Unterhaltsvorschuss trotz Ausbildung?
Guten Tag. Ich (17) bin Polizeischüler und erhalte momentan Kindergeld und Unterhaltsvorschuss, da meine Mutter Arbeitslosengeld 2 erhält. Bekomme ich ab heute überhaupt noch Unterhaltsvorschuss? (Die Ausbildung hat gestern angefangen) Oder verdiene ich zu viel, sodass ich meinen Lebensunterhalt selbst tragen kann. Oder wird es vielleicht angerechnet, bis ich 18 bin?
Vielen Dank :)
4 Antworten
Bei Auszubildenden werden zum Beispiel pauschal 100 Euro als ausbildungsbedingtem Aufwand anerkannt und pauschal 83,33 Euro als Werbungskosten abgezogen. Ihr Kind muss die Höhe nicht nachweisen.
Die Einkünfte werden nur zur Hälfte auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet. Das bedeutet zum Beispiel, wenn Ihr Kind 100 Euro Einkommen hat, verringert sich der Unterhaltsvorschuss um 50 Euro.
Nun kommt es halt nur darauf an wie viel du tatsächlich verdienst und ob die Hälfte (also Pauschale und Werbungskosten vorab runtergerechnet) den Betrag übersteigt.
Richtig... Aber 1200 plus Kindergeld 204 Euro reichen ja auch aus. Damit könntest du auch von Zuhause ausziehen, wenn das der Plan wäre.
Ja. Definitv. Wollte ich nur wissen 😁
Dann viel Erfolg weiterhin bei der Ausbildung und später bei der Wohnungssuche.
Siehe zunächst die Antwort von @ Kessie 1
Wenn du tatsächlich 1200 € ausgezahlt bekommst, bleiben ja grob gerechnet nach Abzug der insgesamt pauschal 183,33 € noch rund 1000 € Netto übrig, davon 50 % an anrechenbares Einkommen ergeben um die 500 € und liegen weit über dem max. Unterhaltsvorschuss für Kinder von 12 - 17 Jahren.
Somit besteht dann kein Anspruch mehr.
Deine Mutter muss ja ein Einkommen von min.600 € Netto haben, ansonsten hätte ja gar kein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss ab Vollendung des 12 Lebensjahres bestanden !
Da du mit deiner Mutter in einem Haushalt lebst, kann es passieren das deine Mutter keinen Anspruch mehr auf ALG - 2 hat und das nicht nur für dich, denn du hast mit deinem Einkommen soviel anrechenbares Einkommen das du auch als unter 25 jähriges Kind aus der BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) deiner Mutter raus bist.
Du muss dann aus deinem Einkommen deinen Anteil für die Warmmiete, Haushaltsstrom usw.selber an deine Mutter zahlen und mit ihr evtl.ein angemessenes Kostgeld für deine Verpflegung / Versorgung vereinbaren oder das dann selber übernehmen.
Sollte deine Mutter also selber Einkommen von min.600 € Netto haben, dann könnte wie gesagt ggf.auch ihr ALG - 2 Anspruch entfallen, denn durch dein hohes anrechenbares Erwerbseinkommen wirst du deinen Bedarf auch ohne deinen 204 € Kindergeld decken können.
Dieses nicht mehr benötigte Kindergeld würde dann wieder zum Einkommen deiner Mutter und voll auf ihren Bedarf angerechnet.
Bei dem Entgelt eines Polizeianwärters dürfte der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss erlöschen, denn Dein Einkommen darf bis auf einen geringen Freibetrag - 90 Euro - auf Deinen Unterhaltsanspruch angerechnet werden.
Hinsichtlich des Zusammenlebens mit Deiner Mutter dürftest Du jetzt eine eigene BG bilden, da Du von Deinem Einkommen wirst leben können ..... Du musst mithin nur noch Deine anteiligen Kosten der Unterkunft bezahlen.
Solltest Du nicht mehr im Haushalt Deiner Mutter leben , so solltest Du das Kindergeld abzweigen lassen, da es sonst dem Einkommen Deiner Mutter zugeschlagen würde.
Eine Abzweigung ist nicht zwingend notwendig, die Mutter muss das Kindergeld nur nachweislich im Monat des Zuflusses dem Kind zukommen lassen, einfach wäre natürlich eine Abzweigung.
Aber bevor die durch ist müsste es auf jeden Fall so gemacht werden bzw.solange es die Mutter nach dem Auszug noch bekommt.
Also ich hab mir jetzt mal §1 UhVorschG durchgelesen und konnte auf den ersten Blick nichts finden, was degegen spräche, dass du weiterhin Anspruch auf UVG hast.
Ich verdiene ca. 1200. Das heißt ja also ich bekomme nichts, oder?