Kann ich meine Frau (getrennt) aus meiner Wohnung abmelden?

10 Antworten

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In eurem individuellem Fall würde ich mich mit einem guten Anwalt beraten . Du kannst evtl. den Schließzylinder austauschen. Jede mögliche Maßnahme würde ich gezielt und nur in Absprache mit einem RA machen. Alles andere gibt nur Krieg und Verzweiflung. Alles Gute für dich!

Aber der Vermieter weiß, dass sie als deine Ehefrau dort wohnt? Dann ist sie quasi Mitmieter, auch wenn sie nicht im Mietvertrag steht. Dann kannst du auch ausziehen und sie weiter dort wohnen.

ich habe mich von meiner Frau getrennt, aber sie will nicht ausziehen aus der Wohnung.

Muss sie auch nicht.

Im Mietvertrag stehe nur ich drin, aber wir sind beide beim Einwohnermeldeamt in der Wohnung angemeldet.

Wenn ich selber sie versuche abzumelden, dann geht das nicht, richtig?

Richtig, das geht nicht.

Welche Möglichkeit habe ich sonst?

Wenn Ihr Euch nicht einigen könnt, dann zum Anwalt gehen un dann wird das Gericht entscheiden, hier Auszug vom Mieterbund:

Anders sieht es bei Ehen oder eingetragenen Lebensgemeinschaften aus. Hier können die Familienrichter auf Antrag entscheiden, wer die Wohnung bekommt, und zwar unabhängig davon, wer im Vertrag aufgeführt ist. Dies ist der einzige Fall, wo über den Kopf von Mietern und Vermietern hinweg in ein Mietverhältnis eingegriffen werden kann. Für beide Seiten ist diese Entscheidung bindend.

Entschieden wird nach dem Kriterium, wer mehr auf die Wohnung angewiesen ist”, erklärt Rechtsanwalt Stephan Sander. Sind Kinder da, ist die Antwort klar, denn sie sollen möglichst im gewohnten sozialen Umfeld bleiben. Ansonsten wird beispielsweise geschaut, wer es näher zum Arbeitsplatz hat.

http://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm1008/100814.htm

MfG

Johnny

Mit Meldung beim Eineohnermeldeamt hat das nichts zu tun. Wenn du alleine im Mietvertrag stehst, kannst du sie theoretisch vor die Tür setzen.

WhoozzleBoo  18.04.2015, 18:08

Begründung? Ist seine Wohnung.

imager761  19.04.2015, 09:26
@WhoozzleBoo

Nein, deren Ehewohnung. Da bekommt sie mit Polizeischutz jederzeit Zutritt :-)

Gerhart  18.04.2015, 17:06

....Weder praktisch noch theoretisch.

Normalerweise zieht der aus, der die Trennung will..?