Was für Konsequenzen hat eine Vertragskündigung für den Versicherungsmakler?
Hallo Leute, ich habe mal eine Frage zur Versicherungsthematik und dem Maklerwesen. Diese verdienen ja, vereinfacht dargestellt, ihr Geld damit, dass sie Verträge abschließen und diese dann fortbestehen (Bestandspflegeprovision).
Was geschieht nun zum Nachteil des Maklers, wenn der Versicherungsnehmer sich entscheidet eine Versicherung (Nicht den Maklervertrag an sich) zu kündigen?
Hat der Makler bereits vorab Prämien erhalten die nun wieder rückfällig werden? Geht im Beispiel schon von einer "größeren" Versicherung aus, bspw. einer Berufsunfähigkeit für einen jungen Menschen die bis zum Rentenalter bestehen würde.
Danke für Eure Hilfe!
4 Antworten
Du musst da ein paar Dinge unterscheiden:
Der Maklervertrag besteht zwischen dir und dem Versicherungsmakler. Hierfür zahlst du üblicherweise kein Geld denn dieser Vertrag regelt lediglich die von dir an den Makler erteilten Vollmachten. Seine Provision/Courtage erhält ein Makler für die vermittelten und betreuten Verträge. Allerdings gibt es bei den Verträgen dann entsprechende Unterschiede in der Courtage.
Bei provisionsintensiven Verträgen wie zum Beispiel: Lebensversicherung, Rentenversicherung, Krankenversicherung erhält der Makler (wie auch normalerweise Versicherungsagenten/Versicherungsvertreter) eine sogenannte Abschlussprovision die durchaus einen größeren Betrag ausmacht und dann in der Folge für jedes weitere Jahr in Höhe eines festen, allerdings geringen Prozentsatzes eine Bestandsprovision. Kündigst du nun diesen Vertrag dann muss er als Vermittler innerhalb einer zwischen ihm und dem Versicherungsunternehmen festgelegten Zeit die erhaltene Abschlussprovision entweder ganz oder zumindest teilweise zurückerstatten. Dies geschieht in aller Regel innerhalb der ersten fünf Jahre ab Bestehen des Vertrages (Versicherungsvertrages!).
Bei Sachversicherungen wie zum Beispiel einer Hausratversicherung oder einer Haftpflichtversicherung vermitteln Versicherungsmakler normalerweise immer nur Verträge mit einjähriger Dauer. Von dem von dir gezahlten Beitrag erhält der Makler seine Courtage (zwischen fünf und 25 % je nach Vertrag, Gesellschaft und Vertragsart). Kündigst du nun den Vertrag muss er davon nichts zurückzahlen denn mit der Vertragsdauer ist der Anspruch der Courtage erfüllt. Er würde dann nur im folgenden Jahr kein Geld mehr aus diesem Vertrag bekommen da der Vertrag ja nicht mehr existiert. Bei Versicherungsvertretern/Versicherungsagenturen funktioniert das bei mehrjährigen Verträgen (zum Beispiel drei Jahre Laufzeit) so wie oben beschrieben bei Krankenversicherungen und Lebensversicherungen allerdings mit der verkürzten Laufzeit denn auch hier wird eine höhere Abschlussprovision gezahlt und dann eine geringere Bestandspflegeprovision. Allerdings und ausdrücklich noch einmal: dies ist bei einem Versicherungsmakler üblicherweise nicht so da dieser dir normalerweise keine mehrjährigen Verträge vermitteln würde. Ich hoffe ich konnte dir erschöpfend Auskunft geben.
Wenn Sie Maklerauftrag erteilt haben, dann haben Sie sich an diesen Vertrag zu halten.
Kündigen Sie einen vom Makler für Sie abgeschlossenen Versicherungsvertrag ohne ihn zu unterrichten, verstoßen Sie gegen den Maklervertrag und dieser kann Schadenersatz gegen Sie geltend machen.
Bei Verträgen zu biometrischen Risiken gilt für fast alle Makler eine 60 monatige Stornohaftung., wenn er eine Abschlusscourtage vom Versicherer erhalten hat. Wird ein solcher Vertrag gekündigt, dann hat er diese anteilig zurückzuzahlen.
