Wie geht es nach 18 Monaten Krankengeld weiter., wieviel und von wem bekomme ich..?
Ich bin seit 14 Monaten wegen Schwerer Depression und sozialer Phobie krankgeschrieben.Nach 5 Monaten hat mir mein Arbeitgeber gekündigt. Ich bin jetzt seit 14 Monaten krankgeschrieben und es wird immer schlechter. Auch ein Aufenthalt in einer psychosomatischen Kurklinik musste abgebrochen werden. Der Arzt meinte das es wegen der Sozialen Phobie nichts bringt und hat mich entlassen. Meine Frage ist, wie geht es nach den 18 Monaten weiter. Muss ich mich dann auf dem Arbeitsamt anmelden weil die Krankenkasse nicht mehr zahlt. Wieviel Geld bekomme ich dann? Gleiche Summe wie von der Krankenkasse? Oder muss ich Rentenantrag stellen?hat jemand Erfahrung?bitte um Tipps und Erfahrungsberichte. Und wo kann ich mich darüber genau informieren?
10 Antworten
Hallo marko211211,
Sie schreiben:
Hat jemand Erfahrung mit dem VDK,? Werde ich da gut beraten was mein Anliegen mit dem Arbeitslosengeld und Rentenantrag betrifft?<
Antwort:
Der VDK ist der größte Deutsche Sozialverband und hat das dichteste Filialnetz!
Der VDK gliedert sich in Einzelverbände der verschiedenen Bundesländer auf und hier wiederum in Ortsverbände einzelner Komunen!
Kaum jemand wird an dieser Stelle in der Lage sein, die Qualität Ihrer VDK-Filiale an Ihrem Wohnort zu beurteilen!
Jede einzelne Filiale hat wiederum eine individuelle Personalaussattung und überall dort, wo Menschen am Werk sind, gibt es Unterschiede bei der Erfahrung der Mitarbeiter vor Ort!
Verfallen Sie auch nicht in den Fehler, vom VDK Wunder zu erwarten, denn der VDK kümmert sich überwiegend um die Einhaltung und Umsetzung juristischer Angelegenheiten, die unverzichtbaren Arzt- und Entlassungsberichte müßen aber Sie als Antragssteller organisieren und beibringen!
Ohne glasklare, medizinische Nachweise kein Erfolg!
Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
Hat jemand Erfahrung mit dem VDK,? Werde ich da gut beraten was mein Anliegen mit dem Arbeitslosengeld und Rentenantrag betrifft?
Guten Morgen,
ich hatte innerhalb eines Jahres 5 Schulteroperationen - bin jetzt auch von der KK ausgesteuert, da ich weiter arbeitsunfähig bin.
Ich bin nicht gekündigt, bin jetzt über das Arbeitsamt weiter versichert und bekomme ab jetzt Arbeitslosengeld 1 und habe bei der Rentenversicherung Erwerbsunfähigkeitsrente beantragt.
Du wirst ein Schreiben von deiner Krankenkasse erhalten, dass du ausgesteuert wirst, schnellstmöglich mit dem Arbeitsamt in Verbindung setzen, du bekommst Unterlagen, die du ausfüllen musst und persönlich in das Arbeitsamt bringen musst.
Gegengleich einen Termin bei der Rentenversicherung vereinbaren, um eine Erwerbsunfähigkeitsrente zu beantragen. Mit Sicherheit wird von dort aus ein Gutachten angefordert werden - Vorstellung med. Dienst.
Du solltest evtl. dem VDK beitreten, sie können ich beratend unterstützen.
Alles Gute und liebe Grüße
Rufe am besten die Krankenkasse an und mache rechtzeitig einen Termin beim Arbeitsamt, die erklären Dir wie es weiter geht !
Hallo marko211211,
Sie schreiben:
Wie geht es nach 18 Monaten Krankengeld weiter., wieviel und von wem bekomme ich..?<
Antwort:
Wer die 78 Wochen Krankengeldzahlung verbraucht und noch keinen Antrag auf Erwerbsminderungsrente bei seiner zuständigen DRV-Rentenanstalt eingereicht hat, der risikiert, daß die Zeit davon läuft und daß sich eine finazielle Notlage auftut, denn auch das anstehende ALG 1 ist zeitlich befristet!
Höhe und Dauer des ALG 1 sind individuell und müßen bei der Agentur für Arbeit beantragt bzw. erfragt werden, wobei in der Regel persönliches Erscheinen mit vorheriger Terminabsprache die Regel sind!
Ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente kann sich unkalkulierbar in die Länge ziehen, je nachdem, wie die eigene, medizinische Beweisführung aussieht!
Vor der Antragseinreichung bei der DRV sollten die Hausaufgaben laut "Roter-Faden" unbedingt abgearbeitet werden, ansonsten ist die Aussicht auf Erfolg sehr gering!
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erwerbsminderungsrente.biz/fruehrente-beantragen-und-der-rote-faden/
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versorgungsmedizinische-grundsaetze.de/GdS-Tabelle.html
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deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232616/publicationFile/49858/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf
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vdk.de/deutschland/pages/themen/behinderung/9196/der_schwerbehindertenausweis
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ra-buechner.de/meldungen/M121-Arbeitslosengeld-nach---125-SGB-III-muss-solange-gezahlt-werden,-bis-die-Rentenversicherung-Erwerbsminderung-positiv-festgestellt-hat-.php
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vdk.de/deutschland/pages/mitgliedschaft/64026/rechtsberatung
Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
Vielen Dank für die Antwort