Wie kann ich einen befristeten (Alleinauftrag) Maklervertrag vorzeitig kündigen?
Hallo zusammen,
ich möchte den Maklervertrag über die Vermittlung zum Verkauf meiner Immobilie kündigen. Es handelt sich um einen Alleinauftrag mit 6 monatiger Laufzeit, die Hälfte der Zeit ist vorbei. Bei Abschluß des Vertrages wurde der Verkaufspreis der Immo, zusammen mit dem Makler festgelegt. Dieser Preis lag schon deutlich unter meiner Preisvorstellung. Der Preis wurde anhand der aktuellen Marktanalyse vom Makler erstellt u. letztendlich von mir akzeptiert. Der Makler sicherte mir anhand dieses Preises sehr gute Verkaufschancen zu. Jetzt möchte er nach Ablauf von 3 Monaten den Preis nochmals um 30% senken. In diesen 3 Monaten gab es seitens des Maklers keine Kontaktaufnahme, nur auf Rückfragen von mir
Es besteht meinerseits kein Vertrauen mehr in diesen Makler weil ich den Eindruck habe er kümmert sich überhaupt nicht um den Verkauf sondern möchte nur mit dem Preis weiter runter gehen. Er ist schon erfahren u. hat auch mehrere Häuser in der Region verkauft. Ich möchte den Vertrag früher beenden, weil ich das Gefühl habe je länger es dauert desto mehr Verlust muß ich am Ende hinnehmen.
Meine Fragen nun:
1. Wie kann ich, ohne finanziellen Schaden, frühzeitig aus dem Vertrag aussteigen ?
2. Kann ich auf den festgelegten Preis,sollte punkt 1 nicht möglich sein, bei Weiterführung des Vertrages, bestehen ?
3. ist fehlendes Vertrauen in den Makler u. erneute Preisdrückung,ein frühzeitiger Kündigungsgrund ?
Vielen Dank schonmal
6 Antworten
Hallo,
Fakt ist Sie bestimmen für welchen Preis das Objekt verkauft wird.
Der Makler Berät und Vermittelt !
Worauf Sie dann eingehen ist also 100% Ihre Entscheidung.
Was hier wie offenkundig ist und wogegen er nach Ihrer Meinung Verstoßen hat ist alles eine Frage des Beweises egal ob Sie meinen Recht zu haben oder nicht.
Sollte es Ihnen aber nur um Die Provision gehen, seien Sie auf der Hut.
Egal ob der Vertrag ausgelaufen ist oder Sie vorzeitig gekündigt haben.
Seine Vermittlung ist seine Vermittlung !
Somit steht Ihm bei einer erfolgreichen Vermittlung auch die Provision zu.
Sonst würden ja jeder warten bis der Vertrag ausgelaufen ist und dann an den Interessenten Verkaufen.
Der Preis der von einen Gutachterausschuss zu Verfügung gestellt wird beruht auf den Verkauf von Objekten in der Vergangenheit.
Der Markt ist momentan so schnell das sich alles in beide Richtungen schnell gravierend verändern kann.
Ich denke nicht das sie in München,Hamburg etc wohnen .
Eher in einen Gebiet mit eher wenig Kaufkraft bzw Motivation zum kauf einer Immobilie
Der Wert kann bei 100.000.000 liegen das bringt Ihnen nichts wen keiner Kauft weil einfach keine Kaufkraft mehr dort vorhanden ist und auch keine Notwendigkeit mehr dort besteht dort zu Wohnen.
Arbeitsplätze,Altersdurchschnitt,Lebensqualität,Infrastruktur?
Insoweit wird der Wert drastisch nach unten reduziert.
Dazu kommt das der Kreis derer die sich diese Objekt leisten können nicht gerade hoch ist.
Banken ändern Ihre Richtlinien bei der Kreditvergabe etc das sind alles dinge die auf den Wert einwirken obwohl sich doch für Sie nichts geändert hat.
Ist das Objekt lange Inseriert sieht es nie gut aus, wechselt der Makler in der Anzeige sieht es schon mal gar nicht gut aus.
Hat der Makler keinerlei Interessenten für Sie auswendig gemacht ?
Nachweise ? Zeigen lassen !
Dan bringt es wohl nichts mit Ihm weiter zu arbeiten (kann ich mir nicht vorstellen aber es gibt Objekte bei dem das so ist) oder der Makler macht wirklich nichts.
Inserate gesehen ? etc dann haben Sie doch Ihre Beweise
LAGE ,LAGE, LAGE !
Der Makler hat den Wert des Objektes offenkundig vollkommen falsch eingeschätzt.
Er kann zu dem von ihm vorgeschlagene Preis offenbar keine Käufer gewinnen.
Kündigen Sie den Vertrag mit Hinweis auf diese mangelhafte Leistung.
