Wiedereingliederung nach Krankheit bei neuem Arbeitgeber!
Ich habe mal einige für mich wichitge Fragen.
Seit mitte Februar bin ich Krankgeschrieben, aufgrund Psychicher Erkrankungen. Es spielen mehrere Faktoren dazu u.a. Mobbing an meinem Arbeitsplatz.
Jetzt habe ich die Chance bei einem neuen AG, der von meinen Erkrankungen weiß im Rahmen einer Wiedereingliederung eine neue Arbeit anzutreten.
Ich habe vorher in einer 21,5 Std/Woche gearbeitet und würde dann auf 28Std/Woche kommen, desweiteren hatte ich einen Stundenlohn von 8,55€ und würde bei dem neuen AG einen Stundenlohn von ca. 12€ bekommen.
Wie muss ich das jetzt mit der KK besprechen? Was sollte ich denen sagen. Wie sieht es dann mit dem Krankengeld aus? Bekomme ich weiterhin das was ich jetzt auch bekomme, oder wird es auf das Gehalt was ich vom neuen AG bekomme, wenn ich wiedereingeliedert bin berechnet?
Desweiteren will die KK mich unbedingt in Kur schicken, ich will aber nicht. Ich nehme an einem Rehasport teil, der mir sehr viel gehilft. Besonders mit meiner 4 Jährigen Tochter besser geworden. Wir sind viel mehr Unterwegs. Ich lebe jetzt endlich wieder, aber die KK verlangt ich solle in Kur und ich habe Angst, das ich wieder in das alte Muster falle wenn ich zurück bin und mich wieder einschließe.
Danke für Hilfe, es ist sehr wichitg für mich.
2 Antworten
Hallo,
zu der ausführlichen Antwort noch einige Ergänzungen aus Kassensicht: - Eine Wiedereingliederung bei einem "fremden" Arbeitgeber (=neuen) ist sehr ungewöhnlich. Vielleicht ein Gespräch mit dem Vorgesetzten suchen. Manchmal ist auch hilfreich einen ruhigen, sachlichen Beistand mitzunehmen.
Das Krankengeld wird immer aus dem Verdienst vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit und der damaligen Stundenzahl berechnet. Jede Entgeltzahlung des Arbeitgebers wird vom Krankengeld gekürzt. Eine Entgeltzahlung, obwohl der Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet ist, kann ggf. die Chance auf eine Zustimmung durch die Kasse wesentlich erhöhen. Daneben hat der Arbeitgeber auch die Möglichkeit steuerfreie Zahlungen vorzunehmen (z.B. Erstattung von Fahrkosten). Diese führen nicht zu einer Kürzung des Krankengeldes. Bei dem Wiedereingliederungsplan sollte man die Kasse fragen, ob es dort Probleme gibt, wenn auf dem Plan Arzt und Arbeitgeber identisch sind (Interessenkonflikte!). Ggf. Plan vom Vertretungsarzt einer anderen Praxis ausfüllen lassen.
Bei der Reha gibt es u.U. die Möglichkeiten einer ambulanten Maßnahme. Am besten mit der Kasse klären.
Vom Arzt kann es sehr nett sein (und hilfreich für ihn, wenn er seine neue Mitarbeiterin schon kennt). Vielleicht(!) hat es aber auch Methode: wenn er häufiger Patienten mit Mobbingproblemen auf eine Wiedereingliederung anspricht, hat er immer wieder für mehrere Wochen oder Monate eine kostenlose Arbeitskraft. Wenn man sich mit den Arzthelferinnen gut versteht, kann man evtl. eine Telefonnummer oder Emailadresse einer langjährigen Heferin rausbekommen. Hat der Arzt das schon häufiger gemacht? Was ist aus den Patienten geworden? (vielleicht bin ich aber auch nur zu misstrauisch!!) Oder der Arzt kann einem helfen, die Wiedereingliederung in einer anderen Praxis zu machen? Gruß
RHWWW
Hallo, wenn Erstattung der Kindergartenbeiträge und der Fahrtkosten aus AG-Sicht lohnsteuerfrei ist, ist es kein Arbeitsentgelt und kann somit nicht zur Kürzung des Krankengeldes führen. Im Zweifelsfall sollte der Arzt seinen Steuerberater fragen. Es freut mich, dass meine (bösen) Gedanken bezüglich des Arztes völlig unberechtigt waren!!! Gruß und gute Besserung RHW
Wenn du mit der Krankenkasse sprichst, dann erwähne lieber nicht, dass deine Erkrankung durch Mobbing ausgelöst wurde. Es gibt ein relativ aktuelles Urteil, in dem der Anspruch auf Tagegeld bei einer Arbeitsunfähigkeit, die auf Mobbing zurückzuführen ist (oder allgemeiner nur auf den konkreten Arbeitsplatz beschränkt ist und nicht auf die Tätigkeit im allgemeinen) abgelehnt wird. Siehe kein Krankengeld bei Mobbing?? Der Wiedereingliederungsmaßnahme würde dies natürlich nicht im Weg stehen. Aber vielleicht kommen die noch auf die Idee und verlangen das bereits gezahlte Tagegeld von dir zurück. Man weiss ja nie.
Alles Gute Dir
Ich möchte mich nochmals recht herzlich für die Hilfe bedanken.
hier noch einige ergänzungen, damit keiner Denk das der Arzt mich nur als billige Kraft möchte.
Er hat soetwas noch nie gemacht. Es wäre das erste mal. Die Erstkraft kenne ich schon länger wir waren auf der gleichen Schule damals und seit Ihrer Ausbildung vor 14 Jahren ist sie dort in der Praxis beschäftigt. Sie ist auf die Idee gekommen, da sie nächtes Jahr ins Ausland geht und die Praxis in guten Händen haben möchte. Der Arzt fand es gut und hat wie gesagt unter der vorraussetzung einer Wiedeeigliederung zugestimmt.
Den Auszahlschein und der Wiedereingliederungsplan würde dann über meine Thepapeutin laufen. Sie ist nämlich auch Neurologin und darf es machen.
Wenn der Arzt mir für die Zeit also evtl. die Kindergartenbeiträge zahlt und mit die Farhtkosten ersetzt, dann dürfte die Kasse mir das Krankengeld nicht kürzen, habe ich das richig verstanden.
Leider hat der Träger des Kindergartens kein Geld zur Stundung!!!!! Und Harzt4 nie wieder. Das habe ich leider nach der Geburt meiner Tochter bekommen und musste 2 Jahre mit unterstüzung vom Amt leben. Das will ich nie wieder.