Heimfahrten aus der Jugendhilfeeinrichtung.....wer ist zuständig und Kostenträger?

3 Antworten

Ich weiß nicht, ob dies in den Bundesländern unterschiedliche geregelt ist, aber ich arbeite in einer Kinder- und Jugendwohngruppe. Die Rückerstattung der Heimfahrten erfolgt bei uns selbstverständlich an die Eltern. Hier dürfen wir als Wohngruppe nur die günstigeste Möglichkeit erstatten. Wir benötigen die jeweiligen Nachweise, z.B. Zugfahrkarte, Eigenbeleg von Eltern unterschrieben bei Autofahrten (falls eine Zugfahrt günstiger gewesen wäre nur in Höhe der Zugfahrt), ... Diese Nachweise werden dann in der monatlichen Kostenabrechnung mit dem Jugendamt als Nebenkosten mit angegeben und zu 100 % an uns erstattet. Diese Kosten sind also nicht im normalen Kostensatz enthalten, werden aber dann trotzdem erstattent. Kleidergeld ist in dem normalen Kostensatz enthalten, blöderweise aber mit dem Freizeitgeld gemeinsam in einem Topf. Das macht es für uns oft schwierig Freizeitausgaben und Kleidergeld auseinander zu rechnen. Das sind gemeinsam im Monat auch nur 40 Euro, also echt nicht viel. Die Kinder bekommen in der Regel bei Neuaufnahme eine einmalige größere Kleiderpauschale für die Grundausstattung, die muss aber je nach zuständigem Jugendamt extra beantragt werden und da ist die Praxis der Genehmigung sehr unterschiedlich. Ansonsten muss auch noch Verpflegungsgeld bezahlt werden. Das zahlt die Wohngruppe bei Heimfahrten bis zu 2 Tagen selbst an die Familien aus. Dies sind pro vollem Tag 6 Euro. Wir regeln das so, dass bei einer Heimfahrt Freitag nachmittag und zurück am Sonntag Abend 12 Euro ausgezahlt werden. Auch wieder gegen Eigenbeleg den die Eltern unterschreiben. Alle Heimfahrten die länger als 2 Tage andauern werden von uns nicht ausgezahlt, aber die Eltern bekommen eine Bestätigung über die Verpflegungszeit zu Hause die sie dann beim Jugendamt einreichen um das Verpflegungsgeld zu bekommen. Sollten wir bei einzelnen Familien das Gefühl haben das dieses Geld nicht dem Kind zugute kommt haben wir die Möglichkeit auch Esspakete mitzugeben.

mukah 
Beitragsersteller
 16.02.2012, 17:22

Das ist eine aussagekräftige Anwort! Vielen Dank! Darf ich fragen in welchem Bundesland Sie arbeiten? Und wissen Sie vielleicht in welchen Richtlinien oder ähnliches es geregelt ist? Wo könnte man sowas nachlesen? Das Problem ist einfach, dass wir seit längeren Zeit dies dulden und versuchen es zu klären, bekommen aber von der Einrichtung nur die Aussage, dass die uns nicht mehr als den pauschalen Satz i.H.v. 11,-€ für die Fahrten zahlen können. Das es aber so abläuft, dass die Eltern verpflichtet sind, die Kinder auf eigene Kosten abzuholen, kann ich mir nicht vorstellen! Wir wollten dies auch erstmal in Ruhe klären und die Eingewöhnungszeit fürs Kind auch nicht erschweren, aus diesem Grund haben wir die Fahrten ohne oder nur gegen eine sehr geringere Erstattung bis jetzt übernommen. Jetzt bin ich der Meinung, dass ich es nicht machen muss, zumindest nicht auf meine Kosten und teilte dies auch der Gruppe mit. Diese bringt aber ein Unverständnis dafür und redet uns ein schlechtes Gewissen ein, wir würden das abstoßen. Wenn wir ihn nicht abholen kommen, bekommt unser Kind keine Beurlaubung für diese Wochenende! Dürfen die Betreuer so entscheiden? Im HPG wurde es doch festgehalten, dass das Kind wöchentlich nach Hause fahren soll. Ich bin der Meinung, dass die Gruppe dann für die Organisation der Heimfahrt zuständig ist. Das bedeutet für mich, entweder einigen die sich mit uns, dass wir ihn gegen Kostenerstattung abholen kommen und organisieren für ihn andertweitig die Heimfahrt...........oder liege ich da mit meinen Vorstellungen komplett daneben????