Wenn ein Makler seine Courtage vom Kunden bekommt, bleibt der Anspruch auf Courtage in dem von Ihnen geschilderten Fall gegen den Kunden bestehen.
Nein. Sie behaupten etwas ohne es belegen zu können.
Die Courtagen sind in den Prämien enthalten. Diesen Anteil hat der jeweilige Versicherer unverzüglich auszukehren.
So jedenfalls die mir vorliegenden Urteile, die ich erstritten habe.
Ich halte die Abschlusscourtage, die der VersMakler aufgrund einer Maklervereinbarung vom Versicherer erhält, für rechtlich bedenklich.
Eine Courtagevereinbarung mit dem Versicherer berührt meines Erachtens den Maklerstatus und macht den Makler zum Mehrfachagenten.
Hää ?
Jeder Makler hat eine oder mehrere Courtagevereinbarungen mit Versicherern, wie sollte er denn sonst sein Geld bekommen.
Das macht einen Makler doch nicht zum Vertreter.
Die Courtagen sind in den Prämien enthalten. Der jew. Versicherer ist verpflichtet, diesen Anteil UNVERZÜGLICH an den Makler auszukehren, sobald der Kunde die Prämie bezahlt hat.
Wenn ich als Makler mit dem Versicherer vereinbare, dass er die Courtagen auszahlt und ich damit von ihm wirtschaftlich abhängig werde, wie soll das mit meinem Status als unabhängiger Versicherungsmakler und Interessenvertreter des Kunden vereinbar sein?
Trotzdem unterliegen die Courtagen bei langfristigen Verträgen einen Stornorisiko. Der Kunde zahlt die Prämie ja auch nicht in einer Summe
Das könnte der Makler nur umgehen, indem er solche Verträge nicht schließt. Das dürfte recht unrealistisch sein.
Haben Sie meine Ausführungen überhaupt verstanden, Herr Hans?
Je nachdem wie es um die Stornohaftungszeit bestellt ist, muss die Abschlusscourtage, so denn eine geflossen ist, anteilig zurückbezahlt werden.
Den Vertrag gibt es dann nicht mehr, also fällt auch die Bestandspflege weg.
Ob hier ein Verstoß gegen den Maklervertrag selbst vorliegt, kommt auf dessen Umfang an.
Von Maklern vermittelte Versicherungsverträge haben meistens eine Laufzeit von einem Jahr. Der Kunde kann nicht vorzeitig kündigen. Die Provision ist also verdient.
Bei Lebens- und Rentenversicherungen ist auch ein Makler in der Stornohaftung. Das ist schon deshalb wichtig, damit er auch auf die Qualität des vermittelten Geschäfts achten muss.
Besten Dank! Können Sie mir etwas zur Höhe der Stornohaftung sagen? Ist eine pauschale Aussage möglich? Orientiert diese sich an einer bestimmten Größe/Summe?
siehe hierzu den Link: www.finanztip.de/versicherungsvermittler/
Die Stornohaftung wird im Sinne von " pro rata temporis" abgewickelt. je nachdem, wie lange der Vertrag Bestand hatte, ist die Provision auch teilweise verdient.
Bedeutet konkret, dass wenn der Makler fünf Jahre in der Haftung steht und der Vertrag nach drei Jahren storniert wird, muss der Vermittler 2/5 der Provision zurück zahlen. Bei manchen Gesellschaften gibt es mittlerweile die Regelung, dass Provisionen jedes Jahr zu einem fünftel ausbezahlt werden. Du bekommst zwar nicht gleich die volle Provision, hast aber dafür auch kaum Storni.
Das ist ja die Crux für einen Anfänger. Er braucht die Provision um überhaupt weiter arbeiten zu können. So baut sich u. U. im Hintergrund ein drohender Schuldenberg auf.
Ich empfehle man die jeweilige Definition von Makler bzw Mehrfachagent zu googeln! Außerdem bekommt jeder Makler seine Courtage von dem jeweiligen Versicherungsunternehmen es sei denn, er hat eine Honorarvereinbarung mit dem Kunden abgeschlossen, was sich aber in Deutschland aktuell nur im größeren Geschäft einigermaßen durchgesetzt hat