Ausbildung abgebrochen - Kindergeld?

6 Antworten

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Hey, keine Panik, das ist ganz einfach:

1) Der Familienkasse muss gemeldet werden, dass die Ausbildung abgebrochen wurde. Warum ist dabei irrelevant. Außerdem müssen sie mitteilen, dass eine andere Ausbildungsstelle gesucht wird.

2) Die Zahlung wird weitergeführt, wenn der Familienkasse Belege zugesendet werden, in Form von Bewerbungen und Absagen etc. Die prüfen dann kurz, ob man sich da auch nicht absichtlich bei etwas bewirbt, wo man keine Chance hat und das war es.

An das Arbeitsamt muss nichts gemeldet werden, man ist weder als arbeits/ausbildungsplatz suchend gemeldet, noch muss man sich bei der Suche helfen lassen.

Nachfragen gerne, falls noch etwas unklar ist :-)

Apfel45 
Beitragsersteller
 19.08.2014, 01:46

Hey,

vielen Dank für die tolle Antwort! Sowas brauchte ich! :-)

Ich hätte diesbezüglich, zu Punkt 2 Deiner Antwort noch eine Frage.

Wird die Zahlung erst weitergeführt, wenn der Familienkasse Zu - und Absagen der Bewerbungen vorliegen. Oder wird die Zahlung automatisch nach der Information des Ausbildungsabbruches fortgeführt und erst dann nach Belgen gefordert?

Vielen Dank! :-)

Aldagon  19.08.2014, 01:59
@Apfel45

Die Zahlung wird automatisch fortgeführt auch wenn noch keine Belege vorhanden sind, da vertraut ihnen die Familienkasse sozusagen.

Schön dass ich Ihnen helfen konnte :)

Apfel45 
Beitragsersteller
 19.08.2014, 02:04
@Aldagon

VIelen Dank für Ihre Antwort!

Nun hätte ich allerdings noch eine Frage.... Wann möchte die Familienkasse in der Regel die ersten Belege vorliegen haben?

Vielen Dank!

Aldagon  19.08.2014, 03:11
@Apfel45

Die Antwort kommt jetzt leider etwas verspätet...

Soweit es mir bekannt ist, musst man spätestens innnerhalb eines Monats nach Ende der Ausbildung aktiv werden, danach kann die Familienkasse Belege fordern.

Allerdings weiß ich auch, dass die Familienkasse manchmal auch erst nach einigen Monaten Nachweise fordert. Am besten sollte und muss man selber Initiative ergreifen, dass heißt, das selber Belege eingereicht werden müssen, für den Fall das die Familienkasse nicht sofort fragt. Sonst wird das Kindergeld nachher gestrichen und dann muss Widerspruch eingelegt werden usw. - ein unnötiger Stress...

Als Beleg gelten schon abgeschickte Bewerbungen, Absagen usw. Sollte man sich noch garnicht bewerben können, dann sollte ihr einfach direkt ein Schreiben schicken, indem ihr eine Bewerbung zum nächstmöglichen Termin versichert.

Wenn ihr alles immer frühstmöglich macht und direkt mitteilt, dann seid ihr auf der sicheren Seite. Am besten auch nochmal Kontakt zur Familiekasse aufnehmen und sich nochmal genau beraten lassen, damit ihr nichts versäumt.

Die andere Möglichkeit, die ich auch nochmal nennen möchte, ist die Meldung beim Arbeitsamt. Eine Registierung bei der Ausbildungsplatzvermittlung gilt für 3 Monate als Nachweis von Bemühungen, das wäre auch der leichtere Weg. Dann muss immer wieder das Verhältnis erneuert werden und die arbeitssuche dort glaubhaft gemacht werden (Dort sind weniger Belege erforderlich um Interesse nachzuweisen und die erinnern und fordern immer, damit du nichts falsch machst). Inwiefern man dann aber unabhängig suchen darf, weiß ich nicht genau. Ich vermute aus dem, was ich bisher erfahren habe, dass das Arbeitsamt auch lediglich als Vermittler dienen kann, also ohne ständiges anbieten oder aufzwängen. Dann wäre das vielleicht die bessere Wahl.

