Wie lange muss ein Arbeitgeber den Arbeitsplatz für einen langzeit erkrankten Mitarbeiter freihalten?
Wenn man erkrankt, bekommt man maximal 18 Monate lang Krankengeld.
Was aber ist, wenn die 18 Monate herum sind, die Krankheit jedoch immer noch besteht, so dass man nach wie vor nicht arbeiten kann?
Wovon lebt man dann und wie lange muss der Arbeitgeber dann den Arbeitsplatz freihalten?
Hintergrund für meine Frage ist, dass ich eine neue Arbeitsstelle habe, eine Kollegin schon seit 18 Monaten krank ist und man nicht weiß, ob sie wieder kommt. Man hat mich gebeten, ihr Namensschild zu entfernen. Ich habe aber da meine Bedenken, dass sie mir beleidigt ist, falls sie doch wieder kommen sollte und bin mit den Kollegen dann so verblieben, vorerst ihr Namensschild stehen zu lassen.
4 Antworten
Sofern dem Arbeitnehmer nicht gekündigt wurde (was bei kranken Mitarbeitern auch sehr schwierig ist) hat er weiter Anrecht auf seinen Arbeitsplatz.
Ob er/sie jedoch an genau derselben Stelle weiterbeschäftigt wird ist abhängig vom Arbeitsvertrag. Würde hier der Einsatzort fest verankert kann ein Arbeitnehmer nicht ohne weiteres versetzt werden. Weiterhin ist nach langer Erkrankung oft von einer Behinderung im Sinne des Schwerbehindertenrechts auszugehen was es dem Arbeitgeber weiter erschwert eine Kündigung oder auch eine Versetzung zu rechtfertigen.
Insgesamt ist das also ein sehr schwieriger Sachverhalt, der meist eines Fachanwalts für Arbeitsrecht bedarf.
Hallo!
So bitter das ist - 18 Monate krank kann keine Firma so einfach ohne Massnahmen wegstecken. Der Arbeitsplatz an sich mag ja als Anspruch noch existieren, aber dass man in dem gleichen Büro an dem gleichen Schreibtisch nach 18 Monaten die gleiche Tätigkeit ausübt, sollte gar nicht möglich sein. So etwas kann nur bei einem sehr ineffektiven Unternehmen oder einer schlecht geführten Behörde vorkommen.
Ja, aber 18 Monate da sein oder nicht- das sollte einen signifikanten Unterschied ausmachen. Die Arbeit muss ja getan werden - auch bei einem öffentlichen Arbeitgeber!! Da wird so oder so umverteilt. Es kann doch nicht einfach alles liegen bleiben. In anderthalb Jahren haben sich die Vorschriften, Formulare und Gesetze geändert, Umstrukturierungen, neue Software-Versionen, andere Abläufe, andere Chefs. Bei Großraumbüros ab 25 Personen könnte der Name bleiben, aber mittlerweile erlauben Brandschutzvorschriften gar keine Großraumbüros mehr.
Es ist der öffentliche Dienst.
Ist die Kollegin Beamtin oder Angestellte? Beides kann im öffentlichen Dienst zutreffen.
Da es hier keine weiteren Angeben gibt, hier mal was zum selbst nachschauen:
www.kanzlei-hasselbach.de/2016/kuendigung-abfindung-oeffentlicher-dienst/02/
Da gibt es keine Regelung. Kann mehrere Jahre so sein. Es gibt ja auch Leute, die erhalten 3 Jahre Erwerbsminderungsrente ( zB wegen Krebs) danach muss der Arbeitsplatz noch da sein