Sanja2  16.02.2012, 22:30
@mukah

Ich arbeite in Bayern. Ich kenne dazu keine Richtlinien, bzw. weiß nicht ob es welche gibt. Was ich weiß ist, dass ein Heim wenn die Kinder bis zu 2 Tagen weg sind 100 % des Kostensatzes abrechnen, dann steht natürlich den Eltern der Anteil der die direkte Versorgung an diesen Tagen betrifft zu. Dies steht auf geschlüsselt in den verhandelten Kostenvereinbarungen. Die sind allerdings nicht öffentlich einzusehen, die muss man euch also nicht zeigen. Als kleinen Tipp könntest du einfach mal in einem Heim in der Umgebung nach der gängigen Praxis nachfragen, dann hättest du mal eine andere Aussage wie es in eurer Gegend gemacht wird. Frag in einem möglichst großen Heim nach, die arbeiten da meist sehr strukturiert und korrekt, um so kleiner das Heim ist, um so mehr wird so nach dem Prinzip "ungefähr" gearbeitet. Wenn die Heimfahrten im HPG auf wöchentlich festgesetzt wurden sollte hier auch die Heimfahrtkosten geregelt sein. Auf jeden Fall ist das HPG für alle Seiten bindend. Du hast ja geschrieben, dass du auch im Jugendamt nicht viel weiter gekommen bist. Du hättest aber noch die Möglichkeit aus aktuellem Anlass um ein neues HPG zu bitten. Allerdings ist das evtl. auch ein Risiko, da dann natürlich auch die Heimfahrten reduziert werden könnten. Vielleicht suchst du auch das Gespräch mit der Heimleitung. Die Gruppenmitarbeiter kennen meist nur die gängige Praxis in der Wohngruppe, aber nicht die wirklichen Regeln und Möglichkeiten. Oft ist es auch so, dass die entsprechenden Kostensätze den Gruppen als Gruppenkasse zur Verfügung gestellt werden und sie für den Alltag eben weniger zur Verfügung haben wenn sie an viele Eltern die Gelder auszahlen müssen. Ob nun die Gruppe oder die Eltern für die Heimfahrt zuständig sind, das kann ich pauschal nicht beantworten. Bei uns läuft das immer Hand in Hand mit den Eltern. Wir üben zum Beispiel mit den Kids die mit dem Zug fahren wie sie das richtige Gleis finden oder die Fahrten mit dem öffentlichen Bus. Wir können natürlich nicht die Kids nach Hause begleiten, wenn also umsteigen unterwegs notwendig ist können wir das nicht leisten.

