Falschaussage meiner Frau wegen angeblicher Körperverletzung jetzt Gerichtstermin wie soll ich mich verhalten?
Guten Tag,
ich habe eine Frage: Meine Frau hat mich wegen Körperverletzung (Häusliche Gewalt) angezeigt. Nun habe ich eine Vorladung von der Polizeidienststelle bekommen und einen Termin beim Gericht. Beim Gericht geht es um Antrag auf Unterlassung gem. § 1 GewSchG und Zuweisung der Wohnung gem. § 2 GewSchG i.V.m. §§ 210 ff., 49ff FamFG Wir sind seit Dezember 2015 verheiratet und haben uns auseinander gelebt. Ich habe Ihr gesagt, dass ich Sie nicht mehr liebe. Wir haben keine gemeinsamen Kinder. Sie hat einen Sohn, hatte jedoch in der Vergangenheit Probleme mit dem Jugendamt, die Ihr das Kind auch weggenommen haben, weil sie sich nicht um ihren Sohn gekümmert hat, Alkohol getrunken hat und eine vermüllte Wohnung bei ihrer Mutter hatte. Sie unterstellt mir nun ich hätte sie zweimal ins Gesicht geschlagen, was unwahr ist. In dem Schreiben von dem Gericht steht folgendes: Ich beantrage den Erlass einer einstweiligen Anordnung -wegen der Dringlichkeit ohne vorherige mündliche Verhandlung- folgenden Inhalts: - Den Antragsteller zu bedrohen, zu verletzten, oder sonst körperlich zu misshandeln. - Sich in einem Umkreis von 20 Metern der Wohnung der Antragstellerin zu nähern. - ein Zusammentreffen mit dem Antragsteller herbeizuführen, §1 1Abs. 1 Ziff. 5 GewSchG. Sollte es zu einem zufälligen Zusammentreffen kommen, hat der Antragsgegner sofort einen gebührenden Abstand herzustellen. Es ist nun ein Gerichtstermin zur Erörterung und Anhörung bestimmt worden. Ich werde natürlich zu dem Gerichtstermin erscheinen. Sie unterstellt mir desweiteren, ich hätte Sie aus der Wohnung geworfen, dies ist ebenfalls unwahr. Sie hat mich als ich schlafen wollte getreten und geschlagen und wollte nicht das ich in unserem gemeinsamen Bett schlafe, geschlagen und geschrien. Daraufhin habe ich sie aufgefordert das sein zu lassen. Am nächsten ist sie gegangen. Die Wohnung hat mein Vater angemietet. Er hat den Mietvertrag unterschrieben und auch nur er steht im Vertrag. Sie will jetzt die Wohnung für sich beanspruchen. Mein Vater ist natürlich nur auf meiner Seite und Hilft mir wo er kann. Folgendes steht im Schreiben vom Gericht: Gründe: Bei den Parteien des Verfahrens handelt es sich um Eheleute. Im Haushalt lebt das Kind aus Ihrer vorherigen Beziehung. (Das Kind meiner Frau). befindet sich zzt. bei meiner Schwiegermutter wegen des Jugendamtes. Es ist nicht mein Kind! Der Antragsgegner hat sich von der Antragsstellerin getrennt und die Antragsstellerin am 31.07.2016 aus der Wohnung geworfen. Das ist ebenfalls unwahr, sie ist von sich aus gegangen. Hinsichtlich des Sachverhalts wird auf anliegende Strafanzeige bezug genommen. Der Erlass der einstweiligen Anordnung ist dringend geboten, da das Verhalten des Antragsgengners eine erhebliche gegenwärtige und zukünftige Bedrohung der rechtlich geschützten Interessen des Antragsstellers darstellt. Sie hat eine Wohnung bei Ihrer Mutter und dort lebenslanges Wohnrecht. Danke an Euch Vielen Dank!
8 Antworten
Da wahrscheinlich niemand dabei war, steht hier erst mal Aussage gegen Aussage.
Sie müsste schon ein ärztliches Attest vorweisen um ihre Behauptung zu erhärten.
Letztlich wirst du abwarten müssen, wie das Gericht das beurteilt.
Immerhin hast du sie ja nicht auf die Straße gesetzt, wenn sie bei ihrer Mutter ein Wohnrecht hat.
Das Kontaktverbot kann dich ja nicht sonderlich belasten, wenn ihr euch ohnehin getrennt habt.
Sie zieht nun die Anzeige zurück, da sie eine ohnehin eine Falschaussage gemacht hat. Können Sie mir sagen, ob das Einfluss auf das Verfahren hat bzw. wie es nun weitergeht?
- Aussage verweigern (Ohne Anwalt ist Schweigen Gold)
- Anwalt anrufen und mit ihm Akteneinsicht fordern
- Solange es keine Beweise gibt, steht Aussage gegen Aussage.
- Und "Im Zweifel für den Angeklagten"
- Ohne Beweise können sie dir nichts. In DE musst so etwas nachgewiesen werden mit eindeutigen, handfesten Beweisen.
Leider werden in solchen Fällen oftmals die Männer benachteiligt, in der Annahme, dass Frauen ja nie die Bösen sind.
Auf "im Zweifel für den Angeklagten" würde ich mich gerade in so einem Fall also nicht verlassen...
Ja, auf jeden Fall brauchst Du einen Anwalt! Und solltest Deinerseits Anzeige gegen sie stellen. Da dürfte einiges zusammenkommen, z.B. Vortäuschen einer Straftat.....aber am besten erstmal mit einem Anwalt sprechen!
Für ein verheiratetes Paar lebt Ihr wohntechnisch gesehen unter ungewöhnlichen Voraussetzungen.
Geht es jetzt um die Zuweisung der Wohnung kann sich der Richter nun nicht einfach über die vorhandene Situation hinwegsetzen und wird dies wahrscheinlich auch nicht machen.
Du lebst in der von Deinem Vater angemieteten Wohnung als Untermieter, Deine Frau lebt wohl wieder bei Ihrer Mutter. Es gibt überhaupt keinen Ansatzpunkt ihr die bisherige eheliche Wohnung zuzuweisen, denn sie würde ja durch eine Trennung nicht wohnungslos dastehen.
Ich hoffe nur, dass Du Dich anwaltlich ( Fachanwalt für Familienrecht ) vertreten läßt.
wer vor Gericht die besseren Beweise hat, dürfte die Angelegenheit für sich entscheiden.