Erbengemeinschaft - Darf meine Mutter mich rausschmeißen?
Guten Abend,
ich habe eine Frage zum Thema Erbrecht sowie Mietrecht.
Mein Vater ist vor 2 Jahren gestorben, dementsprechend habe ich in der Erbengemeinschaft jeweils mit meiner Schwester 25% des Hauses geerbt. Aktuell wohne ich in dem Haus in einer Ein-Zimmer-Wohnung und zahle regelmäßig pünktlich meine Nebenkosten. Ein "Mietvertrag" besteht zur Zeit nicht, da bis jetzt alles reibungslos verlief.
Da meine Mutter mich jetzt aus Unerklärlichen gründen von dem einen Tag auf den anderen aus meiner Wohnung rausschmeißen möchte, stellt sich mir die Frage, ob Sie das überhaupt so darf und welche Rechte mir zustehen.
Ansonsten stehe ich ja ohne Wohnung da, obwohl ich Anteile von dem Haus habe. Könnte ich die Anteile von meinem Haus auch eigenmächtig weiterverkaufen?
Viele Grüße
8 Antworten
Können kann sei mit deiner Schwester zusammen. Allerdings kannst du dann sofort Nutzungsentschädgiung fordern- % einer ortsüblichen Miete für ein Haus in dieser Größe in dieser Lage in euerer Region. Den Mietspiegel findest du im Internet. Du musst dich zwar auch mit % an den Betriebskosten beteiligen- also Hausversicherung, Grundsteuer, aber die muss es dir zahlen. Denn du musst ja irgendwo anders wohnen- und das kostet auch.
Bevor du das tust, solltest du in Ruhe mit ihr reden, fragen warum das sein soll und ihr freundlich sagen, das sie dir dann diese Summe zahlen muss. Du musst sie einfordern, zahlt sie nicht, geh zu einem Anwalt, der fordert dann für dich und diese Kosten wird sie, sollte es zur Gerichtsverhandlung auch zahlen dürfen. Alles unerfreulich.
Erbengemeinschaften sind immer Schrott.
Du könntest verlangen, dass Dir Deine Mutter den 25 %-Anteil auszahlt. Damit ist aber der nächste Streit vorprogrammiert: Wieviel ist der 25 %-Anteil wert?
So ein Streit wird normalerweise über eine Teilungsversteigerung gelöst, die Du beantragen könntest. Dann wird eine Zwangsversteigerung eingeleitet, in der jeder mitbieten kann. Also nicht nur Mitglieder der Erbengemeinschaft, sondern alle, die an dem Haus interessiert sind.
Wenn Mitglieder der Erbengemeinschaft interessiert daran sind, dass das Haus in der Familie bleibt, werden sie sich entsprechend finanziell absichern und dann bieten, soviel der Rahmen her gibt. Am Ende ergibt sich dadurch ein fairer Preis für das Haus.
Wer es ersteigert hat, ist fortan alleiniger Eigentümer, muss aber den Kaufpreis bezahlen, der unter allen bisherigen Anteilseignern aufgeteilt. Du würdest also 25 % diese Preises bekommen.
Der Pferdefuss: So etwas dauert ewig, die Familie ist am Ende komplett zerstritten und eine Menge Geld geht für die Abwicklung der Zwangsversteigerung drauf.
Vielleicht reicht es aber, wenn Du Deiner Mutter erklärst, was Du machen wirst, wenn Du von ihr vor die Tür gesetzt wirst, damit sie ihren Entschluss noch einmal überdenkt.
Wie schon hier beantwortet, kann Ihre Mutter Sie nicht ohne weiteres raus werfen, da Ihnen ein Teil des Hauses gehört.
Verkaufen kann eine Erbengemeinschaft das Haus nur gemeinsam.
Will Ihre Mutter allein darin wohnen, so müsste Sie den Pflichtteil an ihre Kinder auszahlen.
Die Erbengemeinschaft kann nur gemeinsam über Angelegenheiten des Nachlasses bzw. einzelner Nachlassgegenstände (wie z.B. das Haus) verfügen. Das heißt hier, dass die Mutter Sie nur "rausschmeißen" kann, wenn die Erbengemeinschaft das gemeinsam tun will. Da Sie der Gemeinschaft angehören und daher Ihrem Rausschmiss wohl nicht zustimmen werden, dürfte Ihre Mutter es schwer haben, Sie aus der Wohnung zu entfernen.
Deine Mutter darf Di zwar sagen wie spät es ist aber, rausschmeißen nach Lust und Laune geht nicht da Du ein Mitspracherecht hast.