Wie lange darf die Lebensgefährtin im Haus des verstorbenen Lebensgefährten wohnen, wenn die Kinder einziehen möchten?
Hallo zusammen,
folgender Fall Vater von 3 erwachsenen Kindern stirbt.
Seine eigenes Haus hat er bis zu seinem Tod mit einer neuen Lebensgefährtin bewohnt.
Die 3 Kinder sind sich einig das Kind 1 mit seiner Familie in das Haus einziehen soll und die anderen auszahlen soll.
Problem, die Lebensgefährtin möchte sich noch in Ruhe eine neue Wohnung suchen, Kind 1 hat jedoch den aktuellen Mietvertrag schon gekündigt
Die Lebensgefährtin zahlt aktuell keine Kosten und es besteht auch kein Mietvertrag.
Wie ist hier die Sachlage?
Es handelt sich hierbei um die Situation eines Arbeitskollegen.
In meinen Augen ist es so, das Kind 1 erst das Haus übernehmen muss und dann mit Grund Eigenbedarf kündigen muss? Kann das so sein obwohl kein Mietvertrag besteht?
Danke für eure Hilfe
Stefan
8 Antworten
Fand denn bereits die Testamentseröffnung statt? Möglicherweise ist dort schon bezüglich des Wohnrechtes der Lebenspartnerin etwas geregelt. Außerdem ist bei Erbschaft der Kinder in der rechtlichen Klärung der Erbschein vorzulegen um Klarheit zu haben, wer wozu berechtigt ist. Unter Umst. halt auch einer Kündigung wegen Eigenbedarf. Zunächst gäbe es ja eine Erbengemeinschaft und die wäre wohl eher dazu nicht berechtigt. Es müsste also mit Notarvertrag geregelt werden, wer das Haus bekommt und wer den finanziellen Ausgleich leisten muss. Und das alles kann dauern.
Eine Regelung von 1982 (Dreißiger) ist vermutlich hier nicht (mehr) anwendbar, wei überholt oder unwirksam gerworden.
Das ist jetzt nur Laienwissen:
Aber
Ein Vertrag muss nicht immer schriftlich sein
Als Lebensgefährtin die dort wohnt hatte sie ja einen mündlichen Vertrag mit dem Eigentümer das sie dort wohnen darf (Zahlungsweise ist dann denk ich uninteressant)
Ich denke also tatsächlich das der neue Eigentümer nach Erbe auf Eigenbedarf kündigen muss
Wäre für mich zumindest logisch und Vorallem auch fair
Da auch Hinterbliebne Partner zumindest gewisse Zeit haben sollten
Wie es aber mit laufenden Kosten des Hauses aussieht weiß ich garnicht
Vermutlich kann der Eigentümer diese in der Zeit der Nutzung der Lebensgefährtin in Rechnung stellen
Termin beim Anwalt würde aber genaueres hervorbringen
Wenn sie keinen Vertrag zum Wohnrecht abgeschlossen hat, hat sie Pech gehabt und muss raus aus der Wohnung, wann immer ihr es wollt.
Wenn sie keinen Vertrag zum Wohnrecht abgeschlossen hat, hat sie Pech gehabt
Es kann sich hierbei auch um ein mündliches Mietverhältnis handeln.
Einfach ohne Frist vor die Tür setzen, geht nicht.
Doch, manchmal ist es das. ;)
Ist das so?
Darf man fragen woher du das weißt?
Steht unter rechtliche Grundlagen für nicht eingetragene Partnerschaften.
Drei Monate gesteht man allgemein zu.
ein mietvertrag muss nicht schriftlich bestehen. wenn sie dort gemeldet ist kann davon ausgegangen werden das sie dort mieter ist
ganz soo einfach ist das nun doch nicht ...