Hausverkauf mit Makler. Kann ich einen Käufer des Maklers ablehnen?
Ich habe einen Vermittlungs-und Vermarktungsauftrag mit einem Makler. In 19 Tagen läuft der fristgerecht gekündigte Vertrag ab. Nun präsentiert mir der Makler einen Käufer, der den vereinbarten Kaufpreis akzeptiert und jetzt wird es hektisch. Seit heute liegt mir ein Entwurf des Notars vor. Auf meine Forderung einer Finfanzierungsbestätigung wird nicht eingegangen. Kleinere Details werden noch diskutiert. Bei dem Objekt handelt es sich um ein Abrisshaus. Der Makler hat es bis jetzt mit einem beplanten Neubauobjekt angeboten. Mir geht es auch aber nicht in erster Linie um die vereinbarte Maklercourtage. Es geht mir um die Art und Weise wie die Firma mit uns umgegangen ist. Und nun meine Frage: Wenn ich selbst nun einen Käufer habe, der mehr zahlen möchte als die vereinbarte Höchstsumme im Maklervertrag kann ich dann den Käufer des Maklers ablehnen???? Der Notartermin ist 3 Tage vor Ablauf des Vermittlungsvertags angesetzt und ich habe den Verdacht, das der Käufer (Baufirma, die die vorhandene Baugenehmigung übernehmen will) vorgeschoben wird.
5 Antworten
An wen du dein Haus verkaufst, bestimmst du natürlich selbst. Der Makler kann dir keinen Käufer aufzwingen.
hallo!
der verkäufer entscheidet alleine, mit wem er zum notar geht, unabhängig vom kaufpreis oder irgendwelchen verträgen.
der provisionsanspruch des maklers hängt von mehreren faktoren ab, u.a. der kausalität. - wenn der käufer ohne den makler zur kenntnis des objekts gelangt ist, bleibt jener aussen vor.
grüsse aus dem neckartal
a. klautke
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Ich habe einen Vermittlungs-und Vermarktungsauftrag mit einem Makler. In
19 Tagen läuft der fristgerecht gekündigte Vertrag ab. Nun präsentiert
mir der Makler einen Käufer, der den vereinbarten Kaufpreis akzeptiert
und jetzt wird es hektisch. Seit heute liegt mir ein Entwurf des Notars
vor. Auf meine Forderung einer Finfanzierungsbestätigung wird nicht
eingegangen. Kleinere Details werden noch diskutiert. Bei dem Objekt
handelt es sich um ein Abrisshaus. Der Makler hat es bis jetzt mit einem
beplanten Neubauobjekt angeboten. Mir geht es auch aber nicht in erster
Linie um die vereinbarte Maklercourtage. Es geht mir um die Art und
Weise wie die Firma mit uns umgegangen ist. Und nun meine Frage: Wenn
ich selbst nun einen Käufer habe, der mehr zahlen möchte als die
vereinbarte Höchstsumme im Maklervertrag kann ich dann den Käufer des
Maklers ablehnen???? Der Notartermin ist 3 Tage vor Ablauf des
Vermittlungsvertags angesetzt und ich habe den Verdacht, das der Käufer
(Baufirma, die die vorhandene Baugenehmigung übernehmen will)
vorgeschoben wird.
Sofern der vereinbarte Kaufpreis erzielt werden kann, wäre der Makler seiner Auftragsverpflichtung ordnungsgemäß nachgekommen.
Lehnen Sie ungeachtet der Erfüllung ab, so entsteht dem Makler daraus ein Vertragsschaden, den er gegen Sie einklagen kann.
Erzielen Sie deutlich mehr durch einen Verkauf an einen Käufer Ihrer Wahl nach Ablauf des Maklervertarges, wäre das Schadenersatzrisiko wegen der entgangenen Provision zu vernachlässigen.
Weshalb wollen Sie sich einem unwägbaren Prozessausgang aussetzen, wenn doch der Makler seine Pflicht erfüllt hat?
Hat der eigene neue Käufer Ihnen die vorbehaltlose Finanzierungszusage für das Abbruchobjekt vorlegen können?
Kann ich einen Käufer des Maklers ablehnen?
1. Niemand will den Makler kaufen.
2. Du kannst Dein Haus verkaufen an wen Du willst, es ist Dein Eigentum.
Die Baugenehmigung ist dem der oben drauf steht und sie beantragt hat, ob Maklercourtage fällig wird hängt davon ab, ob man so töricht war ihm einen schriftlichen Alleinvertrag zu unterschreiben und nebenbei wäre vielleicht ein Verschiebung des Notartermins um drei Tage anzudenken.
Aber wenn ich den Käufer ablehne fällt in jedem Fall die Maklercourtage an
Warum? Der Provisionsanspruch entsteht erst mit Unterzeichnung eines Kaufvertrags.
Bei Alleinauftrag wirst du den Käufer nehmen müssen, wenn dieser den bislang geforderten Kaufpreis zahlen will und die Finanzierung gesichert ist. Darauf hast du einen Anspruch.
Nimmst du diesen gleichwohl nicht, bist du für den Schaden, der dem Makler durch seinen Aufwand entstanden ist verantwortlich
Danke für den Hinweis, aber das ist mir schon klar. Aber wenn ich den Käufer ablehne fällt in jedem Fall die Maklercourtage an. Und die haben sie sich nicht verdient. Und außerdem noch die Frage wessen Eigentum ist die vorhandene Baugenehmigung???