WWK Premium FörderRente protect kündigung. Was kommt auf mich zu ?
Hallo zusammen, meine Mutter hat/hatte eine WWK Premium FörderRente protect. Als sie die jährliche Aufstellung per Post erhielt, bat sie mich, dass ich diesen Vertrag für sie kündige, da sie das Geld gut jetzt gebrauchen könnte. (Ihre Altersvorsorge ist anderweitig abgesichert) Einfach gesagt, schrieb ich einen Dreizeiler, lies sie unterschreiben und schickte das ganze an die WWK. Das ist war am 14.10. Nun rief der Versicherungsmakler/berater, wie auch immer, bei meiner Mutter an. Und sagte, dass Kosten auf sie zukommen werden und bei der Kündigung sie gar kein Geld erhalten würde, sondern wir der WWK 3000€ überweisen müssten.
Also das klingt für mich schon sehr lächerlich. Meine Mutter zahlt da Geld ein, und schuldet am Ende der WWK noch was ? Oder "betrog" der Makler/Berater da eindeutig meine Mutter ? Kommt der da um seine Provision oder wie ?
Der Vertrag wurde schon vor über 5 Jahren gemacht.
Kann da bitte mir einer sagen, was da passieren wird ?
Wir dachten, die "Rente" bzw. die Fonds werden bis auf gewisse Gebühren ausgezahlt.
Aber schulden wir der WWK sogar etwas ?, das geht doch nicht, oder ?
Gruß
Jakob
P.S Kann man die Kündigung auch widerrufen ?
5 Antworten
Und sagte, dass Kosten auf sie zukommen werden und bei der Kündigung sie
gar kein Geld erhalten würde, sondern wir der WWK 3000€ überweisen
müssten.
Ein Makler der in seiner Eigenschaft als Sachwalter des Kunden sowas behauptet, den möchte ich mal sehen.
Die Kündigung eines Riestervertrags ist eine förderschädliche Verwendung.
- Die erhaltenen Zulagen sind zurückzuerstatten,
- ebenso die in Anspruch genommenen Steuervorteile.
- Die Erträge sind zu versteuern.
- Kosten der Versicherungen werden tw. nicht erstattet.
Im Extremfall kann dies dazu führen, dass eine Nachschusspflicht entsteht allerdings ist das
- sehr selten der Fall
- Mit Sicherheit nicht in der genannten Höhe
Hallo,
nein, das gibt es nicht.
Es gibt ein Vertrieb (AfA) der macht entsprechende Vereinbarungen für seine Rentenversicherungen zur Zahlung der Abschlußgebühr in den ersten 4-5 Jahren, so das die Vermittler ihre Provision verdient haben.
Ich bezweifle, das dies ein Makler ist, da ihr seine Aussage nicht schriftlich habt, kann man sich auch nicht beim Bafin beschweren.
Der Sinn der Kündigung, unbegreiflich, wie deine Mutter eine solche Fehlentscheidung getroffen hat.
Es gibt nur teure Versicherer und Banksparpläne die ihren Renditen hinterherlaufen.
Bei einer Kündigung verliert ihr die Beiträge die für die Vertriebs- und Abschlußkosten angefallen sind und sämtliche Zulagen werden wieder zurückgezahlt. Wenn noch steuerliche Vorteile durch Steuererklärungen vorhanden waren, holt sich das Finanzamt zeitversetzt diese auch zurück.
Beste Grüße
Dickie59
insbesondere haben die Fondsparpläne ein Problem das Langlebigrisiko zu finanzieren, man weiß heute noch nicht, was diese tatsächlich ausfinanzieren...lebenslang
Hallo Jakob,
bei dieser Förder-Rente handelt es sich um eine Riester-Rente.
Dies bedeutet bei Kündigung muss deine Mutter alle erhaltenen Zulagen und Steuer-Erstattungen die über die Einkommensteuererklärung geleistet wurden zurück zahlen. Dies kann unter Umständen einige Tausend Euro sein entsprechend der Laufzeit.
Kontaktiert den Versicherer und fragt nach, welcher Betrag überhaupt ausgezahlt würde.
