Wie kann man den lebensgefährten aus einen Eingetum abmelden?
Hallo,
Meine Schwester hat ein Haus, nun hat Sie ihren Lebensgefährten rausgeworfen aus ihren Eigentum. Er hat keinen Mietvertrag und hat nie etwas bezahlt. Wie kann man den jetzt aus dem Eigentum abmelden ?? darf man das überhaupt ?? oder muss er erst eine Wohnung haben ?? Bitte um Rat
12 Antworten
Ist er denn im Grundbuch als Miteigentümer eingetragen? Wenn ja, dann werdet ihr ihn ohne sein Einverständnis nicht los. Wenn nein, dann nichts wie raus mit ihm.
Er hat keinen Mietvertrag und hat nie etwas bezahlt.- deshalb kann sie ihn jederzeit raus werfen. Er hat ja gar kein Eigentum an ihrem Haus deshalb braucht sie auch nichts abmelden. Wenn er seinen Wohnsitz bei ihr hatte muß er sich beim Einwohnermeldeamt abmelden. Die Gemeinde ist auch dafür zuständig Obdachlose unter zu bringen.
Meine Schwester hat ein Haus, nun hat Sie ihren Lebensgefährten rausgeworfen aus ihren Eigentum. Er hat keinen Mietvertrag und hat nie etwas bezahlt. Wie kann man den jetzt aus dem Eigentum abmelden ?? darf man das überhaupt ?? oder muss er erst eine Wohnung haben ??
Ich würde das lieber eine Anwalt fragen damit man keinen Fehler macht oder vielleicht gibt Dir das Einwohnermeldeamt einen Rat.
MfG
Johnny
Kein Mietvertrag u. nichts bezahlt? was muß sie da abmelden? Er ist draußen u. da kann er auch bleiben. Hat er irgendwelche persönlichen Dinge noch bei ihr? die kann er sich abholen!
Man kann jemanden, der sich zu unrecht für eine Adresse angemeldet hat, oder dessen Anmeldung nciht mehr rechtmäßig ist, bei der Meldebehörde abmelden.