Dort gemeldet sein wo der Mietvertrag unterschrieben ist?
Hallo Leute, komplizierte Sache.Ich erzähle sie einfach mal. Ich habe immer mit meiner Mutter in einer Genossenschafts-Wohnung gewohnt. Dann ist mein Freund zu uns gezogen (hat sich nicht umgemeldet). Dann hat meine Mutter auch einen Freund bekommen und ist dann zu ihm gezogen (auch nicht umgemeldet). Sie meinte zu uns wir können ihre Wohnung haben, da sie sich jetzt eine andere Wohnung suchen möchte (Trennung mit dem Freund). Nun ist das so, das unsere Wohnung ja immer noch meiner Mutter gehört. Sie kann die Wohnung leider nicht auf uns überschreiben wegen den Genossenschaftsanteile und weil es eine §5-Schein Wohnung ist (damals war sie arbeitslos). Das heißt sie kann auch keine 2. Wohnung anmieten. Das bedeutet für mich, dass ich ihre Wohnung anmieten und unterschreiben muss, damit sie überhaupt eine bekommt. Sie könnte erst selbst wieder eine anmieten, wenn ihre jetzige Wohnung (wo mein Freund und ich leben) gekündigt ist. Dann müssten wir da ja aber raus und das wollen wir nicht. Jetzt meine eigentliche Frage: muss ich dann auch dort gemeldet sein, wo ich den Mietvertrag für meine Mutter unterschreibe oder kann ich in dieser Wohnung gemeldet bleiben? Ich möchte ja auch nicht das meine Post zu meiner Mutter geht. Und umgekehrt genau. Muss sie bei uns gemeldet bleiben, weil es ja eigentlich ihre Wohnung ist oder kann sie sich ummelden in meine eigentliche Wohnung? Sehr kompliziert ich hoffe ihr versteht das alles!
7 Antworten
Rechtlich ist es so, dass man sich dort anmelden muss, wo man seinen Lebensmittelpunkt hat. Zum Thema Gebrauchsüberlassung wurde auch schon alles gesagt.
Praktisch ist es so, dass Genossenschaften und Wohnungsbaugesellschaften ohne konkreten Verdacht nie kontrollieren, wer in der Wohnung tatsächlich wohnt. Wenn alles ruhig zugeht und kein Nachbar anscheissen geht .... Auch mit der polizeilichen Anmeldung gibts kein Problem, solange ihr im selben Ort wohnt und nichts auffällt.
Allerdings müsst ihr sicherstellen, dass die Post immer den richtigen Empfänger erreicht - bei amtlicher Post unverzüglich. Ein Nachsendeauftrag hilft nur kurzfristig und gilt soweit ich weiß nur für die Post selber - amtliches kommt bei uns per Pin AG, ganz schlimmes auch per Bote.
Ob bei amtlicher Post ein Postfach zulässig ist weiß ich nicht.
Bei Sendungen, die der Empfänger persönlich unterschreiben muss ....
In jedem Fall muss man sich zu 200% vertrauen - sobald das nicht mehr gegeben ist, heißt es für alle - Umziehen und ggf. Strafen zahlen.
Nun ist das so, das unsere Wohnung ja immer noch meiner Mutter gehört. Sie kann die Wohnung leider nicht auf uns überschreiben wegen den Genossenschaftsanteile und weil es eine §5-Schein Wohnung ist (damals war sie arbeitslos).
Auch wenn es keine Genossenschaftswohnung ist, kann man eine Wohnung bzw. einen Mietvertrag nicht einfach auf Jemandem übertragen.
Das heißt sie kann auch keine 2. Wohnung anmieten.
Natürlich kann man mehrer Wohnungen anmieten; nur bezahlen sollte man sie können.
Das bedeutet für mich, dass ich ihre Wohnung anmieten und unterschreiben muss, damit sie überhaupt eine bekommt.
Nein, muss man nicht.
Jetzt meine eigentliche Frage: muss ich dann auch dort gemeldet sein, wo ich den Mietvertrag für meine Mutter unterschreibe oder kann ich in dieser Wohnung gemeldet bleiben?
Unterschreibe ja nicht für Deine Mutter und lasse sie dann einziehen, das wird Ärger geben.
Allenfalls als Bürge unterschreiben.
Ich möchte ja auch nicht das meine Post zu meiner Mutter geht. Und umgekehrt genau.
Dazu gibt es Postfächer oder Postnachsendeantrag.
Schlaumeier....
