Wie kann man gegen mehrere Falschaussagen vorgehen?
Frau und Mann wollen sich scheiden lassen und es kommt zu einen Aufenthaltsbestimmungsrechtverfahren um eine ca. 3 Jahre alte Mädchen. Das Kindeswohl sei das wichtigste und dementsprechen soll das Aufenthaltsbestimmungsrecht einer Partei zugesprochen werden.
Zuständige Sachbearbeiterin beim Jugendamt, eben wie dazu beauftragten "Mediatiorin", (Sie nahnte sich "Anwalt des Kindes" und ist als Verfahrensbeistand beauftragt worden einen Bericht über die Eltern und das Kind zu erstellen) haben gemeinsam ein Bericht vom Jugendamt beim Gericht eingereicht.
Bei diesen Verfahren wird es ersichtlich, dass von einer Seite mehrere Freunde und einige Nachbarn (Landsleute halten zusammen) aussagen wollen, dabei wird es festzustellen, dass die Aussagen nicht richtig sein können und das Kind wird von derselben Seite miteinbezonen und gegen andere Partei beinflusst.
Zuständige Sachbearbeiter von Jugendamt schenkt der Falschaussagen selber Partei glaube und wird selbst somit parteiisch und handelt dementsprechend. In gegenseits zum Jugenamt geht Mediatorin/Verfahrensbeistand anders vor und lernt beide Partei erstmals kennen, wobei es sich z.B. bemerkbar macht, dass die Belastung durch Vorwürfe und Falschaussagen durch bei nahe zu aller beteiligten Personen ausschließlich aus Erzählungen einer Partei stammen und vieles könnte ausgeschlossen werden.
Derzeit haben sich mehrere und eindeutige Beweiße darüber gesammelt, dass Freunde von der Partei das Gerichtsverfahren durch Falschaussagen beiflüssen wollten. Dabei könnte von Bedeutung sein, dass diese Aktionen beim Jugendamt, sowie auch bei Mediatiorin/Verfahrensbeistand abgegeben worden und sind in Form eines Berichtes beim Gericht eingegangen. Eine Nachbarin hat von sich aus eine schriftliche Erklärung unterzeichnet, wo sie behauptet Zeuge in einer erfundene Geschichte gewesen zu sein. Diese wurde an die Richterin übergeben.
Die Frage: Hat man das Recht sich dagegen zu wehren um diese Personen zur Verantwortung zu ziehen? Wie geht man in solche Situationen vor?
Vielen Dank!
4 Antworten
all diese dinge haben keinen einfluß auf das verfahren ums abr. weder aussagen von freunden noch von nachbarn werden berücksichtigt. hier ist nur interessant das es zwei eltern gibt und wer das kind besser versorgen kann.
ein verfahrensbeistand ist nicht beeinflussbar. natürlich gibt dieser einen bericht ab, dort werden die versuche zu beeinflussen mit berücksichtigt und zwar nicht zugunsten desjenigen der es probiert. vor gericht ist solches verhalten normal und dagegen kann man nichts weiter machen, als nachbarn die lügen anzuzeigen. frage ist was es bringen soll, denn da steht aussage gegen aussage und wen interessiert das es zu meinungsverschiedenheiten vor der tür gekommen ist.
einer der eltern wird das kind zu sich nehmen. wer das ist, bestimmt der richter. ob das der bessere ist oder einfach nur derjenige der sich besser verkaufen kann ist offen. was tut der anwalt denn um diese aussagen zu neutralisieren?
ansonsten einfach weitermachen wie bisher, nichts anmerken lassen und vor allem ruhe bewahren.
mein anwalt hat diese aussagen in seinen schriftlichen stellungnahmen zerpflückt und alles das nicht im unmittelbaren verfahren mit den beteiligten: eltern, kind, verfahrensbeistand zu tun hatte - abgewiesen. er nantne es nicht verfahrensrelevant.
beweise sind: kind wird geschlagen, beweis blaue flecken, attest vom arzt. dinge die nachbarn, freunde eines elternteils irgendwem vortragen, sind irrelevant und werden auch als solches gewertet - es sei denn sie haben fotos über die blauen flecken, stellungnahmen von der polizei zu fällen von verwahrlosung, missbrauch, etc oder sie haben videos die zeigen du schlägst das kind, schreist es an etc.
in deinem fall also wäre die frage: was tut dein anwalt? warum kam der verfahrensbeistand nicht zur verhandlung? was tat die vertretung? was meinst du damit, der bericht kam zu spät? der richter hat also was entschieden? für die andere seite? - aus welchen gründen denn?
wenn du mit einer gerichtlichen entscheidung nicht einverstanden bist, steht es dir frei mit diesem anwalt oder einem neuen deiner wahl die entscheidung anzugreifen und eine instanz höher zu gehen
Das Aufenthaltbestimmungsrecht wird bei Gericht entschieden. Hier kannst du auch die Beweise einreichen, dass Zeugen gelogen haben bzw. Falschaussagen gemacht haben.
Du kannst natürlich Anzeige wegen Falschaussage gegen die entsprechenden Personen erstatten. Allerdings musst du bedenken, dass ein Richter auch nur an Hand dessen urteilen kann, was er von anderen hört und was ihm an Beweisen vorliegt. Wenn du allerdings eindeutige Beweise vorlegen kannst, sieht es nicht schlecht für dich aus. Sinnvoll wäre, wenn du dich vorher von einem Anwalt beraten lässt, dieser kann beurteilen, ob deine Beweise ausreichend sind, um einen Rechsstreit zu gewinnen.
Is ne missliche Lage.. Ich denke auf Rechtswegen wirst du ohne Beweise nich gewinnen können. Vielleicht findest ja einen, oder jemanden der für dich aussagt und dessen beweisen kann..
Die Frage bezieht sich nicht um Beweise, diese sind reichlich vorhanden! Aber wohin damit?
dem eigenen anwalt geben, der weiß damit umzugehen. nur sind die beweise sinnlos, da vor gericht nicht gefragt.
Danke, es ist bestimmt eine Lösung. Gibt es möglicherweise auch andere? In Sinne von einen neuen Verfahren, dann aber mit Bezug auf den alten Verfahren, Berichte und Aussagen.
berichte und aussagen von außenstehenden sind uninteressant. sie werden nicht zur kenntnis genommen. interessant ist nur das was der verfahrenspfleger, das jugendamt, erzieher des kindes und eltern sagen. das sind die beteiligten. dafür wirds auch kein neues verfahren geben.
was tut der anwalt denn um diese aussagen zu neutralisieren? - diese Aussagen kamen nicht zur Sprache d.h. die Frau vom Jugendamt ist garnicht erschienen und die Vertretung von ihr hat das Bericht zu spät abgegeben.
Bitte gerne an dieser Stelle weiter:
"vor gericht ist solches verhalten normal und dagegen kann man nichts weiter machen, als nachbarn die lügen anzuzeigen"
Wie ich schon vorab schrieb - die Beweise sind reichlich vorhanden, also nicht Aussage gegen Aussage.