Hallo, eine Erwerbsminderungsrente hat erst mal mit einer Schwerbehinderung nichts zu tun! Für den EM-Rentenanspruch sind neben den medizinischen außerdem versicherungsrechtliche Voraussetzungen erforderlich:
Die medizinischen Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung sind erfüllt, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung weniger als sechs Stunden täglich arbeiten können, und zwar nicht nur in Ihrem, sondern in allen Berufen. Ihre Rentenversicherung prüft das anhand ärztlicher Unterlagen. Eventuell fordert sie weitere Gutachten an und stellt dann Ihr Leistungsvermögen fest.
Die versicherungsrechlichen Voraussetzungen kannst du nachlesen in dem Link hier:
www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/2_Rente_Reha/01_Rente/01_allgemeines/03_rentenarten_und_leistungen/08_erwerbsminderungsrente_node.html
Gruß siola55