Rollladen defekt - innerhalb welcher Frist muss der vermieter reparieren lassen?

7 Antworten

"Muss" er überhaupt? Oder fällt das noch unter Kleinreparaturen? Rolladengurt ist Verschleißmaterial und kostet nicht die Welt - die Montage ist allerdings etwas fummelig.

Ansonsten denke ich auch, das 10 - 14 eine angemessene Frist ist (+ Feiertage).

Sei freundlich, weise auf die Kälte hin (Rolladen ist ja auch Isolierung) und spendiere ihm bei Schadensbesichtigung oder -reparatur noch eine Tafel Schokolade o.ä.

Das funktioniert meistens:-)

thrichter 
Beitragsersteller
 17.12.2010, 20:51

Das ist natürlich auch eine gut Frage. Aber bisher hat er sich immer um solche "kleinigkeiten" gekümmert. Ein anderer Gurt wurde auch schon ausgetausch. Ist eben kein ganz neues Haus mehr.

Tabaluga1961  18.12.2010, 11:08
@thrichter

Ich verstehe immer nicht warum V nicht früher informiert wird, daß der Gurt dünner wird. Denn es ist ja wohl klar, das man das bemerkt.

ein verschleißender Gurt macht sich bemerkbar. Auch ein Laie erkennt, das er ausreisst und dünner wird. Von daher hätte der Mieter dem Vermieter früher seine Beobachtung mitteilen können. Rolladengurte gehören zu den Verschleißteilen fallen daher unter die Kleinreparaturklausel. Ob es wesentlich teurer wird weil er geriisen ist weiß ich nicht, vermute aber mal nicht. Der Austausch des Gurtes kostet ca. 80,- also im Rahmen der Zahllast des Mieters.

Ach übrigens - man kann nicht wegen jedem Scheis die Miete mindern. Oder verklagst du die Werkstatt wenn sie ein Ersatzteil nicht vorrätig hat und du 2 Tage auf dein Auto verzichten musst???

Auch wenn es eine Kleinreparaturklausel geben sollte, einen gerissenen Rollogurt kann man nicht reparieren der muß komplett ersetzt werden.

Da es dann um eine Instandsetzung handelt muß der Vermieter die Kosten tragen.

"Innerhalb welcher Frist muss der Vermieter den Schaden beheben?"

Wie schon mehrfach geschrieben gibt es keine festgesetzte Fristen.

Ich denke aber das könnte innerhalb von 3 Werktagen erledigt sein.

Zur Sicherheit kannst Du den Vermieter, in Verbindung mit Weihnachtsgrüßen;-), ja noch schriftlich informieren und ihn bitten das bis Weihnachten zu erledigen.

Tabaluga1961  18.12.2010, 11:06

das könnte aber doch unter die Kleinreparaturklausel fallen. Der neue Gurt kostet ca. 100,- €.

anitari  18.12.2010, 13:20
@Tabaluga1961

Ich habe vor 2 Wochen 2 komplette Gurte mit Kasten oder wie das Teil heißt, für 13 € das Stück gekauft. Einen "hübschen" Namen haben die Teile übrigens Aufschraubwickler;-)

LittleArrow  05.01.2011, 01:25
@anitari

Der Materialpreis ist relativ gering, aber die Arbeitskosten sind erheblich, weil meistens noch 2 Leute kommen. Die Rechnungssumme wird kaum unter € 75 betragen, so dass die Kleinreparaturregel nicht greift und der Vermieter die gesamte Reparatur zahlen muß (nicht nur den übersteigenden Betrag).

du musst eine angemessene frist setzen (schriftlich) angemessen hierbei wären 7-10 werktage um es zu begutachten und 14 tage um den schaden zu beheben,aber die feiertage bitte nicht mit fristieren

crashlady  17.12.2010, 20:02

Feiertage sind auch keine Werktage ;)

NicoDeluxe  17.12.2010, 20:04
@crashlady

wollte es nur nochmal erwähnen;)

In der nächsten woche sollte der schaden behoben werden,sonst kannst du eine mietminderung beantragen

Andrea2009  17.12.2010, 20:15

Jau! Mietminderung! 0,01 % oder wie?

Tabaluga1961  18.12.2010, 11:08
@Andrea2009

ne - 100% - da macht man sich Freunde!!