Kindergeld Übergangszeit in meinem Fall keinen Anspruch?
Hallo erstmal,
Und zwar weil keine Antwort kam bei der letzten Frage würde ich das ganze nochmal ausweiten. Ich 19 Jahre alt habe mein Abitur im August 2021 abgeschlossen und habe vor im Sommersemester 2022 zu studieren, im Januar habe ich meine Zusage bekommen, nun möchten die von der Familienkasse aber eine Rückzahlung von August bis November. Jedoch dachte ich das man eine Übergangszeit von 4 Kalendermonaten hat, da ich ab Januar die Voraussetzungen für das Kindergeld wieder erfülle und ich meine Ausbildung ja fortsetze und unter 25 bin ,frage ich mich weshalb ich zurückzahlen muss obwohl ich ja ein Recht auf diese Übergangszeit habe.
Mfg
3 Antworten
Die Übergangszeit von 4 Monaten gilt nur zwischen zwei Ausbildungsabschnitten, dafür hättest Du innerhalb dieser Zeit z.B.eine Ausbildung beginnen müssen.
Du hättest dich nach deinem Abschluss gleich z.B.bei der Agentur für Arbeit ausbildungssuchend melden sollen, dann kann es Kindergeld längstens bis zur Vollendung des 25 Lebensjahres geben.
Dann müsste ja normalerweise ab August bzw.dann September 2021 Anspruch auf Kindergeld bestehen, wenn Du ausbildungssuchend gemeldet wärst und ggf.auch noch bist.
Ist das aber nicht der Fall, dann kann es Kindergeld nur noch rückwirkend für max. 6 Monate geben, wenn die Voraussetzungen erfüllt waren und nachgewiesen werden können.
Mittlerweile haben sie auch meine Immatrikulationsbestätigung demnach bin ich seit dem 04.Januar Student an der Hochschule. Ich habe ihnen auch exakt geschildert wie das mit den Bewerbungen läuft, man kann sich ja für die Sommersemester erst ab dem 15ten November bewerben.
Das mag sein, aber deshalb kann man sich trotzdem ausbildungssuchend melden und dann besteht Anspruch auf Kindergeld bis längstens Vollendung des 25 Lebensjahres.
Wann hast du denn genau dein Abitur gemacht und somit die Schule beendet? Das war doch nicht erst im August?
Hat man denn etwa nicht diese 4 Monate Übergangszeit oder habe ich da etwas falsch verstanden?
Die Zeugnisse gabs bei mir ab August bzw. am ersten wurden die wegen Corona bei der Feier ausgehändigt komme aus Baden-Württemberg und hatte meine Prüfungen auch relativ spät.
Du hättest dich sofort nach dem Abitur als "Ausbildungssuchend" melden sollen bei deiner Berufsberatung:
Siehe "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse ab Seite 14ff: https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg2-merkblattkindergeld_ba015394.pdf
Ich habe mich aber über dieses Online Formular als Ausbildungssuchend/Studienbewerber gemeldet. Ich habe denen direkt vor dem Abschluss mitgeteilt dass ich mich für ein Sommersemester bewerben werde das wurde von Anfang an aufgenommen.