Davon kann dann noch ein weiterer Betrag vom Finanzamt zurück gefordert werden.
Gruß N.U.
Der Threadersteller schreibt ja, dass die Mutter der WWK 3000€ überweisen müsse....
Was so nicht möglich ist.
Der Versicherer überweist an die Mutter das Guthaben, abzüglich der Zulagen.
Die bereits erfolgte Steuererstattung muss an die Finanzbehörde zurück gezahlt werden.
Fazit: Praktisch durch die Bank verzweifelte Versuche von Maklern, durch Lügen ihre Provision zu sichern!
Für die nicht zustande gekommene Provision haftet die Mutter nicht, muss sie also auch nicht bezahlen.
Theoretisch richtig, praktisch aber Blödsinn.
Steuervorteile sind weder an die Versicherung zurück zu zahlen, noch kann die Versicherung irgend eine vernünftige Aussage über die Höhe diesbezüglicher Rückzahlungen machen.
Es kann sich also maximal um Förderungen handeln. Alleine damit sind aber 3000€ mehr als der RKW nicht möglich.
@Samy795,
wenn du doch keine Ahnung hast, solltest du dich mit solchen Kommentaren etwas zurück halten!
Die Steuererstattungen müssen an die Finanzbehörde zurück gezahlt werden. Und diese können dir dies auf den Cent genau berechnen!
Was anderes habe ich auch nicht geschrieben!
geht mal zum Verbraucherschutz und lässt euch dort beraten,
das klingt schon sehr abenteuerlich.
Hat der Makler etwas schriftlich hinterlassen ? Nehmt da und die Verträge zum Verbraucherschutz mit. Die haben dort auch Anwälte die euch ggf. weiterhelfen können.
Der Hinweis zum Verbraucherschutz ist in diesem Fall völliger Unsinn, da es sich um eine Riester-Rente handelt.
und wo steht das ?
sind Sie WWK Vertreter ?
selbst wenn dem so wäre, warum sollte der Verbraucherschutz bei einer vorzeitigen Vertragsauflöung nicht beraten können?
Wem ist hier etwas klar ?
Dem Versicherten wohl nicht , denn der stellt hier Fragen,
und was dem Versicherer klar ist, ist bisher ungeklärt.
Ne hat er nicht, er hatte deswegen nur angerufen, aber ist dass denn möglich, dass man der WWK was schuldet?
Und kann man die Kündigung noch widerrufen ?
Klingt schon sehr seltsam... natürlich kommts immer auf den Vertrag ansich an, aber wenn das eine ganz normale LV ist, sollten da keine großen Kosten mehr dazu kommen. Wäre auch nicht das erste Mal, dass eine Versicherung durch schlichte Lügen Angst machen will - ohne jetzt konkret in diesem Fall etwas unterstellen zu wollen.
Ruft einfach nochmal bei der Versicherung an und lasst euch das schriftlich geben.
In jedem Fall solltet ihr wie der Kollege oben schon geschrieben hat mal Kontakt mit der Verbraucherzentral aufnehmen.
Klingt schon sehr seltsam
Überhaupt nicht, da es sich um eine Riester-Rente handelt und bei Kündigung alle Zulagen und Erstattungen des Finanzamtes zurückgezahlt werden müssen.
Die Riester möchte ich sehen, bei der der gesamte RKW + 3000€ zurück gezahlt werden muss. Das ist seltsam, zumindest wenn man sich etwas näher mit der Praxis beschäftigt!
Abgesehen davon kann die Versicherung nur über die Zulagen bescheid wissen, nicht aber über die steuerliche Absetzung. Alleine damit ist das ganze nochmal deutlich unwahrscheinlicher...
Genau darauf wollte ich hinaus: Keine brauchbare Antwort für die geschilderte Situatin. Der Threadersteller schreibt ja, dass die Mutter der WWK 3000€ überweisen müsse....
Übrigens sind mittlerweile mehrere solche Fälle bei der Verbraucherzentrale eingegangen. Fazit: Praktisch durch die Bank verzweifelte Versuche von Maklern, durch Lügen ihre Provision zu sichern! 😜