Kindergeld Übergangszeit in meinem Fall keinen Anspruch?

3 Antworten

Die Übergangszeit von 4 Monaten gilt nur zwischen zwei Ausbildungsabschnitten, dafür hättest Du innerhalb dieser Zeit z.B.eine Ausbildung beginnen müssen.

Du hättest dich nach deinem Abschluss gleich z.B.bei der Agentur für Arbeit ausbildungssuchend melden sollen, dann kann es Kindergeld längstens bis zur Vollendung des 25 Lebensjahres geben.

AkayaxX 
Beitragsersteller
 21.02.2022, 22:18

Ich habe mich aber über dieses Online Formular als Ausbildungssuchend/Studienbewerber gemeldet. Ich habe denen direkt vor dem Abschluss mitgeteilt dass ich mich für ein Sommersemester bewerben werde das wurde von Anfang an aufgenommen.

isomatte  21.02.2022, 23:01
@AkayaxX

Dann müsste ja normalerweise ab August bzw.dann September 2021 Anspruch auf Kindergeld bestehen, wenn Du ausbildungssuchend gemeldet wärst und ggf.auch noch bist.

Ist das aber nicht der Fall, dann kann es Kindergeld nur noch rückwirkend für max. 6 Monate geben, wenn die Voraussetzungen erfüllt waren und nachgewiesen werden können.

AkayaxX 
Beitragsersteller
 21.02.2022, 23:03
@isomatte

Mittlerweile haben sie auch meine Immatrikulationsbestätigung demnach bin ich seit dem 04.Januar Student an der Hochschule. Ich habe ihnen auch exakt geschildert wie das mit den Bewerbungen läuft, man kann sich ja für die Sommersemester erst ab dem 15ten November bewerben.

isomatte  21.02.2022, 23:21
@AkayaxX

Das mag sein, aber deshalb kann man sich trotzdem ausbildungssuchend melden und dann besteht Anspruch auf Kindergeld bis längstens Vollendung des 25 Lebensjahres.

Wann hast du denn genau dein Abitur gemacht und somit die Schule beendet? Das war doch nicht erst im August?

AkayaxX 
Beitragsersteller
 12.02.2022, 18:22

Hat man denn etwa nicht diese 4 Monate Übergangszeit oder habe ich da etwas falsch verstanden?

AkayaxX 
Beitragsersteller
 12.02.2022, 18:05

Die Zeugnisse gabs bei mir ab August bzw. am ersten wurden die wegen Corona bei der Feier ausgehändigt komme aus Baden-Württemberg und hatte meine Prüfungen auch relativ spät.

Du hättest dich sofort nach dem Abitur als "Ausbildungssuchend" melden sollen bei deiner Berufsberatung:

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Siehe "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse ab Seite 14ff: https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg2-merkblattkindergeld_ba015394.pdf

Woher ich das weiß:Recherche
 - (Schule, Recht, Ausbildung und Studium)