Freistellung für Physiotherapie/krankengynastik?
Hallo,
angenommen ich hätte nach einer op physiotherapie verordnet bekommen, deren termine ich nur in der zeit von 8-18 Uhr (also auch meiner arbeitszeit) wahrnehmen könnte, muss mich mein arbeitgeber hierfür bezahlt freistellen? die physiotherapie ist ärztlich verordnet. Und, kann ich mir den Therapeuten auch in meiner heimatstadt aussuchen oder müsste ich den naheliegensten meiner arbeitsstelle aufsuchen ???
der versuch mich mit meinen arbeitgeber darüber gütlich zu einigen ist leider fehlgeschlagen.
über eine antwort wäre isch sehr dankbar.
2 Antworten
Bezahlte Freistellung und dann noch Therapeut in der Heimatstadt (höherer Zeitaufwand) ist eine recht abenteuerliche Kombination.
Der Arbeitgeber kann freistellen, wenn er will.
Arztbesuche und Behördengänge müssen grundsätzlich in der Freizeit des Arbeitnehmers erledigt werden. Nur in Einzelfällen, wenn der Arztbesuch beispielsweise nicht verlegt werden kann, ist eine Freistellung möglich.
http://www.experto.de/b2b/recht/arbeitsrecht/bezahlte-freistellung.html
Du kannst en Arzt bzw. Physiotherapeuten frei wählen, aber auf DEINE Kosten!
Und was spricht dagegen, den Therapeuten in Arbeitsnähe zu suchen und den 1. Termin am Morgen bzw. den letzten am Abend zu nehmen und die eine Stunde nachzuarbeiten?
also auch meiner arbeitszeit
also nicht nur während der Arbeitszeit! Du wirst in dem Fall wohl nach der Arbeitszeit hingehen müssen.
Unter gütlicher Einigung verstehst Du sicher JA das geht. Aber auch wenn das Zeitfenster wegen der Arbeitszeit vermutlich klein ist, als AG wär ich auch nicht einverstanden gewesen.
Vor allem wenn es nur während der Arbeitszeit sein soll.
Anders ist es zu betrachten wenn Deine Arbeitszeit bis 18 Uhr geht und eben überhaupt keine Termine ausserhalb möglich wären.
nach meiner arbeitszeit sind termine aber nicht möglich! da der physiotherapeute dann auch feierabend hat!
dann wird Dir das helfen:
Gib mal "arztbesuch während der arbeitszeit" in Google ein.
die wahl meines arztes / physiotherapeut ist dem Arbeitgeber aber doch freigestellt. daher dürfte ich doch auch einen therapeuten in meiner heimatstadt, der mir bekannt und vertraut ist aufsuchen dürfen, oder ?
und natürlich müssen die termine grundsätzlich in der freizeit erledigt wreden. aber wenn meine arbeitszeiten (8:30 - 17 uhr , dazu jeweils 1 stunde hin- und rückweg) der terminierung im wegestehen, da die physiotherapeuten gleiche arbeitszeiten haben wie ich...?