Wie weit darf der Hauptwohnsitz von der Arbeitsstelle entfernt sein?

3 Antworten

 kündigen wegen Wegzug vom Arbeitsplatz. Ist das rechtens?

Nein, ist es nicht.

Dein Arbeitgeber kann Dir nicht vorschreiben wo Du zu wohnen hast, solange Du pünktlich an Deinem Arbeitsplatz bist.

Es gibt viele Menschen die eine "Wochenendbeziehung" führen weil der Hauptwohnsitz zu weit vom Arbeitsplatz entfernt liegt und sie deshalb vor Ort einen Zweitwohnsitz haben.

Solange der AN seinen vertraglichen Pflichten nachkommen kann, spielt es keine Rolle wo er wohnt.

Solltest Du eine Kündigung bekommen, musst Du innerhalb von drei Wochen nach Erhalt Kündigungsschutzklage einreichen. Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast oder Gewerkschaftsmitglied bist, macht das ein Anwalt für Dich. Du kannst aber auch selbst zur Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts gehen. Bei der Klageformulierung wird Dir geholfen und das ist kostenlos. Ein Anwalt ist hier nicht vorgeschrieben.

Ich vermute mal, es handelt sich nicht um einen Kleinbetrieb mit nicht mehr als 10 ständigen Vollzeitkräften, da hier das Kündigungsschutzgesetz nur in wenigen Ausnahmen greift.

 

Chamayha 
Beitragsersteller
 23.02.2017, 13:15

Vielen Dank für die ausführliche Antwort! Sollte die Kündigung dennoch eintrudeln, werde ich feine Ratschläge berücksichtigen und dagegen vorgehen. Bis jetzt war die Kündigung ja nur eine telefonische Mitteilung, dass ich wieder näher zum Arbeitsplatz ziehen soll, da mir sonst gekündigt wird. Nein es ist ein großer Betrieb mit ca. 2000 Mitarbeitern. 

Vielen Dank nochmal 

Hexle2  23.02.2017, 13:25
@Chamayha

Bitte, gerne.

Wer hat Dir denn die telefonische Mitteilung gegeben? Dein Vorgesetzter oder Dein AG?

Wenn es Dein Vorgesetzter war, hat der wahrscheinlich keine Ahnung oder er will Dich einschüchtern. Hast Du eigentlich eine Begründung für diese Forderung bekommen?

Wie gesagt, solange Du Deinen Arbeitsvertrag erfüllst, kann Dir keiner und wenn es versucht wird, kannst Du Dich wehren.

Gibt es eigentlich einen Betriebsrat (sollte man bei dieser Betriebsgröße meinen)? Sprich doch mal mit diesem.

Ist kein Kündigungsgrund wenn keine besondere Flexibilität notwendig ist.

solange wie es will