Aber ich kann dir über die genauen Abläufe beim Amt nicht alles sagen, da kenn ich mich nicht genau aus.

Das war dann noch etwas mehr als das was du gefragt hast, aber vielleicht ist es noch ganz nützlich zu wissen.

Falls noch weitere Fragen aufkommen, stehe ich weiterhin zur Verfügung.

Apfel45 
Beitragsersteller
 20.08.2014, 02:09
@Aldagon

Vielen Dank! Deine tolle Hilfe verdient einfach die Auszeichnung, Danke! :-)

Der Abbruch einer Ausbildung bedeutet nicht automatisch das Ende des KG-Bezugs. Wenn der Betroffene sich weiter aktiv um einen Ausbildungsplatz bemüht, steht ihm auch weiter KG zu.

Irgendeinen automatischen Zusammenhang zur Vermittlungsaktivität der Arbeitsagentur hat die Familienkasse nicht.

Als Ausbildungsabbrecher ist man aber natürlich am Ausbildungsmart schon stigmatisiert. Da wird man JEDE Hilfe bei der Suche nach einem neuen Azubiplatz gebrauchen können, also auch die der Arbeitsagentur.

Nein. Kindergeld ist das eine, eine Betreuung durchs Arbeitsamt die andere Sache. Wenn ihr es euch leisten könnt, könnt ihr auf die Betreuung verzichten (keine Betreuung = kein Geld).

Apfel45 
Beitragsersteller
 19.08.2014, 01:04

Also ist die Zahlung von Kindergeld nur möglich, wenn das Kind eine Betreuung vom Arbeitsamt bekommt?

Das möchten wir möglichst vermeiden. Wir möchten auf eigene Art einen neuen Ausbildungsbetrieb suchen und nicht zum Arbeitsamt gehen.

Ist wirklich eine Betreuung vom Arbeitsamt nötig?

casala  19.08.2014, 01:09
@Apfel45

arbeitsamt ist nicht zwingend nötig. zum weiteren bezug der leistung muß der nachweis der weiteren suche erbracht werden. da gibt es dann allerdings erschwerte bedingungen, weil der abbruch im raume steht.

Apfel45 
Beitragsersteller
 19.08.2014, 01:12
@casala

Also wenn ich das richtig verstehe läuft das dann alles so ab:

  • Meldung bei der Familienkasse aufgeben, dass das Kind die Ausbildug nicht mehr absolviert.

  • Familienkasse meldet sich zurück und stellt die Zahlung ein - oder führt die Zahlung weiter - unter Voraussetzung, dass man den Nachweis von Absagen oder Zusagen von Bewerbungen erbringt, richtig?

Der springende Punkt: Dem Arbeitsamt wird nicht gemeldet, dass das Kind ausbildungssuchend ist und das Kind darf seine Suche nach der Ausbildungsstelle frei bestreiten und muss nicht der Pflicht nachgehen zu einem Berufsberater / zum Arbeitsamt zu gehen, richtig?

Vielen Dank! :-)

LG!

casala  19.08.2014, 10:21
@Apfel45

da ist aber noch zu bedenken, daß mögliche leistungsbezüge, anwartschaften (fehlzeit f. rente), kk nicht bedient werden.

ups - so ganz schlüssig ist die frage nicht. was hat die kindergeldkasse mit arbeitsbeschaffung zu tun? die teilen nur mit - leistungen werden wegen nicht erfüllter anspruchsvoraussetzungen eingestellt. was der/die betroffene/r damit anfängt ist seine/ihre ureigendste angelegenheit.

Nö, wieso sollte man da zum Arbeitsamt gehen, wenn dem Kind kein ALG zusteht? Fürs Kindergeld muss man nur Bewerbungen schreiben (und das halt nachweisen), so viel ich weiß, und mehr muss man mit denen dann auch gar nicht zu tun haben.