Erwerbsminderungsrente für 2 Jahre. Muß Arbeitgeber den Arbeitsplatz freihalten
Hallo,
laut meinem Arzt soll ich eine Erwerbsminderungsrente beantragen. Diese wird wohl erstmal für 2 Jahre gewährt, danach muß ein neuer Antrag gestellt werden.
Nur, was ist nach 2 Jahren, wenn die Rente nicht verlängert wird????
Muß mein Arbeitgeber mir nach 2 Jahren meinen Job wieder zur Verfügung stellen oder muß ich sogar kündigen, wenn ich die Rente genehmigt bekommen sollte.
Wer weiß hier mehr, was die Rechtsprechung betrifft.
Vielen Dank schon mal im Voraus.
5 Antworten
Hallo Oskar97,
Ihre Frage hat es buchstäblich in sich!
Als ich im Jahr 2001 auf Grund massiver Gesundheitsverschlechterung einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente eingereicht habe, war ich in einer ähnlichen Situation wie Sie.
Allerdings betone ich "ähnlich", weil schließlich jeder Fall anders gelagert ist.
Es gibt auch diverse Unterschiede, ob Sie einen Arbeitsplatz in der freien Wirtschaft, Im Handwerk, in der Industrie, im öffentlichen Dienst haben.
Die Arbeits- und Sozialgerichte und entsprechende Urteile bestätigen dies.
Beispiel, kleiner Handwerksbetrieb:
Für einen kleinen Handwerksbetrieb wäre eine solche Verpflichtung, Ihnen den Arbeitsplatz für 2 Jahre oder länger vorzuhalten, Existenzbedrohend.
In einem größeren Industriebetrieb dagegen, womöglich IG-Metall mit Betriebsrat usw. und entsprechendem Sozialplan kann die Sache wiederum anders aussehen.
Im öffentlichen Dienst wiederum besteht für den Arbeitgeber ebenfalls mehr Spielraum.
In meinem eigenen Fall (öffentlicher Dienst) ist es z.B. so, daß ich mein Arbeitsverhältnis bis zum heutigen Tage von meiner Seite aus nicht gekündigt habe und auch mein Arbeitgeber hat mir seit 2001 bis heute nicht gekündigt. Das Arbeitsverhältnis ruht und ich erhalte jedes Jahr eine "Null-Lohnsteuerabrechnung" zur Vorlage beim Finanzamt und bei der Rentenversicherung.
Grundsätzlich ist es so, daß Ihnen Ihr Arbeitgeber Ihren Arbeitsplatz nicht unendlich lange Zeit vorhalten muß, denn das wäre eine sehr ungleiche Risikoverteilung.
Aber jetzt zu Ihrem Fall, grundsätzlich und meine bescheidene, private Meinung:
Wenn Ihnen Ihr Arzt empfiehlt, einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen so heißt das ja noch lange nicht, daß Ihr Antrag auf Erwerbsminderungsrente auch Erfolg hat.
Allein wegen der Vermutung, daß Sie Erwerbsminderungsrente beziehen werden, darf Ihnen Ihr Arbeitgeber nicht kündigen. Da müßte dann schon gutachterlich nachgewiesen werden, daß Sie in jedem Fall für einen längeren Zeitraum (Grenzen von Fall zu Fall verschieden) chronisch krank sein werden und nie wieder Ihre ursprüngliche Leistungsfähigkeit erhalten können.
Bevor Sie überhaupt einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente bei Ihrer Rentenversicherung einreichen, sollten Sie vorher wichtige Hausaufgaben machen, Fakten schaffen und Vorbereitungen treffen.
Siehe hierzu mein neues, privates und unabängiges Hilfs- und Infoportal mit Schritt-für-Schrittanleitungen zwecks Hilfe zur Selbsthilfe. Von Betroffenen für Betroffene.
http://eu-rente-antrag-erfolgreich.de
Fakten schaffen heißt im Klartext, daß Sie Ihre lückenlose Krankengeschichte erstellen und diese Krankengeschichte mit glaubhaften, schlüssigen, ärztlichen Attesten und Gutachten untermauern.
Sie können davon ausgehen, daß die Rentenversicherung Ihren Rentenantrag erst einmal in einen Reha-Antrag umwidmet, weil der knallharte Grundsatz gilt:
"REHA geht vor RENTE"
Sie können auch davon ausgehen, daß Sie eine mindestens 6-monatige Arbeitsunfähigkeitsphase nachweisen müßen, damit Ihnen überhaupt jemand abnimmt, daß Sie dauerhaft krank und somit erwerbsgemindert sind.
Ihr Weg könnte ggf. so aussehen:
Ihr Arzt schreibt Sie arbeitsunfähig krank und Sie schöpfen Ihren Anspruch auf Lohnfortzahlung von Ihrem Arbeitgeber aus. (In der Regel 6 Wochen)
Im Anschluß daran erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse für maximal 78 Wochen einschließlich 6 Wochen Lohnfortzahlung Krankengeld in Höhe Ihres letzten Einkommens. Während dieser Phase müßen Sie regelmäßig, meist alle 2 Wochen, von Ihrem Arzt eine Krankfortschreibung für Ihre Krankenkasse und für Ihren Arbeitgeber ausstellen lassen.
Bereits nach wenigen Monaten wird Sie Ihre Krankenkasse unter Fristsetzung (meist 1 Monat) auffordern, einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente bei Ihrer Rentenversicherung einzureichen.
