Rückwirkende Erwerbsminderungsrente wie in Einkommensteuererklärung angeben?
Hallo,
ich bin etwas aufgeschmissen wie ich eine rückwirkend gezahlte Erwerbsminderungsrente bei der Einkommensteuererklärung 2019 eintragen muss:
Person A ist Angestellter und erkrankt Mitte 2019. Er erhält ab Mitte 2019 Krankengeld und eine Krankengeldaufstockung durch den Arbeitgeber. Beides wird bis Mitte 2020 gezahlt. Mitte 2020 wird eine volle Erwerbsminderungsrente rückwirkend zu Mitte 2019 gewährt. Die Krankengeldaufstockung des AG darf voraussichtlich von A behalten werden. Die Krankenkasse fordert ja nun als Ausgleich für das 2019 ausgezahlte Krankengeld direkt von der Rentenversicherung die Rente für 2019 ein und bleibt auf dem ausgezahlten Spitzbetrag (der Differenz) sitzen.
Wie muss bzw wie sollte man dies für Person A am vorteilhaftesten in die Einkommensteuererklärung 2019 eintragen?
Also gibt man an, dass man Krankengeld und Krankengeldzuschuss als Einkommen hatte oder gibt man an, dass man Rente, + Spitzberg + Krankengeldzuschuss bekam oder ganz anders?
Danke vorab
3 Antworten
Hier liegt ein besonderer Fall vor.
Grundsätzlich stellt das Krankengeld eine Lohnersatzleistung dar, die dem Progressionsvorbehalt unterliegt (Anlage N). Die EU-Rente ist eine Rente (Anlage R).
Wenn nun rückwirkend eine EU-Rente bewilligt wird, wandelt sich das bereits ausgezahlte Krankengeld in eine Rente um.
Das Krankengeld wird im Nachhinein sozusagen als Vorschußzahlung zur Rente umgewidmet.
Mit Krankengeld verrechnete EU-Rente
Anlage R - Besteuerung mit Besteuerungsanteil der 2019 galt (79% der Bruttorente) - das ist unabhängig davon, daß die Nachzahlung (Verrechnung) der EU-Rente 2020 erfolgte.
Wurde mehr Kankengeld gezahlt als EU-Rente
Differenz unterliegt dem Progressionsvorbehalt (Anlage N)
Mehr EU-Rente für 2019 als Krankengeld erhalten
Als Rente in 2020 zu versteuern (79%)
Krankengeldzuschuß des ArbG
sind Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit ("normale" Gehaltszahlung)
Sollte die Steuererklärung für 2019 bereits abgegeben sein:
Bestandskräftige Steuerbescheide sind wegen eines rückwirkenden Ereignisses nach § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO zu ändern
sind mind. 25 € (nicht wie oben geschrieben 50 €) - aber man kann noch mit dem Finanzamt sprechen, daß auf die Erhebung verzichtet wird, wenn die Steuererklärung jetzt möglichst schnell abgegeben wird.
Lass dich bei einem Lohnsteuerhilfeverein oder einem Steuerberater beraten, wo du was eintragen musst. Dir über das Internet die einzelnen Felder zu erläutern, ist nicht sinnvoll.
Wenn du es selbst probieren willst: auf Elster gibt es eine Anleitung für das Ausfüllen von Einkommensteuererklärungen. Such dir aber das richtige Jahr aus
Ich habe mit Erhalt von EMR, Krankengeld etc. meine Steuer an die Lohi abgegeben. Das war mir dann doch zu kompliziert.
Vielleicht wäre das auch eine Option.
Ok, danke. Gibt man dann die Unterlagen an die Lohi und die füllen alles aus und geben es ab und hat man dort quasi "nur" einen Ratgeber wenn man Fragen hat und bekommt dann ne Antwort?
Du nimmst alle erforderlichen Unterlagen zum Termin mit. Der Sachbearbeiter nimmt alles wesentliche auf und macht das ganze fertig.
Das klingt tatsächlich am Vernünftigsten. Danke! :)
Gerne 👍
Korrektur: 2019 = 78% Besteuerungsanteil
Nachtrag
Ist für 2019 noch keine Steuererklärung abgegeben worden, dann ist sie unverzüglich nachzuholen - auch wegen des KK-Bezuges warst Du schon verpflichtet, eine Erklärung abzugeben - da die Frist 31.07. abgelaufen ist, muß mit einem Verspätungszuschlag gerechnet werden (mind. 50 €).