Fenstergriff defekt - Fenster lässt sich nicht mehr öffnen - Vermieter zuständig?
Hallo!
Ich habe ein kleines Problem :-/
Und zwar lässt sich meine Terrassentür nicht mehr öffnen, da der Griff (welcher mit einem integrierten Schloss versehen ist) nicht mehr öffnen. D.h. ich vermute, dass das Schloss klemmt/der Feder(?)mechanismus kaputt ist (normalerweise springt beim Umlegen des Schlüssels das "Innere" des Schlosses etwas vor und der Hebel lässt sich umlegen - und die Terrassentüre so öffnen).
Ist das nun eine Sache, um welche sich der Vermieter kümmern muss - oder muss ich einen derartigen Defekt aus eigener Tasche reparieren lassen?
Liebe Grüße!
6 Antworten
Ist das nun eine Sache, um welche sich der Vermieter kümmern muss - oder muss ich einen derartigen Defekt aus eigener Tasche reparieren lassen?
Kommt darauf an ob in Deinem Vertrag eine gültige Kleinstreparaturklausel drin steht.Wenn die gültig ist und dort steht z.B.das Reparaturen bis 75 € vom Mieter zu tragen sind und die Reparatur weniger kostet,dann musst Du zahlen.
Kostet die Reparatur auch nur einen Cent mehr,zahlt der Vermieter Alles.Anteilig muss dann auch nichts bezahlt werden!
LG
Johnny
Das ist auf jeden Fall Vermietersache. Melden - abwarten. Es kann sein, dass der das als Kleinreparatur berechnet. Das steht im Mietvertrag ob und bis zu wie viel Euro der pro Jahr Reparaturen auf Dich umlegen kann.
Wenn in deinem Mietvertrag eine wirksame Kleinreparaturklausel verinbart ist, müsstest du wohl zahlen. Allerdings kämst du dann billiger, wenn du das Teil selbst kaufst und wechselst. Die o. g. Klausel ist nur wirksam, wenn ein Betrag (bis 90Euro) je Einzelrep. und die Jahressumme beziffert sind. Ist die Rep. auch nur 1 EC höher, muüstest du nichts zahlen.
Die o. g. Klausel ist nur wirksam, wenn ein Betrag (bis 90Euro) je Einzelrep. und die Jahressumme beziffert sind.
Ich hab schon ein Urteil gesehen mit 100 €.
Die Jahressumme ist auch festgelegt.
8 % der Kaltmiete mamimal im Jahr!
sieh mal im MV unter Kleinreparaturen nach, da müsste stehen bis zu welchem Betrag im Jahr du eine Kleinreparatur selbst zahlen musst. Wenn ihr den Griff nicht mutwillig gekaputt gemacht habt, fällt das darunter.
Du musst dann übrigens nur soviel zahlen, wie dort angegeben ist, z.B. 100 €.
Ist die Rechnung höher, muss diese voll vom Vermieter getragen werden, also du musst bei einer Rechnung von z.B. 105,-- € nicht 100 zahlen und dein VM 5, sondern der Vermieter alles.
Sage deinen Vermieter bescheid, er wird sich dann darum kümmern und auch die Kosten übernehmen. LG