Daraufhin wird die Rentenversicherung je nach Ihrer Faktenlage entsprechend reagieren, meist jedoch eine REHA-Maßnahme anordnen. Dieser Anordnung müßten Sie folgen.
Aber Achtung:
Viele Leute treten die REHA-Maßnahme an, ohne sich vom Hausarzt vorher die Arbeitsunfähigkeit schriftlich bestätigen zu lassen. Daraus folgt, daß Sie in der Regel aus der REHA-Maßnahme als arbeitsfähig entlassen werden. Wer aber als arbeitsfähig entlassen wird, der kann auch nicht glaubhaft machen, daß er krank und erwerbsgemindert ist. Also bitte hier aufpassen!
Oft ziehen sich diese Verfahren und Abläufe über viele Monate hin und die Zeit der 78 Wochen Krankengeld reicht nicht aus. Nach 78 Wochen ist aber mit Krankengeld endgültig Schluß. Dann hilft nur noch, sich rechtzeitig beim Arbeitsamt als Arbeitslos zu melden. In diesem Zusammenhang muß wiederum strikt auf die knallarten Fristen der Arbeitsämter (jetzt Agentur für Arbeit) geachtet werden. Kleinste Verfehlungen können hier Leistungsausschluß zur Folge haben.
Des weiteren:
Bitte sichern Sie sich in Ihrem eigenen Interesse rechtzeitig vor Verfahrensbeginn einen kompetenten Rechtsbeistand wie z.B. VDK und möglichst eine Rechtsschutzversicherung!
Viel Erfolg
Konrad
Ich habe für dich leider ein paar schlechte Nachrichten:
- Wenn du wegen der Erwerbsminderungsrente vorerst absolut nicht mehr arbeiten kannst, dann scheidest du aus der Firma aus. Ich glaube nicht, dass sich der Arbeitgeber auf etwas anderes einlässt, weil er das nicht muss.
- Der Arbeitgeber muss dir deinen Bürostuhl nicht war halten.
- Kurz vor Ablauf jener 2 Jahren wirst du wieder mal den Ärzten vorgeführt und entweder wird dir die Rente weiter genauso bewiligt oder gekürzt oder ganz aufgehoben:
- Wenn du noch relativ Jung bist, wird man dir diese Rente wieder mal für 2 bis 5 Jahre bewilligen. Sollte sich keine Besserung ergeben, so geht das so weiter bis man dich entweder eirgendwann ganz verrentet (also Unbefristet) oder du genießt dein Rentnerdasein scheibchenweise bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter. Die gesetzliche altersrente wird dann wohl auch eher knapp ausfallen, weil sich die Beiträge an den Rentenzahlungen orientieren.
- Wenn man dir die Rente kürzt (z.B.. 50%), dann darsft du unter Auflagen Teilzeit arbeiten. Du musst dir die pessende stelle aber neu suchen.
- Solltest du nach zwei Jahren für "gesund" erklärt werden, dann bist du ab da Arbeitssuchend.
Gute Antwort,genauso läuft es ab.
Das ist eine rechtliche Frage.
Sei vernuenftig und hole Dir keine Antworten auf diesem Weg.
Hierfuer gibt es Anwaelte fuer Arbeitsrecht.
Eine Rechtsberatung dort kann sich jeder leisten, ist echt nicht teuer.
Gruesse
Kurt
Hier gibt es keine Rechtsberatung, sondern unverbindliche Ratschläge und Erfahrungsberichte, die mit etwas Glück zutreffen. Ob eine Zuschrift ernstzunehmeen sind, könnte man am Profil des Autors erkennen.
hallo so wie ich weis muss dein arbeitgeber dein job nicht frei halten den dein arbitgeber weis ja nicht ob du nach den 2 jahren wieder kommst denn meine erfahrungwo ich gemacht habe ist das wenn man in erwerbsrente geht (so sagten mir es leute dennen es so ging )geht man nicht in seinen job zurück
aber du kannst dich da bei einwm anwalt erkundigen oder dei dem VDK
Die Rente wegen Erwerbsminderung kann je nach Restleistungsvermögen als Teilrente oder als Vollrente geleistet werden. Die Entscheidung über die Rente trifft dein zuständiger Rentenversicherungsträger. Zunächst ist eine Kündigung nicht zwingend erforderlich. Sollte die Rente bewilligt werden, kann ein klärendes Gespräch mit dem Arbeitgeber erfolgen. Vorher solltest du aber mal die Ohren offen halten. Leider gibt es Arbeitgeber, die bei Kenntnis vom Rentenantrag die Kündigung aussprechen. Ansonsten bestehen mehrere Möglichkeiten, abhängig von evtl. Tarifvertrag oder vertraglicher Vereinbarung mit dem Arbeitgeber. Es ist möglich, dass bei Bewilligung die Beschäftigung ruht und nach Ablauf der Rente wieder aufgenommen werden kann. Oder auch, dass bei Bewilligung gekündigt wird. Es gibt jedoch auch Arbeitgeber, die je nach Restleistungsvermögen einen Teilzeitarbeitsplatz anbieten, das erzielte Entgelt unbedingt beim Rentenversicherungsträger angeben. Wenn es bei dir einen Betriebsrat oder Schwerbehindertenvertretung gibt, kann man auch da vorab mal nachfragen.