Kindergeld Übergangszeit in meinem Fall keinen Anspruch?

3 Antworten

Die Übergangszeit von 4 Monaten gilt nur zwischen zwei Ausbildungsabschnitten, dafür hättest Du innerhalb dieser Zeit z.B.eine Ausbildung beginnen müssen.

Du hättest dich nach deinem Abschluss gleich z.B.bei der Agentur für Arbeit ausbildungssuchend melden sollen, dann kann es Kindergeld längstens bis zur Vollendung des 25 Lebensjahres geben.

Wann hast du denn genau dein Abitur gemacht und somit die Schule beendet? Das war doch nicht erst im August?