Kindergeldnachzahlung nach Exmatrikulation?
Hallo,
ich habe mich zum Sonmersemester 2021 an einer Universität immatrikuliert, aber weiß jetzt schon, dass ich doch etwas anderes studieren möchte. (habe die ganze Zeit schon geschwankt und warte dann auf das Wintersemester 2021)
Wenn ich mich jetzt nach einem Monat wieder exmatrikuliere, muss ich dann das Kindergeld der letzten Monate zurückzahlen, da ich ja so gut wie gar nicht studiert habe?
Die Bestätigung der Immatrikulation ist schon bei der Familienkasse eingegangen, aber die Exmatrikulationsbescheinigung würde eigentlich direkt hinterher kommen. Muss ich mit Rückzahlungen rechnen?
Liebe Grüße und Danke schon mal.
Ich bin bei dem Thema wirklich aufgeschmissen..
2 Antworten
(5) 1Ist der Familienkasse bis zum Ende der Übergangszeit nicht nachgewiesen worden, dass das Kind für einen Beruf ausgebildet oder einen Dienst bzw. eine Tätigkeit i. S. d. Abs. 1 Satz 1 aufnehmen wird, ist die Festsetzung ab dem Monat, der dem Monat folgt, in dem der Ausbildungsabschnitt endete, nach § 70 Abs. 2 Satz 1 EStG aufzuheben. 2Kann eine Ausbildung nicht aufgenommen werden, so kommt ggf. eine Berücksichtigung als ausbildungsplatzsuchendes Kind in Frage (vgl. A 17).
Du solltest dich als "Ausbildungssuchend" melden bei deiner Berufsberatung...
Ob man das Studium erfolgreich abschliesst ist egal. Ob Du im weiteren Studium nochmal Kindergeld bekommst weiß ich nicht.