Kindergeld für Kind über 18 trotz Schulbescheinigung abgesetzt?
Ich bin Juni 2021 18 Jahre alt geworden und mache gerade mein Abitur 2022.
Ungefähr einen Monat vor meinem Geburtstag kam ein Brief von der Familienkasse in welchem stand, das ich bald 18 werde und deshalb das Kindergeld im Juni 2021 ohne Nachweis eines Studienplatzes oder Schulbescheinigung abgesetzt wird.
Ich schickte einen Brief mit sämtlichen Anlagen an die FK (Antrag auf Kindergeld, Anlage Kind und Schulbescheinigung). Einige Monate später kam noch ein Brief von der FK und das Kindergeld sollte nun August 2021 abgesetzt werden. Ich wiederholte die gleiche Prozedur mit der Schulbescheinigung nochmal und heute kam wieder derselbe Brief von der FK, diesmal soll das Kindergeld im November 2021 abgesetzt werden.
Ich fühle mich so langsam veräppelt, bis einschließlich Juni 2022 bin ich noch Schülerin, warum wird mein Kindergeld nicht bis dahin festgesetzt? Muss ich alle paar Monate so einen Antrag stellen oder läuft hier irgendwas falsch?
3 Antworten
Da läuft definitiv was falsch ;-).
Die Schulbescheinigung wurde doch sicherlich auch bis Juni 2022 ausgestellt und normalerweise wird das Kindergeld dann auch so lange bewilligt. Dann muss man das Zeugnis in Kopie einreichen und etwas Neues vorlegen wenn man weiter Kindergeld beansprucht. Was da nun bei dir im Einzelnen falsch läuft kann ich nicht sagen.
Aber der beste Weg wäre wirklich mal dort anzurufen. Schreibe dir den Namen und die Uhrzeit am Besten gleich auf und sage der Person, dass du nun auf einen Bewilligungsbescheid bis Juni 2022 hoffst.
Bzw.: der Kindergeldberechtigte sollte anrufen - also Vater oder Mutter.
Wie lange gilt denn die Schulbescheinigung, wenn länger als bis zum besagten Datum der Einstellung, dann stimmt da etwas nicht !
Wenn z.B. ein Kind über 18 Jahren eine Ausbildung beginnt, dann wird Kindergeld auch bis zum Ende der Ausbildung bewilligt, es sei denn, man würde in der Zeit der Ausbildung 25, dann wäre natürlich schon vorher Ende mit Kindergeld, weil es das im Normalfall nur bis zur Vollendung des 25 Lebensjahres gibt, selbst wenn man sich noch in der Ausbildung oder Studium befindet.
Nicht du mußt den Kindergeldantrag stellen, sondern deine Eltern!
Du selbst mußt nur die Schulbescheinigung beisteuern als Anlage.