Rollladen defekt - innerhalb welcher Frist muss der vermieter reparieren lassen?
Hallo zusammen,
heute Morgen ist beim Hochziehen des Rollladens wohl der Gurt gerissen- ganz genau weiß ich es nicht, ich bin da kein Fachmann. Aber es scheint so.
Als ich das unserem Vermieter gesagt habe, meinte er, er würde sich dann mal nächste Woche darum kümmern.
In dem Zimmer gibt es noch ein zweites Fenster, so dass es im Zimmer nicht ganz dunkel ist (der Rdefekte Rollladen ist nämlich unten).
Jetzt meine Frage: Innerhalb welcher Frist muss der Vermieter den Schaden beheben? Ach ja: der Gurt ist nicht zu festes Ziehen abgerissen, so dass es sich nicht um eine ´Fahrlässigkeit oder ein Verschulden meinserseits handelt. Viele Dank für Eure Antworten!
7 Antworten
"Muss" er überhaupt? Oder fällt das noch unter Kleinreparaturen? Rolladengurt ist Verschleißmaterial und kostet nicht die Welt - die Montage ist allerdings etwas fummelig.
Ansonsten denke ich auch, das 10 - 14 eine angemessene Frist ist (+ Feiertage).
Sei freundlich, weise auf die Kälte hin (Rolladen ist ja auch Isolierung) und spendiere ihm bei Schadensbesichtigung oder -reparatur noch eine Tafel Schokolade o.ä.
Das funktioniert meistens:-)
Ich verstehe immer nicht warum V nicht früher informiert wird, daß der Gurt dünner wird. Denn es ist ja wohl klar, das man das bemerkt.
ein verschleißender Gurt macht sich bemerkbar. Auch ein Laie erkennt, das er ausreisst und dünner wird. Von daher hätte der Mieter dem Vermieter früher seine Beobachtung mitteilen können. Rolladengurte gehören zu den Verschleißteilen fallen daher unter die Kleinreparaturklausel. Ob es wesentlich teurer wird weil er geriisen ist weiß ich nicht, vermute aber mal nicht. Der Austausch des Gurtes kostet ca. 80,- also im Rahmen der Zahllast des Mieters.
Ach übrigens - man kann nicht wegen jedem Scheis die Miete mindern. Oder verklagst du die Werkstatt wenn sie ein Ersatzteil nicht vorrätig hat und du 2 Tage auf dein Auto verzichten musst???
Auch wenn es eine Kleinreparaturklausel geben sollte, einen gerissenen Rollogurt kann man nicht reparieren der muß komplett ersetzt werden.
Da es dann um eine Instandsetzung handelt muß der Vermieter die Kosten tragen.
"Innerhalb welcher Frist muss der Vermieter den Schaden beheben?"
Wie schon mehrfach geschrieben gibt es keine festgesetzte Fristen.
Ich denke aber das könnte innerhalb von 3 Werktagen erledigt sein.
Zur Sicherheit kannst Du den Vermieter, in Verbindung mit Weihnachtsgrüßen;-), ja noch schriftlich informieren und ihn bitten das bis Weihnachten zu erledigen.
das könnte aber doch unter die Kleinreparaturklausel fallen. Der neue Gurt kostet ca. 100,- €.
Ich habe vor 2 Wochen 2 komplette Gurte mit Kasten oder wie das Teil heißt, für 13 € das Stück gekauft. Einen "hübschen" Namen haben die Teile übrigens Aufschraubwickler;-)
Der Materialpreis ist relativ gering, aber die Arbeitskosten sind erheblich, weil meistens noch 2 Leute kommen. Die Rechnungssumme wird kaum unter € 75 betragen, so dass die Kleinreparaturregel nicht greift und der Vermieter die gesamte Reparatur zahlen muß (nicht nur den übersteigenden Betrag).
du musst eine angemessene frist setzen (schriftlich) angemessen hierbei wären 7-10 werktage um es zu begutachten und 14 tage um den schaden zu beheben,aber die feiertage bitte nicht mit fristieren
Feiertage sind auch keine Werktage ;)
wollte es nur nochmal erwähnen;)
In der nächsten woche sollte der schaden behoben werden,sonst kannst du eine mietminderung beantragen
Jau! Mietminderung! 0,01 % oder wie?
ne - 100% - da macht man sich Freunde!!
Das ist natürlich auch eine gut Frage. Aber bisher hat er sich immer um solche "kleinigkeiten" gekümmert. Ein anderer Gurt wurde auch schon ausgetausch. Ist eben kein ganz neues Haus mehr.