Abgebrochener Wohnungsschlüssel, wer zahlt?

11 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

= Fast jeder hat es schon mal erlebt: Ein Schlüssel bricht und der abgebrochene Teil steckt noch im Schloss. Das Amtsgericht halle hatte jetzt zu entscheiden, was ist, wenn das einem Mieter mit dem Wohnungsschlüssel passiert. Es entschied, dass der Mieter für diese „Beschädigung der Mietsache" keinen Schadenersatz zu leisten braucht.

= Das gelte jedenfalls dann, wenn er nicht gegen mietvertragliche Obhutspflichten verstoßen habe. Für Schäden im Rahmen eines „vertragsgemäßen Gebrauchs" müsse er nicht haften (17.03.2009 AZ: 93 C 4044/08).

= Hinweis: Möchte der Vermieter dennoch Schadensersatz, muss er vortragen und beweisen können, dass sein Mieter den Schlüssel schuldhaft abgebrochen oder gegen die nebenvertragliche Obhutspflicht, gemietete Sachen schonend und pfleglich zu behandeln, verstoßen hat.

NyabinghiKongo 
Beitragsersteller
 11.10.2010, 08:35

Klar und prägnant! So stell ich mir eine Antwort vor.

Der Ersatz eines Schlüssels ist keine Reparatur, deshalb auch keine Kleinreparatur, selbst wenn es eine diesbezügliche wirksame Klausel im MV geben sollte. Ich sehe eine durch Materialermüdung eingetretene Unbrauchbarkeit des Schlüssels die durch den Vermieter kostenmäßig zu tragen ist. 50 EURO für einen Neuen Schlüssel ist außerdem maßlos. Da hat er sich wohl den teuersten Schlüsseldienst in Deutschland gesucht. Regulär kostet der Schlüssel nicht mehr als 5 EURO.

NyabinghiKongo 
Beitragsersteller
 11.10.2010, 12:17

Guter Einwand, werde ich einbringen, Danke!

ich persönlich halte nichts von alten Schließanlagen und habe seit langem sowohl eine neue sichere Blende, als auch einen schlagschlüsselsicheren Zylinder in meiner Wohnung angebracht, Kostenpunkt ca 120 Euro bei Selbstmontage und das sollte Sicherheit wert sein. Brauche jetzt zwar immer zwei Schlüssel, aber das stört nicht weiter. Mit der Schlagschlüsselmethode lässt sich fast jede Tür ohne Spuren öffnen und da ist es immer schwierig, der Hausratversicherung nachzuweisen, dass die Tür auch wirklich abgesperrt und nicht nur zugezogen war (zugezogene Türen lassen sich problemlos mit Plastikkarte oder Federstahlhaken öffnen).

Falsche Handhabung, Abbrechen gehört nicht zur normalen Nutzung von einem Schüssel. Du musst ihn kaufen

NyabinghiKongo 
Beitragsersteller
 11.10.2010, 07:50

Ich hab ihn benutzt wie immer, um die Tür aufzuschließen, was soll daran falsch sein?

moien57  11.10.2010, 07:59
@NyabinghiKongo

Kind auf dem Arm . Tür ging schwer, wahrscheinlich nicht gaaaaaannnz bis zum Einte eingesteckt.

NyabinghiKongo 
Beitragsersteller
 11.10.2010, 08:34
@moien57

Dooooch, ich konnte den Schlüssel ja noch drehen, bis der Widerstand zu groß wurde...

Du hast den Schlüssel abgebrochen, also musst du ihn auch bezahlen. Vielleicht hättest du dir eine Menge Geld sparen können, wenn du den Schlüssel selbst hättest nachmachen lassen.

NyabinghiKongo 
Beitragsersteller
 11.10.2010, 07:33

Gehört zu einer Schließanlage..

joyce123  11.10.2010, 07:35
@NyabinghiKongo

Auch wir haben in unserem Haus eine Schließanlage. Ich musste vor einigen Monaten einen verlorenen Schlüssel nachmachen lassen, das hat mich keine 20 Euro gekostet.

Painsucker  11.10.2010, 07:38
@joyce123

verlieren is ja auch ne andere sache da ja eindeutig die schuld bei dir liegt

NyabinghiKongo 
Beitragsersteller
 11.10.2010, 07:38
@joyce123

Das geht bei unserer Anlage nicht so einfach. Da braucht man Schlüsselnummer und so.

joyce123  11.10.2010, 07:45
@NyabinghiKongo

Natürlich braucht man die Schlüsselnummer bei jeder Schließanlage. Mein Vermieter hat seinen Schlüsseldienst beaufragt, mir einen neuen Schlüssen anzufertigen. Ich musste ihn dann nur noch abholen und natürlich bezahlen.

joyce123  11.10.2010, 07:46
@Painsucker

Den verbogenen Schlüssel hätte man sofort reklamieren müssen.