Komme ich vorzeitig aus einem Maklervertrag?

6 Antworten

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Der IVD ist die Berufsorganisation der Makler.

Daruntergoogeln, anrufen und um Rat fragen.

Nadelwald75  05.12.2015, 12:44

.... danke für den Stern! - Hoffentlich hattest du Erfolg.

Die Probleme nicht nur "ansprechen", sondern unter Fristsetzung (mit Androhung des Rücktritts vom Vertrag) schriftlich rügen.
Hilfreich wäre natürlich, Beweise/Nachweise für die Versprechen des Maklers zu haben.

Hallo!

Steht denn im Maklervertrag drin, dass der Makler Anzeigen in 12 Immobilienportalen macht? Oder, ob er ein Video erstellen MUSS? 

Klar, es gibt keine zweite Chance für den ersten Eindruck. Doch wirklich falsche Sachen (wie z.B. Wohnfläche) sollten ganz sicher korrigiert werden. 

Allerdings bitte ich zu bedenken, dass manche Formulierungen oder auch das Weglassen von "besonderen Ausstattungsmerkmalen", durchaus Sinn haben kann. 

Ein Interessent, der im Internet ein super toll wirkendes Haus präsentiert bekommt, hat auch meist sehr hohe Erwartungen bei der Besichtigung. Meist höher als eigentlich im Exposetext steht. 

Und leider geht dann häufig dieser Interessent mit negativen Gefühlen aus dem Haus, weil es dann einfach keine Steigerung mehr gibt bzw. geben kann. 

Sicher, schlechte Bilder sind nicht optimal. Doch grundsätzlich sollte man eher den Makler fragen, welche Strategie er verfolgt bzw. wie bzw. wodurch er die Interessenten vom Haus überzeugen will. 

Manches bleibt einem NICHT-Profi nämlich zunächst verborgen ...Und wenn es doch an der schlechten Leistung des Maklers liegt, kann man immer noch kündigen. Ein faires Gespräch ist sicher der beste Weg die Sache GEMEINSAM ggf. auf den richtigen Weg zu bringen.

Leo99969 
Beitragsersteller
 14.07.2015, 21:18

Ja, es ist alles schriftlich festgehalten. Sämtliche Zusagen zu seinen Leistungen habe ich in schriftlicher Form. Zudem habe ich den Makler und auch seine Kollegin schon auf die Fehler angesprochen. Die Zusage, sich heute bei mir zu melden um alles in einem Termin zu klären, hat er wieder nicht eingehalten. Das Telefon blieb stumm.

Golfspielerin  15.07.2015, 12:27
@Leo99969

Hallo Leo99969!

Ich empfehle, den Makler SCHRIFTLICH auf die fehlenden Dienstleistungen aufmerksam zu machen mit einer Frist z.B. ca. 2 Wochen! Nur, wenn schriftlich angemahnt wurde, kann überhaupt irgendetwas gemacht werden. Wer sichergehen will, am Besten mit Einschreiben / Rückschein. 

Nur so kann der Makler sich nicht herausreden ...

Klar, es gibt immer - wie in jeder Branche - gute und schlechte seines Berufsstandes. 

Auch wenn es jetzt blöd klingt. Besser VORHER (vor Abschluss eines Maklervertrages) genau hinschauen, WEN man beauftragt. 

Die Größe des Unternehmens oder / und das teure Auto / Anzug etc. ist dabei NICHT entscheidend, sondern z.B. ob der Makler zuverlässig ist, wie andere von ihm gefertigte Exposes aussehen, wie seine Strategie ist (und dies auch gut und einleuchtend erklären kann) und z.B. wie und auf welcher Grundlage er den Preis ermittelt hat. 

Hi, wir hatten mal das selbe Problem. Hoffe für dich, dass du nicht bei dieser Maklerkette bist.
Was steht denn im Maklervertrag ?
In dem von unserer Kette da stand dann, dass die, bei früher auflösen, das Doppelte bekommen. Also statt dem, was normal damals der Käufer gezahlt hätte, hätten wir dann das Doppelte draufhauen sollen. Ob das so rechtens ist weiß ich nicht.... Hatten Glück, dass wir den Vertrag nur auf 6 Monate gemacht haben und dann bei den Besichtigungen immer irgendwas schlechtes gesagt haben wie zB die Nachbarn sind immer so laut oder so.... Bis er dann gesagt hat er steigt aus dem Vertrag aus weil die Wohnung so unverkäuflich wäre :D
Aber ruf doch morgen früh mal bei einem Anwalt an. Die wissen da eher Bescheid. Und so ein beratungsgespräch kostet dich sicherlich weniger, als der Maklertyp verlangen wird...

Sie müssen dem Makler schon gestatten, seine Korrekturen und Verbesserungen, die er Ihnen angeboten hat, durchzuführen. Dazu sollten Sie aber schriftlich eine entsprechende Zusatzvereinbarung anstreben, die Ihnen dann die fristlose Vertragskündigung erlaubt, falls das Angebot weiterhin Stümperhaft und unzureichend präsentiert wird.