Aus Deutschland abmelden trotz bestehenden Wohnungsmietvertrags?

6 Antworten

Macht das Dein Vermieter denn mit? Ist ja nett. Die anderen Beiträge haben Deine Frage bereits beantwortet. Ergänzen möchte ich noch:

Denk dran, Dich bei der Rundfunkgebührenzentrale (früher GEZ) abzumelden. Wichtig! Dort gilt: wer angemeldet ist, zahlt Rundfunkgebühren. Es haben sogar Soldaten in Afghanistan und Obdachlose vor Gericht verloren - wer angemeldet ist, zahlt. Sogar 5 Jahre rückwirkend.

Nach dem neuen Gesetz seit 2013 ist es sogar so, wer eine Wohnung hat, zahlt Rundfunkgebühren. Allerdings weiß ja keiner, das Du weiter Mieter bist. Die Post leitest Du ja sicher ins Ausland um. Die GEZ stützt sich auf die Daten vom Einwohnermeldeamt. Es soll aber auch vorkommen, das die GEZ-Leute Klingel-/Briefkastenschilder überprüfen oder Nachbarn befragen, um Drückeberger zu finden. Und da sind nette Prämien ausgesetzt!

Mach die Abmeldung per Einschreiben/Rückschein, damit Du einen Beleg hast, Dich wirklich abgemeldet zu haben. Du ahnst nicht, wieviele Schreiben einfach so "verloren gehen"!! Ich habe es schriftlich, das 5 meiner Schreiben nicht angekommen seien - aber ich habe die unterschriebenen Rückscheine. Muss dann natürlich ins Ausland geschickt werden, damit es bei Dir ankommt. Würdest Du eine dt. Kontaktadresse angeben, würde man Dir unterstellen, das Du gar nicht im Ausland bist, sondern unter der Kontaktadresse untergetaucht bist. Derjenige wird dann viel Schreibkram zu erwarten haben.

Einschreiben/Einwurf ist zwar billiger, aber bei der GEZ steht dann auf dem Beleg im Internet: 149 Sendungen abgeliefert. Wäre mir zu ungenau, das Deine Sendung dabei sein soll.

Vom Bundesmeldegesetz her spricht nichts dagegen. Man muss da gemeldet sein, wo man wohnt. Wo man überall einen Mietvertrag hat, interessiert die Meldebehörde nicht, solange man dort nicht zumindest teilweise wohnt.

Du bekommst nur dann ein Problem, wenn die Behörden feststellen, dass du dich in Wirklichkeit dort trotzdem noch aufhälst, zumindest zeitweise. Dann wäre das ein Verstoß gegen das Meldegesetz.

Und du bekommst ein Problem mit dem Finanzamt, wenn die bemerken, dass du dich weiter in Deutschland noch aufhälst, denn dann musst du zusätzlich zur Steuererklärung im Ausland auch in Deutschland deine Steuererklärung abgeben.

germanils  10.04.2018, 16:43

Stimmt so nicht. Um sich abmelden zu können, muss eine Bestätigung des Vermieters vorliegen, dass man dort ausgezogen ist (also das Mietverhältnis beendet).

Renick  10.04.2018, 16:54
@germanils

Nein, das ist nicht erforderlich. Denn eine Bestätigung über das Ende eines Mietverhätnisses sagt nichts darüber aus, ob man in Wirklichkeit wo anders ein neues Mietverhältnis abgeschlossen hat.

ChickPea  11.04.2018, 00:53
@germanils

Hmmmm, wenn mir nun aber das Haus/oder die Wohnung gehoert und ich nicht verkaufe, von wem bekomme ich dann eine Bestaetigung das ich ausgezogen bin? Kann ich mich dann nicht abmelden und bin gezwungen fuer immer und ewig in DE zu bleiben?

Renick  11.04.2018, 06:37
@ChickPea

Es wird keine Bestätigung für den Auszug benötigt! Danach fragt das Amt nicht, da vom Meldegesetz nicht vorgesehen!

Die Bescheinigung, die man für die An- oder Ummeldung braucht, stellt sich ein Eigentümer selber aus.

Dann läuft der Mietvertrag weiter und du musst weiter zahlen.

Augenblickler 
Beitragsersteller
 10.04.2018, 16:31

Ist das strafbar eine Abmeldung, obwohl man ja doch noch eine Wohnung hat?

germanils  10.04.2018, 16:35
@Augenblickler

Nein, Du kannst Dich so gar nicht abmelden. Wegzug ohne Abmeldung ist eine Ordnungswidrigkeit. Lies doch einfach mal, was die Leute Dir antworten, anstatt die fast selbe Frage noch mal zu stellen.

Du kannst dich einfach abmelden und ins Auslandziehen, auch wenn du noch eine Wohnung in D hast. Du musst nur angeben, wo du hingehst. Das Land und die Stadt reichen. Hatte ich auch vor ein paar Jahren so gemacht. Wenn du wieder nach D zurückkommst einfach wieder anmelden.

Für die Abmeldung musst Du eine Vermieterbestätigung über die Kündigung des Mietvertrags vorlegen.

Das wurde Dir auch schon in Deiner letzten Frage zum selben Thema geantwortet.

Renick  10.04.2018, 16:58

Die Vermieterbestätigung zur Abmeldung (Auszug) wurde in 2015 zwar eingeführt, das stimmt. Aber 1 Jahr später wurde sie wieder abgeschafft, weil sie sich als nicht sinnvoll erwiesen hat.

Im Übrigen wäre diese Bestätigung auch kein Nachweis für den Umzug ins Ausland, weil derjenige sich ja wo anders in Deutschland weiterhin aufhalten könnte.