Kindergeld Übergangszeit in meinem Fall keinen Anspruch?
Hallo erstmal,
Und zwar weil keine Antwort kam bei der letzten Frage würde ich das ganze nochmal ausweiten. Ich 19 Jahre alt habe mein Abitur im August 2021 abgeschlossen und habe vor im Sommersemester 2022 zu studieren, im Januar habe ich meine Zusage bekommen, nun möchten die von der Familienkasse aber eine Rückzahlung von August bis November. Jedoch dachte ich das man eine Übergangszeit von 4 Kalendermonaten hat, da ich ab Januar die Voraussetzungen für das Kindergeld wieder erfülle und ich meine Ausbildung ja fortsetze und unter 25 bin ,frage ich mich weshalb ich zurückzahlen muss obwohl ich ja ein Recht auf diese Übergangszeit habe.
Mfg
3 Antworten
Die Übergangszeit von 4 Monaten gilt nur zwischen zwei Ausbildungsabschnitten, dafür hättest Du innerhalb dieser Zeit z.B.eine Ausbildung beginnen müssen.
Du hättest dich nach deinem Abschluss gleich z.B.bei der Agentur für Arbeit ausbildungssuchend melden sollen, dann kann es Kindergeld längstens bis zur Vollendung des 25 Lebensjahres geben.
Wann hast du denn genau dein Abitur gemacht und somit die Schule beendet? Das war doch nicht erst im August?
Du hättest dich sofort nach dem Abitur als "Ausbildungssuchend" melden sollen bei deiner Berufsberatung:
Siehe "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse ab Seite 14ff: https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg2-merkblattkindergeld_ba015394.pdf
