Kann ich noch selber Versicherungen kündigen, wenn ich einen Maklervertrag unterschrieben habe?
Hallo,
ich hoffe Ihr könnt mir helfen. Ich habe einen Maklervertrag mit einen Versicherungsmakler geschlossen und wollte nun ohne seine Hilfe eine Versicherung kündigen. Darauf erhielt ich die Antwort/ Frage ob der Maklervertrag schon gekündigt sei, sonst könnten die Versicherung meine Kündigung nicht annehmen!?? Habe ich mich mit dem Maklervertrag selbst entmündigt? Muß ich den Vertrag erst kündigen ?
Vielen Dank für eure Hilfe. Idealerweise mit nem § als Nachweis, das ganze kommt mir sehr spanisch vor!!
CU
8 Antworten
Die gesamte Vorgehensweise wiederspricht natürlich dem Sinn eines Maklervertrages. Wieso rufen Sie nicht den Makler an und geben ihm den Auftrag, die Versicherung zu kündigen? Ansonsten können Sie recht entspannt bleiben: Sie sind und bleiben Herr über Ihr Geld und Ihre Verträge. Ihre schriftliche Willenserklärung ist entscheident. Die Vertragsabteilung der Versicherung will Konflikten aus dem Weg gehen und Gewissheit haben, dass der Makler nicht am nächsten Tag die Kündigung widerruft. Wenn Sie auch den Maklervertrag lösen wollen, können Sie das einfach schriftlich per Zweizeiler mit Bitte um Bestätigung. Sollte sich einer der Vertragspartner dann anders verhalten, als gewünscht, können Sie sich immernoch beraten lassen. Würde mich aber überraschen.
Hallo
Ein Makler vetritt dich in Versicherungsfragen in deinem Interesse. Er nimmt dir Arbeit ab, aber dass heißt nicht, dass du entmündigt wirst. Wenn du eine Versicherung hast und diese kündigen möchtest, dann mach das. Natürlich kannst du das von dir aus alleine ohne Maklerzustimmung machen.
Stell bitte einmal den Sachverhalt dar, so etwas habe ich noch nie gehört. Besonders interessiert mich die Gesellschaft, die so einen (meiner Meinung nach) "Unsinn" erzählt. Du bist Verischerungsnehmer, du hast diesen Vertrag und nicht dein Makler, also kannst du diesen Vertrag auch jederzeit unter Einhaltung der Kündigungsfristen kündigen. Deinen Maklervertrag würde ich auch kündigen, denn zu dem hast du eh kein Vertrauen.
Schau in deinem Vertrag unter der Rubrik Kündigung nach, dort steht alles geschrieben.
Bitte sage mir, gerne auch per persönlicher Nachricht, wie der Sachverhalt ist und welche Gesellschaft.
Ein Maklervertrag entmündigt keinen Kunden. Wenn ein Kunde der Meinung ist zu kündigen, dann kann er das ohne Rücksprache mit seinem Makler tun (ohne Rücksprache jedoch nicht zu empfehlen). Nur wenn der Vertrag mehrjährig abgeschlossen wurde und vor Vertragsende gekündigt werden soll so kann die Versicherung aus Kulanz - und mit Rücksprache des Maklers den Vertrag vorzeitig aufheben. Es wird gemunkelt (Kundenaussage) , dass bei der Deutschen Vermögensberatung DVAG in Zusammenarbeit mit der Aachen Münchener nur mit Zustimmung des Beraters gekündigt werden kann. Dies kann ich jedoch so nicht bestätigen, Kündigungen liefen - zumindest wenn Sie durch mich als Makler erfolgten - sauber durch. Auch handelt es sich bei dem Unternehmen nicht um einen Makler. Also: Widerspruch gegen die Ablehnung, denn der Kundenwunsch ist ausschlaggebend.
Hallo Dodger1000,
geh so schnell wie möglich zu einem Anwalt, wenn Du den Vertrag nicht verstehen kannst. Dieser Anwalt sollte am besten Fachmann für Versicherungsrecht sein.
Nimm einen Dr. Jur. mit gutem Ruf! Kein Honorarvorschuß und vorher sich aufklären lassen über die Kosten eines Kündigungschreiben für den Versicherungsmakler.
Es gilt, bei Abschluß von Verträgen (abgechlossen bei Dir zu Hause?) eine Frist von 14 Tagen. Eile ist geboten!
Wenn Du den Maklervertrag selber Kündigen willst, ohne Anwalt, dann lies vorher den Vertrag ganz gründlich. Du mußt dann Deine Kündigung (ohne Angabe von Gründen) innerhalb der nächsten 14 Tagen, aber per Einschreiben mit Rückschein, absenden. Rechtzeitig abschicken!
Gruß, Emmy
Selten solch einen Unsinn gelesen!!!!
Was soll denn dieser Kommentar ? Wenn man nichts sinnvolles weiß, dann bitte auch nichts schreiben ? Was soll er denn mit einem Anwalt ? Und zwangsweise Dr.jur. ? Was für Kosten eines Kündigungsschreibens für den Makler - da gibts keine ! Maklerverträge sind ohnehin ohne Angaben von Gründen täglich kündbar. Und wo ist wieso Eile geboten ? Was für ein Versicherungsmakler der Versicherung ? Der arbeitet doch nicht für die Versicherung ! Deine Aussagen sind alle sehr verwirrend und zeugen nicht von guter Kenntnis der Materie :-(
Bei Versicherungsangelegenheiten ist es oft so, daß die Verträge nicht in einer für Laien verständlichen Sprache abgefaßt sind.
Ich selbst würde im Zweifelsfall einen Jurist konsultieren...
Ich wäre Euch dankbar, wenn Ihr die Form währen könntet!
Besonders höflich oder zuvorkommend seid ihr leider nicht!
Wie könnt ihr nur Erfolg in Eurer Sparte haben bei dem Benehmen, den Ihr hier an den Tag legt!
Dodger heißt übrigens auf englisch Trickster, Betrüger...
Wieso schreinen alle gleich immer nach Anwalt oder denken ,man hat sich entmündigt und der gemeine Makler macht hier ,was er will..zunächst : Warum soll der Vertrag gekündigt werden ? Hat man Ihnen die Unterlagen vorab zukommen lassen ,vorgelegt und erklärt ? ..Sie haben wahrscheinlich im Maklermandat auch dem Makler eine Vollmacht ausgesprochen, diesen oder generell Verträge (immer mit Ihrem Einverständnis) für /mit Ihnen abschließen zu können..sollte sie kein Interesse mehr haben mit Ihm zusammen zu arbeiten oder sie das Gefühl haben ,das er ohne sie zu informieren ,Verträge abschließt (was nicht zum guten Ton eines proffesionellen Maklers gehört..) dann kündigen Sie erst den Maklervertrag auf und dann den geschlossen Vertrag und erklären sie dem Versicherer, wie es dazu gekommen ist..Haben sie vorab nicht alle Unterlagen erhalten ,ist es sowieso fraglich ,ob der Makler mit dieser "Masche" weiter durchkommt..so etwas sprich sich rum..Man sollte sein Kunden schon wissen lassen ,was man mit ihnen (zusammen) vorhat..HG DerMakler
Vielleicht kannst Du beide Verträge gleich Kündigen!
Eine Kopie Deiner Kündigung an den Versicherungsmakler der Versicherung einsenden!
Gruß, Emmy