise höchstens 42 ct/min)

Quelle:

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A091-steuerrechtliche-Leistungen/Allgemein/Kindergeld.html