GGeht der Richter meist nach ein erziehungsgutachten?
Hallo das Gericht konnte damals Keine Entscheidung treffen. Es ging um Prüfung nach paragrapgh 1666 ob ein Eingriff in das Sorgerecht erforderlich ist. Das Jugendamt hat damals eingeschaltet das Gericht da wir nicht gut mit der spfh zusammen gearbeitet haben wo Gefährdungen bekannt gegeben worden sind die beseitigt wurden. Auf der anderen Seite tun die Eltern viel Für ihre Kinder sagte der Richter. Das Erziehung Gutachten hat der Richter zugestimmt was beendet ist. Ergebnis erziehungseinschränkung, eine Herausnahme der Kinder nicht erforderlich denn die Gefährdung kann beseitigt werden mit Hilfe sowie tun die Eltern viel Für die Entwicklung Defizite der Kinder und es bestehe eine enge Bindung. Die Anwältin meint das es evtl nochmal ein Erörterung Termin vor Gericht geben wird. Entscheidet ein Richter meist nach dem Ergebnis vom Gutachten? Und was heißt dann Erörterung Termin? Unsere Kinder sind 7 j, 5 j knapp und 1jahr alt
3 Antworten
Natürlich gehen die Richter nach dem Gutachten UND den Äußerungen des Jugendamtes. Auch Familienrichter haben ja "nur" ein Jurastudium absolviert und keine psychologische / pädagogische Qualifikation. Den Richtern obliegt es nur die Festellungen der Fachleute richtig einzuordnen / zu deuten. Insofern wird sich ein Richter im Zweifelsfall noch weitere Fachleute heranziehen, wenn ihm die Sichtweisen der bisherigen Fachleute nicht ausreichend für eine Entscheidung erscheinen. Eine komplett andere Entscheidung wird er aber nicht treffen. Wichtig ist aber dennoch eine gute zukünftige Zusammenarbeit mit der Familienhilfe- auf längere Sicht kann eine mangelnde Zusammenarbeit nämlich doch noch zu einem Eingriff ins Sorgerecht führen.
Das Erziehungsgutachten ist nicht gut für euch ausgefallen.
Das Jugendamt ist gegen einen Verbleib bei euch. Was euer Richter in speziell diesem Fall entscheiden wird, das kann hier keiner sagen.
Manche Richter richten sich mehr nach dem Jugendamt, manche mehr nach dem Gutachter.
Aber euer Gutachten ist nicht gut für euch ausgegangen.
Da kommt es sehr darauf an, wie ihr euch beim Erörterungstermin verhaltet.
Und natürlich auch, wie ihr euch danach verhaltet.
Macht ihr jetzt auf die treusorgenden Eltern und die Familienhilfe stellt dann fest, dass ihr euch nicht an die Vorgaben haltet, dann seid ihr die Kinder auf alle Fälle los. Da kommt dann direkt das nächste Verfahren und bei dem habt ihr dann keine Sonne mehr.
ihr behaltet die kinder, solange ihr jetzt nicht irgendwas krasses macht
der richter hat eigentlich gesagt und auch das GA sagt das, dass die kinder bei euch bleiben sollen und das jugendamt euch anders helfen, mit besuchen, einem betreuer oder so was
ihr b ehaltet die, keine sorge
Familienhilfe ,jugendamt hat das Gutachten jetzt vorliegen.wissen auch das wir Anwalt haben.können die jetztextra das gericht beeinflussen?