Kann ich mein Abitur nachholen wenn ich ALG II beziehe??
Ich bin 19 Jahre alt und beziehe ALG II und krieg demnächst die Miete für eine eigene Wohnung vom Jobcenter bezahlt da ich zu Hause rausgeworfen wurde.
Wenn ich mein Abitur nachholen will kriege ich dann trotzdem ALG II und die Miete bezahlt ?
7 Antworten
Das Abendgymnasium ist für Berufstätige gedacht. Als Arbeitsloser gilst Du auch als Berufstätiger, jedoch vorübergehend ohne Beschäftigung.
Die Schule kann dann also nicht Deine Hauptbeschäftigung sein, d.h. Du musst irgendwelche Schulungsmassnahmen, 1€-Jobs etc. über Dich ergehen lassen und auch weiter nach Arbeit suchen.
Du müsstest fürs Abendgymnasium eh' erst mal 3 Jahre gearbeitet haben oder eine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen.
Ich kenne mich wirklich nicht aus, aber ALG2 bekommt man doch auch nur unter der voraussetzung, dass man weiterhin auf jobsuche ist, oder ? Wenn du dein Abitur anstrebst, ist diese Voraussetzung ja nicht gegegeben. Du kannst aber einen Antrag auf Wohngeld stellen und Schülerbafög beantragen, wobei du beim Schülerbafög nix zurückzahlen müsstest.
Nur, wenn du auf eine Abendschule gehst, hast du weiterhin Anspruch. Aber du bekommst dann auch für Mittags Vermittlungsvorschläge und musst dich weiter bewerben. Für die Abendschule brauchst du eine abgeschlossene Berufsausbildung oder du erziehst gerade Kinder oder du arbeitest gerade. Arbeitslosenzeiten kann man sich wohl auch anrechnen lassen, das musst du auf der Homepage der Schule nachlesen.
Ansonsten kannst du z.b. auf ein Berufliches Gymnasium gehen und wählst dort einen Schwerpunkt. Dann bist du bafög-berechtigt.
Auf alle Fälle brauchst du den erweiterten Sek. 1 Abschluss, für die Fachhochschule einen Sek.1.
wenn du die zugangsvoraussetzungen erfüllst, kannst du doch in die abendschule gehen und tagsüber weiter arbeit suchen.
Hast du schon die Zusage, dass du ALGII bekommst?
Eigentlich sind deine Eltern noch für dich zuständig.
Doch, wenn die FS ausbildungsplatzsuchend ist, dann hat sie noch Anspruch auf Unterhalt (außer sie hat schon eine Ausbildung abgeschlossen) und ab Beginn der Oberstufe hat sie auch Anspruch.
nö sind sie nicht.