wie kann ich die Sparbücher meines Vaters nach Einzug ins Altenheim retten?
Hallo zusammen, Leider muss mein Demenz kranker Vater in den nächsten Tagen ins Altenheim.Bei uns zu Hause haben wir leider wenig Platz und sind beide berufstätig. Nun haben wir ein schönes Altenheim in der Nähe gefunden. Da seine Rente nicht so hoch ist werden noch zusätzliche Kosten zu zahlen sein. Nach unserem jetzigen Wissensstand bleiben nach seiner Rente+Pflegeversicherung noch ca.1200,- € offen so das die Kosten fürs Altenheim gedeckt wären. Die Sparbücher meines Vaters wären bei dieser Summe sicher schnell aufgebraucht. Obwohl wir nur sein bestes wollen ist dieses nicht nur das Geld ......aber ehrlich gesagt wäre es doch schade drum.... Daher nun meine Fragen. 1.Könnte man in diesem Fall noch Wohngeld veranschlagen ? 2.Ab welchem Einkommen werden seine Kinder zur "Kasse" gebeten ? 3.Gibt es legale Möglichkeiten seine Sparbücher "retten" (Vollmacht ist vorhanden)
Danke im voraus für alle Antworten Gruß
5 Antworten
.....aber ehrlich gesagt wäre es doch schade drum.
Nein, es ist nicht schade sondern gerecht, wenn die Allgemeinheit nicht alle Kosten zahlen muß sondern auch der/die Betroffenen.
Genau.
Deinem Vater bleibt ein so genannter Freibetrag von 2.600 €, die er als Erspartes nicht für seinen Lebensunterhalt einsetzen muss. Alles andere muss er für seinen Lebensunterhalt - dazu gehören jetzt eben die Heimkosten - einsetzen. Das ist auch richtig so! Ich kann auch nicht, wenn mein Geschäft schlecht läuft, Sozialhilfe beantragen, weil ich die Rücklagen nicht angreifen will.
Soviel ich weiß, wird als erstes das Vermögen herangezogen, um die Heimkosten zu decken. Also ist nichts mit "Sparbücher retten". Wenn ihr beide berufstätig seid, werden auch die nächsten Verwandten zur Kasse gebeten, mit Wohngeld ist da nichts.....
Da mit dem Einzug ins Heim eine eidesstattliche Erklärung über die Besitzverhältnisse abgegeben werden muss, hilft nur: Morgen früh die Sparbücher platt machen. Da sie sicher eine 3-monatliche Kündigung haben: Pech gehabt! Das Geld geht ans Heim für die Unterbringung!
Die Kinder werden immer in die Finanzierung der Restbeträge einbezogen. Die Höhe ist vom Einzelfall abhängig.
Ist der Vater beihilfeberechtigt? Dann reicht das Geld vermutlich! Sonst: Typischer Fall von: Nicht früh genug nachgedacht/vorgesorgt... und jetzt der Allgemeinheit zur Last fallen.
zu Deiner 2. Frage: Es kommt hier nicht nur auf das Einkommen der Kinder an, sondern auch auf deren familiären Situation bzw. finanziellen Verpflichtungen. Sind Enkelkinder vorhanden, also haben die Söhne / Töchter bereits eigene Kinder? Bestehen finanzielle Verpflichtungen, weil z.B. ein Eigenheim gekauft wurde? Bei solchen Verpflichtungen ist der Eigenbehalt des Einkommens höher anzusetzen.
zu Deiner 3. Frage: Deinem Vater stehen grundsätzlich gewisse Ersparnisse zu, welche nicht aufgebraucht werden müssen. Die Höhe kann ich jetzt allerdings nicht benennen.