Muss der Mieter das kaputte Türschloss austauschen?

6 Antworten

Dem Vermieter gehört ein funktionierendes Buntbartschloss mit Schlüssel- lt. Mietvertrag !

Für das eigene Schloß - Schlüssel und Zylinder - sind Mieter selbst verantwortlich .

Du hast das Schloss gekauft und eingebaut; also Dein Eigentum, ergo musst Du das auch bezahlen.

Für sowas ist normalerweise der Vermieter zuständig. Er kann zwar sagen das der Mieter für den Ein- oder Ausbau selbst zuständig ist, aber die Kosten für das Schloss trägt eigentlich der Vermieter. Schließlich kann er das auch geltend machen und absetzten oder so.

Man sollte dem Vermieter also auch die Rechnung des Schlosses einreichen, wenn man es selber ausstauscht. So machen wir das immer und bekommen dann das Geld zurück oder ziehen es von der Miete ab.

johnnymcmuff  19.10.2017, 16:21

Der Mieter kann Veränderungen der Mietsache vornehmen, aber dann muss er das alte Schloss aufbewahren und bei Auszug wieder einbauen.

Das neue Schloss hat der Mieter bezahlt und ist sein Eigentum, also muss der Vermieter nichts zahlen denn sein Schloss ist nicht defekt.

bwhoch2  19.10.2017, 23:22

Schließlich kann er das auch geltend machen und absetzten oder so.

@Elfirin:

Wie bitte? Von wem soll der Vermieter das Geld zurück bekommen? Weißt Du eigentlich, was "absetzen" heißt?

Ansonsten: Wenn in der Tür ein Schließzylinder des Vermieters war und der Mieter diesen ausgetauscht hat und der Zylinder des Mieters kaputt geht, hat der Mieter für seinen Zylinder selbst aufzukommen und auch für Schäden an der Tür, die ggf. zum Aufbrechen notwendig waren.

Was hast Du für eine Rechtsauffassung?

adelaide196970  10.08.2020, 16:39

von der Miete abziehen ist nun mal gar nicht erlaubt.

Du hast das Originalschloss getauscht, dieses war dir mitvermietet. Nur dafür kommt der Vermieter auf. Insofern es eine wirksame Kleinreparaturklausel gibt, wäre die zur Anwendung gekommen und du hättest außer dem Schlüsseldienst noch Wegegeld zahlen müssen. In Summe kämen dann mind. 80 0EUR zusammen. Den Zylinder bekommst du für 10 EUR im Fachhandel.

Es ist also am Besten, wenn du einen neuen Zylinder kaufst und einbaust. Den Vermieter geht das nichts an.

Bei Auszug (Ende des Mietverhältnisses) musst du das ursprüngliche Schloss wieder einbauen.

Der Vermieter könnte sagen, dass war ihr Schloss und sie müssen die Reparatur bezahlen.

Ja was denn sonst? Natürlich muss der Mieter sein Schloss selbst reparieren oder austauschen und das bei Mietbeginn vermieterseits gestellte wieder zurückbauen. Auch gegen ein gleichwertig neues, wenn er das Eigentum des Vermieters unberechtigterweise bei Umbau entsorgte.

G imager761

verreisterNutzer  20.10.2017, 13:32

Ich als Mieter habe den Schließzylinder der Wohnungstür vom Vermieter in mein Kelleraufsteckschloss ausgetauscht.
Wer muss jetzt den Kellerschließzylinder vom Vermieter reparieren wenn er nicht funktioniert?

imager761  20.10.2017, 19:07
@verreisterNutzer

Du, denn das ändert die Sach- und Rechtslage nicht: Dir ist ein funktionstüchtiges Kelleraufsteckschloss vermietet. Insofern haftet der VM gem. §§ 535, 536 BGB nicht für Mangel des Kellerschlosses nach deinem eigenmächtigen Umbau unbeschadet der Tatsache, aus welchem Bestand der Zylinder stammt.

Im Übrigen sind defekte Zylinder i. d. R. dem Verschulden des Mieters zuzuschreiben: Einmal den falschen Schlüssel reingerammt und die Zuhaltestifte nehmen dauerhaft Schaden und bei erkennbarer Schwergängigkeit obliegt dir Pflege durch Schmierung (Graphit) oder unverzügliche Mängelanzeige. Die Fälle, in denen Verschleiss ursächlich ist, sind demgegenüber äußerst selten.

G imager761