Hallo Mukah, endlich mal jemand hier, der ein ähnliches Problem wie wir mit einer Jugendhilfeeinrichtung hat bzw. wir hatten dieses Problem. Man ist doch schon irgendwie bestraft genug, dass man sein Kind aufgrund einer Krankheit in eine spezielle Einrichtung geben muss. Wir haben mit einer solchen Einrichtung Probleme mit dem Kleidergeld gehabt und wir sind fast 2! Jahre lang mindestens 1 x im Monat auf unsere! Kosten jedesmal hin und zurück ca. 300 Km mit unserem PKW gefahren ohne jemals dafür Fahrtkosten erhalten zu haben. Diese Einrichtung, die ich meine, hat sich an unserem Sohn bereichert, indem diese mit dem ihm zustehenden Geld andere Löcher gestopft haben. Sobald die gemerkt haben, dass es auch Eltern gibt, die finanziell besser dastehen (als evtl. die Eltern von anderen Kindern in der Einrichtung, die nur das Kindergeld überweisen bzw. abgeben müssen) geben die (Einrichtung) sich keine Mühe auch nur irgendwas zu bezahlen wie in unserem Fall kein Fahrtgeld und kein Kleidergeld. Wir haben unser Kind wegen einer rapiden Gewichtsabnahme völlig neu einkleiden müssen ohne auch nur einen Cent dafür erstattet bekommen zu haben. Ich habe vor Ort darum gekämpft, weil wir, wahrscheinlich, genau wie Ihr unseren (nicht geringen) Elternbeitrag ans Jugendamt geleistet haben. Jede Jugendhilfeeinrichtung kann selbst über das Geld vom Jugendamt verfügen, in unserem Fall waren es ca. 6.000€, bestimmen. Habe mich noch im Nachhinein mit der wirtschaftlichen Abteilung des Jugendamtes herumgestritten und man sagte mir, dass das Jugendamt in diesem Fall leider keinen Einfluss hat . Also Fazit ist; die Jugendhilfeeinrichtungen lassen sich nichts! von den Jugendämtern vorschreiben. Wünsche Euch jedoch viel Glück, dass Ihr in Eurem Fall Erfolg habt. Evtl. könnt Ihr mir mal berichten was aus Eurer Sache geworden ist. Gerne kann ich auch evtl. durch eine Freundschaft hier mehr von uns erzählen, denn ich habe hier auch einmal eine ähnliche Frage gestellt und habe leider keine kompetenten Antworten bekommen. Lg. von schalke59

Hallo

Aslo haben Sie im HPG die Fahrt Situation abgeklärt? Wenn nicht würde ich mich mal mit der zuständigen Sozialarbeiter/in vom Jugendamt zusammen setzten und ihr ganz klar sagen das sie eventuell Fahrtgeld benötigen oder beantragt werden muss. Das muss dan geprüftt werden.

mukah 
Beitragsersteller
 15.02.2012, 22:51

Ja, das haben wir auch bereits gemacht. Die können oder wollen uns nicht verstehen und reden die ganze Zeit von Besuchsfahrten, die von uns selbst aufgrund unseres Einkommens getragen werden können. Aber die Besuchsfahrten finden gar nicht statt, sondern nur die Heimfahrten. Nach meinen Recherchen kam ich zum Ergebnis, dass das Jugendamt eine bestimmte Summe an die Einrichtung mtl. überweist und damit soll alles agegolten sein, u.a. auch die Heimfahrten. Auf unsere Anfrage in der Einrichtung können diese uns nur eine pauschale Summe i.H.v. 11,-€ pro Monat erstattet (unsere Kosten belaufen sich auf 450,-€ monatlich!) und einen Zuschuss hätte das Jugendamt abgelehnt. Obwohl bei Ablehnung bin mir ehrlich gesagt nicht sicher, ob die Anfrage überhaupt weitergeleitet wurde? Naja jedenfalls, sagen die, dass die keine Kosten mehr übernehmen. Da das Kind aber aufgrund seiner Erkrankung nicht alleine (z.B. öffentl. Verkehrsmittel) fahren darf, müssen wir ihn abholen kommen.

Lars2022  16.02.2012, 13:23
@mukah

Hallo

Ok die scheinen ja ziemlich Stur zu sein. Also ich könnte euch nur noch Raten Juritischen Rat aufzusuchen.Tut mir leid mehr kann ich dazu jetzt nicht sagen.

mukah 
Beitragsersteller
 16.02.2012, 20:49
@Lars2022

Können Sie mir vielleicht einen guten Rechtsanwalt empfehlen, der sich mit solchen Sachen auskennt? Auf diesem Gebiet einen Spezialisten ist ziemlich schwierig zu finden. Danke.

Lars2022  17.02.2012, 15:11
@mukah

Hallo

Ne leider nicht. Ich würde zueinem gehen der sich mit Familienrecht auskennt.