Wie schnell muss ein Vermieter ein klemmendes Türschloss reparieren?
Mir ist vor 3 Tagen aufgefallen, dass der innere Türschlosszylinder sich immer verschiebt und dreht, sodass manchmal beim Auf- und Abschließen der Schlüssel klemmt. Ich habe dem Vermieter dies sofort gemeldet, der nun erstmal in 3 weiteren Tagen (!) sich das erst ansehen will, es also noch nicht mal repariert wird. Kann mir jemand einen Paragraf nennen oder eine gesetzliche Frist, bis wann ein Vermieter so einen Fall reparieren MUSS...?
7 Antworten
da hast vermutlich die schraube verloren die den schließzylinder hält oder sie ist locker.neue besorgen ist m5 und kostet 20 cent einzeln und ist mit schraubendreher in 5 min erledigt
hast keinen bekannten der das für dich erledigen kann,einmal gesehn und gezeigt bekommen kann es jeder,ist kein hexenwerk
leider nein, kenne niemandem im schlüsselbereich :) das soll der vermieter erledigen, mir geht es nur um die frist. vielen dank aber!
Das muss kein Fachmann aus dem "Schlüsselbereich" sein - ein einigermaßen handwerklich begabter Mensch, der mit ´m Schraubendreher umgehen kann, kriegt das ohne weiteres hin.
Genau das von Dir beschriebene Problem hatte jemand in der Familie auch. Da ich gebeten wurde, anwesend zu sein, wenn der Schlüsseldienst kommt, konnte ich dann direkt mit dem Fachmann sprechen.
Das Problem war nämlich, dass sich das Schloß nicht mehr aufsperren ließ. Glücklicherweise war die Tür nur zugezogen, sodass sie ohne Beschädigung schnell zu öffnen war. (... was dieFamilienangehörige zuvor nicht mitteilte und wir deswegen den Schlüsseldienst der Hausverwaltung her bestellten)
Dieser Fachmann erklärte, dass dieser Schaden eindeutig und rein nur auf Abnutzung zurück zu führen wäre und in dem Haus die Schließanlage sowieso mal komplett ausgetauscht werden müßte, wozu aber ein Beschluss der Eigentümerversammlung, notwendig wäre. (Würde also noch etwas dauern.)
Der Fachmann erklärte auch, worauf man achten müsse, um bis dahin das Problem möglichst zu vermeiden, sagte aber auch, dass es immer wieder passieren könnte. Natürlich wurde auch der Vermieter entsprechend informiert.
Die Kosten des Einsatzes (knapp unter 100 €) wurden anstandslos vom Vermieter übernommen.
Um das Problem aber auf Dauer abzustellen, haben wir sofort selbst einen passenden Schließzylinder gekauft und eingebaut. (Wie man den einbaut, steht auf der Verpackung oder der beiliegenden Anleitung übrigens erklärt.)
Beim Auszug ungefähr 1/2 Jahr später wurde der defekte Zylinder wieder eingebaut.
Kostenpunkt für die dauerhafte Problemlösung:
ca. 10 € für einen normalen Zylinder und für bessere Marken-Qualität ca. 30 bis 50 €.
Man hätte jetzt wieder mit dem Vermieter streiten anfangen können, ob er diesen auch bezahlt, aber da hätte er nicht "mitspielen" müssen und abgesehen davon hatte die Bewohnerin einen zusätzlichen Schutz gegen unerlaubtes Eindringen des Vermieters in die Wohnung für den Fall, dass er sich widerrechtlich doch einen Schlüssel zurück behalten hätte.
Für Deinen Fall:
Da das Schloß immer noch schließt, wenn auch hakelig, ist kein Notfall gegeben. Der besteht erst, wenn es gar nicht mehr zu öffnen ist. Dann muss der Schlüsseldienst ran und der kostet dann womöglich richtig Geld und fällt somit auch nicht mehr unter Kleinreparaturen.
Meine Empfehlung: Kauf Dir selbst einen Schließzylinder, denn den Ärger, den man sich einfängt, wenn man nicht mehr in die Wohnung kommt, kann man sich wirklich ersparen.
Nachdem Du diesen "Schaden" vermutlich eh selbst wirst bezahlen müssen (Kleinreparaturklausel ) , wäre es soweit es sich um die Wohnungstür handelt vielleicht einfacher und preiswerter für Dich, wenn Du das gleich selbst in die Hand nimmst.
Ansonsten - wo liegt ein reales Problem, solange das Schloss noch schließt - einige Tage mit einem solchen Mangel zu leben?
Das Problem ist, dass ich es immer nur schwer wieder aufbekomme, und irgendwann vllt gar nicht mehr. Würde gerne in meine Wohnung kommen ohne Probleme... ich dachte aber, dass der Vermieter verpflichtet ist, so einen Schaden zu reparieren, da er durch Verschleiss entstanden ist, nicht durch mutwillige Zerstörung o.ä.
Dann kann ich Dir nur raten - schaue in Deinen Vertrag welchen Betrag Du für Kleinreparaturen - je "Vorfall" - zu bezahlen hast.
Ob Verschleiß oder Schaden ist bei Kleinreparaturen unerheblich. Kleinreparaturen beziehen sich auf Dinge, die dem ständigen Zugriff des Mieters unterliegen und dazu gehört ein Türschloss.
Kleinreparaturen bezahlst du ja nur bis zu einem bestimmten Betrag z. B. 100 € pro Mangel. Kostet die Behebung des Mangels 100,01 € zahlt diese der Vermieter allein, also auch ohne eine Beteiligung deinerseits.
Hast du aber einen Schaden verursacht, würdest du die Kosten für die Beseitigung allein tragen müssen - auch wenn es 1000 € kostet.
Der Vermieter muss in einer "angemessenen" Frist den Schaden beheben.
Da Du die Türe ja grundsätzlich benutzen kannst (musst halt manchmal mit dem Schlüssel "ruckeln"), halte ich 4 Wochen für durchaus angemessen.
Das Schloss funktioniert ja weitgehend.
Kannst ja aber mal die Schraube festziehen, vielleicht hilft das schon.
Es gibt hierfür kein Gesetz, das vorschreibt, in wievielen Tagen etwas erledigt sein muss. Das richtet sich nach dem jeweiligen Einzelfall, wie dringlich die Sache ist.
Wahrscheinlich hält der Vermieter dein Problem für weniger dringend, weil er annimmt, dass das Schloss nur etwas hakt, aber ansonsten generell funktioniert. Kontaktiere ihn doch einfach nochmal und ekläre ihm, dass du Bedenken hast, bei nächster Gelegenheit gar nicht mehr in die Wohnung zu kommen.
Möglicherweise kannst du auch selber danach schauen und die Ursache beheben. Das kann ich aber natürlich nicht beurteilen, kommt drauf an, an was es genau liegt.
Vielen Dank!!!
Danke für die Erklärung! Ddenke auch, dass der Schaden schnell behoben ist, selbst kann ich das aber nicht - deshalb die Frage, in welcher Frist der Vermieter reagieren muss...