Teilzeit Arbeiten und Ausbildungssuchend - Kindergeld?
Hallo
Ich bin zur Zeit Arbeitslos.
Nun nach langem suchen habe ich endlich eine neue Stelle gefunden aber erstmal nur Teilzeit.
Nun erhalte ich bzw meine Eltern Kindergeld, weil ich Ausbildungssuchend gemeldet bin.
Eine Ausbildung habe ich schon gemacht suche aber eine neue, weil der Bereich in dem im gelernt habe nichts für mich ist.
Ich suche also gleichzeitig zum Teilzeitjob auch eine neue Ausbildung für den 01.08 bzw 01.09.2021
Die Teilzeitstelle ist als Übergang gedacht bis zur neuen Ausbildung.
Auf der Seite der Arbeitsagentur steht, dass man maximal 20 Stunden in der Woche arbeiten darf damit man immernoch gleichzeitig Ausbildungssuchend gemeldet sein darf.
Wie viele Stunden wären das denn dann circa im Monat?
Es sind ja nicht immer nur genau 4 Wochen pro Monat
Der Teilzeitvertrag würde am anfang nur 80Std die Wochen gehen da bin ich ja noch in der Norm. Aber falls es irgendwann erhöht wird wie viele Stunden darf ich denn dann, damit ich immernoch Ausbildungssuchend gemeldet sein darf?
Kennt sich damit jemand aus?
Danke im voraus :))
Kind sucht eine weitere Ausbildung
In diesem Fall haben Sie in der Regel bis zum Tag vor dem 25. Geburtstag des Kindes Anspruch auf Kindergeld. Das gilt nur dann, wenn Ihr Kind regelmäßig nicht mehr als 20 Stunden in der Woche arbeitet oder höchstens geringfügig beschäftigt ist.
Bitte reichen Sie in diesem Fall bei Ihrer Familienkasse ein:
Quelle:
Arbeitsagentur.de
3 Antworten
Diese max. 20 Wochenstunden ist ein Durchschnittswert, du darfst also bei bereits abgeschlossener Berufsausbildung oder Studium im Durchschnitt nicht über diese 20 Wochenstunden kommen.
Berechnet wird das im Regelfall auf 12 Monate, wenn du also angenommen 6 Monate mal mehr und die übrigen weniger arbeitest, ist das im Normalfall kein Problem, solange du dann insgesamt im Durchschnitt nicht über die 20 Stunden kommst.
Es muss aber aus deinem Arbeitsvertrag ersichtlich sein, dass du z.B. nur einen Vertrag über 20 Stunden die Woche hast.
Bitteschön
Kind sucht eine weitere Ausbildung
In diesem Fall haben Sie in der Regel bis zum Tag vor dem 25. Geburtstag des Kindes Anspruch auf Kindergeld. Das gilt nur dann, wenn Ihr Kind regelmäßig nicht mehr als 20 Stunden in der Woche arbeitet oder höchstens geringfügig beschäftigt ist.
Die Einschränkung mit den 20 Woch.stdn. gilt ja erst bei Beginn einer Zweitausbildung und nicht schon auf der Suche danach...
Wie viele Stunden wären das denn dann circa im Monat?
20 Stdn./Woche x 4,3 Wo = 86 Stdn./Monat!
Es wären 86,66 Stunden im Monat.
Man rechnet:
20 Stunden x 13 Wochen : 3 Monate.
Denn 3 Monate haben durchschnittlich 13 Wochen.
Alles klar :) Vielen dank