Kundenschutz nach Beendigung des Maklervertrags

2 Antworten

ich weiß ja nicht, was du da für einen vertrag gemacht hast, aber wieso gibst du die kundenliste nach dessen beendigung heraus??? ist das inhalt des vertrages und wenn ja, bekommst du vom eigentümer wenigstens einen entsprechenden obulus für deine bemühungen und auslagen?

wir haben einige makler im freundeskreis, die ich inzwischen befragt habe. keiner gibt die liste heraus, wenn nichts zustande gekommen ist! die gefahr, dass der eigentümer sich seinerseits an die interessenten wendet, sei viel zu groß. außerdem verlangen sie für ihre bemühungen einen entsprechenden betrag, auch, wenn am ende kein verkauf stattgefunden hat.

aber das steht auch in den jeweiligen verträgen, die mit den eigentümern gemacht werden. und was da bei dir steht, weiß ich nicht :o(

Einen Auskunftsanspruch hast du tatsächlich nicht. Kommt aber ein Vertrag mit einem "deiner" Interessenten zu annähernd den selben Bedingungen zustande, wie auch dein Auftrag gelautet hatte, so hast du einen Anspruch auf Zahlung des Mäklerlohnes.

Saturnus1988 
Beitragsersteller
 08.01.2015, 14:35

Genau richtig, die Frage müsste konkreter lauten, wie kann man das verhindern bzw, wie bekommt man das mit, dass an einen "meiner" Kunden "hinter meinem Rücken" verkauft wurde, wenn sowohl Käufer als auch Eigentümer nichts dazu sagen

theodosorius  08.01.2015, 14:36
@Saturnus1988

NUn, dann bleibt es dir einzig übrig, mal dort vorbei zu fahren und zu gucken (Kingelschild zB) - anders wirst du da schwer an Informationen kommen können. Einen rechtlichen Anspruch auf Mitteilung an wen das Haus verkauft worden ist, hast du nicht.