Immobilienmaklerprovision nach Kündigung des Maklervertrages durch den Makler selbst statthaft?
Immobilienmakler kuendigt nach 2 1/2 Jahren einseitig den Maklervertrag (Alleinauftrag) da "seine Verkaufsbemuehungen den noch nicht erhofften Erfolg gebracht haben"****** und stellt die Verkaufsaktivitaeten innerhalb von 4 Wochen ein. **Trotzdem besteht er noch auf seine Maklercourtage sollte von ihm ein nachgewiesener und / oder vermittelter Interessent die Immobilie nach Vertragsende noch erwerben (Liste mit X-Interessnten/Kontakten/etc. liegt bei). Ist das alles so rechtens ? Und wenn ja, wie lange nach Vertragsende kann er auf die Courtage noch bestehen ?
2 Antworten
Ja, eindeutig rechtens! Steht in den Bedingungen die du unterschrieben hast, auch die Zeit der "Nachwirkung", ich meine ein halbes Jahr und für die Interessenten der Kontaktliste generell!
Warum das? Soll ein Makler sich die Mühe machen und Exposés schreiben, im Internet (ist übrigens nicht umsonst) und der Zeitung inserieren, das Objekt Leuten zeigen.. und dann denken so ganz Clevere: Ha, komm, wir kündigen den Vertrag und machen das mit den Interessenten selber aus, dann müssen wir nix zahlen?
Der Makler hat gekuendigt !!!
Der Makler hat gekuendigt !!!
Na und? Er hat davor doch trotzdem was geleistet?
Wer den Vertrag gekündigt hat ist irrrelevant. Nachstend die Erklärung dazu: Es gibt auch Verkäufer und Käufer die Zeit haben und nicht umgehend umziehen müssen. Diese könnten ja zuerst die Dienste des Maklers in Anspruch nehmen und sich dann untereinander absprechen, dass der Verkäufer den Vertrag kündigt und dann später, ohne dass der Makler seine Provision bekommt, den Verkauf der Immobilie durchführen. Und um genau dieses möglichst auszuschliessen gibt es die Regelung/Gesetz, dass es einen Kunden- bzw. Adressenschutz für die Dauer von ca. 1 Jahr gibt zugunsten des Maklers.
Das grenzt ja dann schon an Geisselhaft !