Teilhabe am Arbeitsleben... Fahrtkosten
ich mache gerade eine Umschulung zur Bürokauffrau, da ich im alten Beruf nicht mehr arbeiten kann.. dort bekomme ich auch die Fahrtkosten.. heute bekam ich den bescheid, dass die meine Fahrtkosten übernehmen..aber da steht drinne, das dass Geld an dem Bildungsträger überwiesen wird.. aber ich brauch es doch.. wieso soll das Geld denn dorthin überwiesen werden.. versteh den Sinn nicht, weil ich doch die Fahrtkosten bekomme. was will denn der Bildungsträger denn damit?
6 Antworten
Es ist nun mal so geregelt, dass Du die Fahrtkosten über den Bildungsträger ausbezahlt bekommst.
Warum das so ist, weiß ich auch nicht. Ich sehe darin auch einen Sinn.
Möglicherweise musst Du monatlich Deine Fahrkarte vorlegen und das Geld wird Dir dann entweder überwiesen oder ausgezahlt.
ja, aber habe davor berufliches Training absolviert und da bekam ich es ja auch auf mein Konto.. versteh es nicht.. und diesen Monat bekam ich noch gar nix.bekam bescheid ja erst heute... fehlen 97 Euro..und nun haben wir Ferien, sodass dies erst nächsten Monat bekomme..
Ruf deinem Vermittler an und lass ihn das Klären oder auch ob du die fahrkarte vom bildungsträger Bekommen solst. (jobcenter/arbeitsamt)
Hallo EvilSadness86,
Sie schreiben:
ich mache gerade eine Umschulung zur Bürokauffrau, da ich im alten Beruf nicht mehr arbeiten kann.. dort bekomme ich auch die Fahrtkosten..aber da steht drinne, das dass Geld an dem Bildungsträger überwiesen wird..wieso soll das Geld denn dorthin überwiesen werden..<
Antwort:
In Ihrem Bescheid des zuständigen Sozialversicherungsträgers gibt es mit Sicherheit Kontaktmöglichkeiten zum zuständigen Sachbearbeiter!
Bitte setzen Sie sich ggf. direkt und ohne Umwege mit Ihrem Sachbearbeiter in Verbindung und klären Sie die Unstimmigkeit!
Alles andere dürfte Zeitverschwendung sein, denn hier hat niemand Einblick in Ihren individuellen Vorgang beim zuständigen Kostenträger!
Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
die Fahrtkosten (Reisekosten) werden idR an den Bildungsträger überwiesen, wenn es sich um eine Teilhabe handelt. das berufliche Training ist noch nicht die Teilhabe gewesen, sondern eine Art Testlauf, bei dem die Verantwortlichkeit noch beim Rentenversicherungsträger liegt. erst mit Beginn der Teilhabe geht die vorübergehende Verantwortlichkeit an den Bildungsträger über und er zahlt dir die Kosten aus. im Vorfeld kann man idR hierfür beim Bildungsträger seine Bankdaten angeben und die Fahrtkosten werden regelmäßig automatisch überwiesen. du solltest hierzu mit deinem Bildungsträger sprechen.