Umschulung Rentenversicherung oder Arbeitsamt?

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Man muss gar nichts.

Wenn man wegen Krankheit mehrere Monate krank ist und Krankengeld bezieht , will der Rentenversichrungsträger dafür sorgen, das man wieder arbeiten geht.

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bedeutet, das man schaut ob Du in Deinem eruf noch arbeiten kannst und ob irgendwelche Veränderubgen am Arbeitsplatz vorgenommen werden können oder müssen.

Es kann auch bedeuten, dass meine eine schrittweise in Deinem Beruf macht, z.B. stufenweise Erhöhung der Arbeitszeit.

Wenn das alles nicht geht, kann auch eine Umschulung erfolgen.

Es ist finanziell besser wenn Maßnahmen über die Rentenversicherung laufen. Hier ein Link: www.gbe-bund.de/glossar/LeistungenzurTeilhabeamArbeitsleben.html

johnnymcmuff  24.08.2011, 12:06

Ob es einen Unterschied macht,ob man vorher arbeitslos war.NEIN.

Ich war1998 abeitslos und bezog Sozialhilfe.DasArbeitsamt leitete zwar die Umschulung ein, Kostenträger war aber die LVA, weil ich wegen gesundheitlicher Einschränkungen meinen erlernten Beruf nicht ausüben konnte. Ich war seit 1991 durchgehend krank und hatte ettliche Operationen.

Das Übergangsgeld im Jahre 2000 wurde von meiner letzten Tätigkeit im erlernten Beruf berechnet, obwohl ich 9 Jahre nicht gearbeitet habe.

kinematiker  10.05.2020, 20:16
@johnnymcmuff

Wurde es dann wahrscheinlich fiktiv berechnet. Wenn es nämlich 91 war, verdiente man ja weniger.

Umschulungen zahlt das Arbeitsamt. Wenn Du arbeitsfähig und arbeitslos bist, ist es auch für Deine Leistungen zuständig. Was der Rentenversicherung mit "Leistungen zur Teilhabe.." meint, erfährst Du bei diesem Termin. Möglicherweise wollen sie Dich zu einer Reha schicken, um die Arbeitsfähigkeit wieder voll herzustellen.

kinematiker  10.05.2020, 20:17

Schwachsinn.

Umschulung macht auch die Rentenversicherung.

ich wüsste gern ob es nen unterschied macht... ob man vorher befristet beschäftigt war, oder unbefristet. weil, eigentlich bin ich ja jetzt arbeitslos....

hode2  24.08.2011, 14:10

Nein, es wird nicht unterschieden.

Das ist nicht ganz einfach, aber dennoch versuche ich es. Thema: "Soziale Sicherung"

Erläuterung: Es gibt ja die

  1. Krankenkasse (=KK),
  2. die Pflegekasse,
  3. die Rentenkasse (DRV) und die
  4. Agentur für Arbeit (=AA) und zum Schluss noch das
  5. JobCenter (das aber nicht wirklich dazu gehört, aber später mehr).

Du bist arbeitslos (= alos) und jetzt wird geschaut, ob Du durch eine Umschulung wieder arbeiten kannst, wer ist zuständig?

Die KK? Nein, bist ja nicht arbeitsunfähig, erhälst ja (eventuell) Arbeitslosengeld) . Die Pflege? nö, bist ja kein Pflegefall....die Rente? Nö, bist ja nicht in Rente --> Falsch..Also, da die Rente oben an 3. Stelle der "Sozialen Sicherung" steht wird nun geprüft, ob Du eine Umschulung über die Rentenversicherung erhälst. Wieso die DRV? naja, wenn Du eine bestimmte Anzahl von Jahren in die Rentenkasse eingezahlt hast, ist die Rentenversicherung zuständig. Die prüft das aber nochmal in Deinem Gespräch. Weil wenn die Umschulung notwendig ist (aus gesundheitlichen Gründen) damit Du arbeiten kannst (und somit in die sozialen Kassen einzahlst), haben ja alle was davon. Kannst Du nicht mehr arbeiten, musst Du in "Rente" gehen und das wird teuer, daher die Umschulung

Wenn Du nicht in die Rentenkasse eingezahlt hast, nämlich 15 Jahre mind., wäre z-B. die Agentur für Arbeit zuständig!

Das bezieht sich nur auf "Gesundheit. Gründe".

Bist Du gesund, musst Du ja nicht event. in Rente, sondern willst eine Umschulung = Agentur für Arbeit.

hast Du nicht mind. 15 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt, übernimm die Agentur die Kosten.

So kann man das sagen.

Zum Thema JobCenter.

In Deutschland gibt es die "Soziale Sicherung", d.h. grdsl. darf niemand durch das "Netz" fallen, denn entweder fängt die KK dich auf, die Pflege, die Rente oder die Agentur für Arbeit. Wenn keiner von denen Ansprechpartner ist, kommt das JobCenter / Sozialamt in Frage, dass ist die letzte Station in Deutschland.

Ich hoffe ich konnte Dir weiter helfen.

Ach so: bevor es eine Umschulung gibt, wird meistens, von seiten der Rente, eine medizinische Reha durch geführt (je nach dem welche gesundh. Probleme vorhanden sind9.

LG

DerTobi86 
Beitragsersteller
 23.08.2011, 13:04

danke erstmal... ja die reha hab ich ja schon hinter mir... mir gehts ja auch darum, wer nach meiner krankschreibung zahlt, grundsicherung und so... ich bin erst 24 und damit fällt die rente schon mal weg...

hode2  23.08.2011, 14:28
@DerTobi86

Also, Du bist 24, hast die Medizinische Reha hinter dir und die DRV ist nicht zuständig, dann:

Wenn Du Arbeitslosengeld bekommst = Agentur für Arbeit

Wenn Du Arbeitslosengeld II bekommst = JobCenter (Grundischerung)

Bei meiner Umschulung wegen Krankheit war die Rentenversichrung zuständig. Die haben auch in der Zeit der Umschulung die Zahlungen einschließlich Fahrgeld und ein Teil der Verpflegungskosten übernommen.