Freche Göre.
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Ok ich merke schon das keiner hier meine frage versteht. Meine eigentliche Frage ist einfach nur ob man da gemeldet sein muss wo man den Mietvertrag unterschrieben hat. Und nein meine Mutter kann keine zwei Wohnungen anmieten, da die jetzige Wohnung eine §5 Wohnung ist und wenn man so eine Wohnung hat gehen die Leute davon aus dass man sich keine zweite Wohnung leisten kann. Das heißt ich muss für sie unterschreiben. Auch kein Problem denn wir haben ein sehr gutes Verhältnis zueinander. Und es wird keinen Ärger geben mit der Genossenschaft weil alles abgesprochen ist ;) ich zahle ihre Wohnung und wohne in ihrer Wohnung, und sie zahlt meine Wohnung und wohnt in meiner Wohnung. Um dieses ganze hin und her zu vermeiden, habe ich meiner Mutter vorgeschlagen die Wohnungen zu tauschen also das jeder in seiner Wohnung wohnt aber das will sie nicht.
Du musst dort gemeldet sein, wo du tatsächlich wohnst - egal wer den Mietvertrag unterschrieben hat. Und dort muss dein Name am Briefkasten stehen.
Meine Mutter hat den gleichen Nachnamen wie ich ;) also wird das ja wohl kein Problem sein. Ich will nicht das meine Post zu ihr geht und sie will nicht das ihre zu uns kommt. Wir bleiben dort gemeldet wo wir sind, schließlich weiß die Genossenschaft ja bescheid, dass der eine für den anderen die Wohnung angemietet hat.
Und auch in der Genossenschaft bin ich schon drin! Kann die Wohnung nur nicht übernehmen da ich keinen §5-schein habe!
Wenn es sich um eine Genossenschaftswohnung handelt dann wendet auch bitte alle an den Verwalter der Genossenschaft.
Normalerweise muessen bestimmte Vorraussetzungen erfuellt werden damit man eine solche Wohnung ueberhupt mieten kann. Ohne die Zustimmung der Genossenschaft laueft da naemlich gar nichts.
Deine Mutter kann ohne weiteres kuendigen und sich eine neue Wohnung suchen und dann auch mieten. Allerdings seit ihr beiden, also du und dein Freund nicht als Hauptmieter bzw. Untermieter in einem Mietvertrag eingetragen.
Mit dem Auszug deiner Mutter faellt auch fuer dich die Berechtigung weg dort weiterhin wohnen zu bleiben, ausser ihr erfuellt die gesetzlichen Vorraussetzungen dort wohnen bleiben zu koennen.
Wir sind alle Mietglieder in der Genossenschaft, mach dir darum mal keinen Kopf.
Deine Mutter kann sich in Ihre Wohnung ummelden. Aber Du solltest den Mietvertrag nicht unterschreiben und dann Deine Mutter einziehen lassen. Das wäre nämlich mietrechtliche eine unberechtigte Überlassung an Dritte und würde den Vermieter zu einer ordentlichen Kündigung berechtigten.
Der gleichen Gefahr unterliegst aber auch Du mit Deinem Freund. Wenn der Vermieter davon Wind bekommt, daß die eigentliche Mieterin gar nicht mehr in der Wohnung wohnt, droht auch hier die ordentliche Kündigung.
Dann müssten wir da ja aber raus und das wollen wir nicht.
aber so wie Du und Deine Mutter das vorhabt wird die Lage immer verfahrener.
Die Genossenschaft weiß darüber bescheid, dass meine Mutter unsere Wohnung gemietet hat und ich ihre. Das ist alles so abgesprochen. Es wird keinen Ärger geben.
Sie kann keine zwei Wohnungen anmieten, weil ihre Wohnung (wo mein Freund und ich wohnen) eine $5-Schein Wohnung ist, und wenn man so eine Wohnung hat, gehen die Leute davon aus, dass man sich keine zwei Wohnungen leisten kann.
Doch ich muss für sie unterschreiben ;) wenn sie sich selbst einen mieten wollen würde, müsste sie ihre jetzige Wohnung kündigen und dann müssten mein Freund und ich da raus.
Wieso sollte das Ärger geben? Vielleicht ist es ist deiner Familie ja so, aber wir haben ein gutes Verhältnis zueinander.
Hättest du Lust jeden Tag zum Postfach zu latschen? Und ein Nachsendeantrag kostet etwas und gibt es nur für 6 - 12 Monate!
Schlaumeier....