Teilzeit Arbeiten und Ausbildungssuchend - Kindergeld?

3 Antworten

Diese max. 20 Wochenstunden ist ein Durchschnittswert, du darfst also bei bereits abgeschlossener Berufsausbildung oder Studium im Durchschnitt nicht über diese 20 Wochenstunden kommen.

Berechnet wird das im Regelfall auf 12 Monate, wenn du also angenommen 6 Monate mal mehr und die übrigen weniger arbeitest, ist das im Normalfall kein Problem, solange du dann insgesamt im Durchschnitt nicht über die 20 Stunden kommst.

Es muss aber aus deinem Arbeitsvertrag ersichtlich sein, dass du z.B. nur einen Vertrag über 20 Stunden die Woche hast.

Aldra01 
Beitragsersteller
 05.10.2020, 12:59

Alles klar :) Vielen dank

isomatte  06.10.2020, 08:29
@Aldra01

Bitteschön

Kind sucht eine weitere Ausbildung

In diesem Fall haben Sie in der Regel bis zum Tag vor dem 25. Geburtstag des Kindes Anspruch auf Kindergeld. Das gilt nur dann, wenn Ihr Kind regelmäßig nicht mehr als 20 Stunden in der Woche arbeitet oder höchstens  geringfügig beschäftigt ist.

Die Einschränkung mit den 20 Woch.stdn. gilt ja erst bei Beginn einer Zweitausbildung und nicht schon auf der Suche danach...

Wie viele Stunden wären das denn dann circa im Monat?

20 Stdn./Woche x 4,3 Wo = 86 Stdn./Monat!

Es wären 86,66 Stunden im Monat.

Man rechnet:

20 Stunden x 13 Wochen : 3 Monate.

Denn 3 Monate haben durchschnittlich 13 Wochen.