Weigert sich der Makler die Kündigung zu akzeptieren, dann lassen Sie zum Beweis seiner offenkundigen Unfahigkeit ein Gutachten von einem vereidigten und öffentlich bestellten Sachverständigen erstellen, das dann als Beweis für Ihren Kündigungsgrund dienen könnte, falls es vom Schätzergebnis des Makler deutlich abweicht.
Der beste und schnellste Weg bei einer Weigerung, wäre die Kündiung gerichtlich durchzusetzen, dann bestellt das Gericht den Sachverständigen und die Kosten des Verfahrens trägt der Unterlegen.
Manchmal reicht die Ankündigung eines solchen Schrittes gegenüber dem Makler, dessen Zustimmung zur Aufhebung zu forcieren.
Es ist nicht unüblich, dass Makler sich mit der Angabe eines Mondpreises den Maklerauftrag erschleichen!
Anschließend wir dann gnadenlos gedrückt, um schnell die Provision zu kassieren.
Der eigentliche herbe Verlust trifft dann stets den Verkäufer!
Also mir ist das zu pauschal formuliert. Sie sitzen ja nicht am Telefon des Maklers und nehmen die Anfragen an. Daher können sie nicht einfach so behaupten er tut nichts. Vielleicht rufen einige an, erfahren nähers zum Objekt und haben dann doch kein Interesse mehr. Es kann durchaus sein, dass ihr Objekt doch nicht so "toll" ist wie sie es selbst finden. Dass Eigentümer prinzipiell eine "überzogene" Wahrnehmung zum wert ihrer Immobilie haben ist völlig normal, ist wie beim Auto. Deshalb schmunzelt der Fachmann ja meist auch, wenn ihm jemand erzählt, dass er von "privat" gekauft hat ohne involvierten Makler. Das zweite mal schmunzelt der Fachmann wenn der Verkäufer sich hier bei "gutefrage" meldet und fragt, ob er sich Sorgen machen muss, weil trotz Fälligkeit der Kaufpreis noch nicht bezahlt wurde.
Aber ja, es gibt auch Makler, die einen "höheren" Preis annehmen um den Auftrag zu bekommen um dann später empfehlen diesen zu reduzieren, aber moment ..... das war bei Ihnen ja nicht so, sie wollten ja eigentlich noch mehr. Glauben sie mit ihrem höheren Kaufpreis wäre die Nachfrage "besser"?! sehen sie, sicher nicht. Letztendlich obliegt es aber nur Ihnen wie hoch der Verkaufspreis ist, der Makler kann da nur vorschlagen, mehr nicht. Ich frage mich auch, wo da der Sinn sein sollte drei Monate teuer Werbung zu machen um dann den Preis zu drücken. Wenn es tatsächlich Interesse an dem Objekt zum Angebotspreis gibt, würde der Makler auch versuchen abzuschliessen. Und zu guter letzt kann halt auch mal ein Makler den Markt "falsch" einschätzen. Ich selbst habe letztes Jahr z.B. ein Objekt für 265.000 € berechnet, für 285.000 € angeboten und habe es aber für 305.000 € verkauft. Dass die Nachfrage nach dem "alten" Ding so stark war, hätte ich nicht gedacht. Und genau so geht es halt auch mal (häufiger) in die andere Richtung. Hier pauschal den Makler als "Schuldigen" hinzustellen finde ich nicht nachvollziehbar.
Danke für das "Danke". Aber da habe ich schon ein paar Wörter "vergessen" ... liest sich ja schaurig teilweise :O
Vorzeitig kannst du nur mit "wichtigem Grund" kündigen. Der Vertragspartner müsste also gegen diesen Vertrag verstoßen haben.
Natürlich kannst du einfach die Zeit abwarten und dann einen neuen Makler suchen.
Auf "deinen Eindruck" gibt dir kein Richter etwas.
Der Makler kann keineswegs den Preis für dein Objekt senken. Wie kommst du denn darauf?
er hat es bis jetzt nur vorgeschlagen, ich habe noch nicht meine Zustimmung gegeben. Vielen Dank für die Antwort
Er kann vorschlagen, was er will. Den Kaufpreis bestimmst du ganz alleine. Wenn er dazu keinen Käufer findet, hat er auch keinen Provisionsanspruch.
im obigen Link steht, dass man befristete Maklerverträge aufgrund eines ausserordentliches Kündigungsrecht des Auftraggebers, vorzeitig kündigen kann.
Zitat:
" Ein außerordentliches Kündigungsrecht des Auftraggebers besteht bei einem schwerwiegenden Pflichtverstoß des Maklers, wenn z. B.
derMakler sich nachweislich nicht um den Auftrag kümmert oderder Makler
versucht, gegen das Interesse seines Auftraggebers den Kaufpreis zu
drücken unddadurch das Vertrauensverhältnis zwischen Auftraggeber und
Makler nachhaltig beeinträchtigt wird."
der Preis der in dem Vertrag steht ist sein ermittelter Wert nach Marktanalyse. Er überredete mich zu diesem Preis mit der Aussicht auf sehr gute Verkaufschancen