Haus verkaufen nach dem Maklervertrag ausgelaufen ist?
Hallo zusammen,
der Vertrag mit meinem Makler ist ausgelaufen und nach dem ich Privat inseriert habe, melden sich auch Interessenten die das Objekt bereits mit dem Makler besichtigt hatten und fragen mich ob Sie bei Kauf von mir trotzdem die Provision noch an den Makler zahlen müssen? Vielen Dank für eure Hinweise und Kommentare.
Gruß Michael
3 Antworten
Für die Frage, ob die die Käufer hier eine Provision bezahlen müssen ist entscheidend, ob die ursprüngliche Maklerleistung (Nennung der Adresse, Überlassung von Unterlagen, ..) noch mitursächlich für den späteren Kauf ist. Das ist dann der Fall, wenn die Käufer weiter dran gebleiben sind an der Immobilie oder Unterlagen des Maklers (Exposé, etc.) genutzt haben, z.d. bei der Finanzierung.
Die damaligen Maklerleistungen sind nicht mehr ursächlich, wenn die Käufer damals ihr Interesse an dem Objekt vollständig aufgegeben haben. (Unterlagen weggeworfen, nicht mehr weiter sich um das Objekt gekümmert.) Wenn sie z.B. sich später völlig neu auf eine privates Inserat melden und dadurch neues Kaufinteresse entstanden ist, dann kann die Ursächlichkeit früherer Maklerleistungen entfallen. Aber: Das muss der Käufer beweisen können. Und für die Ursächlichkeit der Maklerleistung spricht eine "Vermutung" jedenfalls im ersten Jahr nach der Maklerleistung. Diese Vermutung müsste der Käufer widerlegen können.
Es kommt also auf die genauen Umstände an.
Selbstverständlich kann die Wohnung nun selbst verkauft werden. Aber nun kommt der Haken ... nicht nur die Interessenten, sondern evtl. auch Sie selbst (falls eine Provision vereinbart wurde) sind (je nach Richter) bis zu ca. 1 Jahr provisionspflichtig. Die Interessenten haben ja vom Verkauf des Objektes durch den Makler erfahren und seine Dienste (Adresse, Expose´, Besichtigung etc.) in Anspruch genommen. Gäbe es danach keinen Kundenschutz für den Makler, so wäre es ja ein leichtes erst seine Tätigkeit in Anspruch zu nehmen und dann zu umgehen. Deshalb hat der Gesetzgeber da eine entsprechende (übliche) Frist vorgesehen.
also vertrag ist vertrag und wenn der vertrag beendet ist und du ihn gründlich gelesen hast , wer soll dir jetzt verbieten das haus selbst zu verkaufen oder musst du lt. vertrag irgendwelche fristen einhalten nach beendigung ?
Bitte beachten, keine Ahnung = hier nicht kommentieren. Ihr "Rat" ist keiner, denn er geht nicht auf die Frage ein.