Immobilienmaklerprovision nach Kündigung des Maklervertrages durch den Makler selbst statthaft?

2 Antworten

Ja, eindeutig rechtens! Steht in den Bedingungen die du unterschrieben hast, auch die Zeit der "Nachwirkung", ich meine ein halbes Jahr und für die Interessenten der Kontaktliste generell!

MehrAlsAngry 
Beitragsersteller
 17.10.2013, 13:47

Das grenzt ja dann schon an Geisselhaft !

Finicella  17.10.2013, 14:06
@MehrAlsAngry

Warum das? Soll ein Makler sich die Mühe machen und Exposés schreiben, im Internet (ist übrigens nicht umsonst) und der Zeitung inserieren, das Objekt Leuten zeigen.. und dann denken so ganz Clevere: Ha, komm, wir kündigen den Vertrag und machen das mit den Interessenten selber aus, dann müssen wir nix zahlen?

MehrAlsAngry 
Beitragsersteller
 17.10.2013, 14:08
@Finicella

Der Makler hat gekuendigt !!!

MehrAlsAngry 
Beitragsersteller
 17.10.2013, 14:09
@MehrAlsAngry

Der Makler hat gekuendigt !!!

Finicella  17.10.2013, 14:25
@MehrAlsAngry

Na und? Er hat davor doch trotzdem was geleistet?

Wer den Vertrag gekündigt hat ist irrrelevant. Nachstend die Erklärung dazu: Es gibt auch Verkäufer und Käufer die Zeit haben und nicht umgehend umziehen müssen. Diese könnten ja zuerst die Dienste des Maklers in Anspruch nehmen und sich dann untereinander absprechen, dass der Verkäufer den Vertrag kündigt und dann später, ohne dass der Makler seine Provision bekommt, den Verkauf der Immobilie durchführen. Und um genau dieses möglichst auszuschliessen gibt es die Regelung/Gesetz, dass es einen Kunden- bzw. Adressenschutz für die Dauer von ca. 1 Jahr gibt zugunsten des Maklers.