Kann Sparkasse einfach ein Sparbuch auflösen?Bankfrau zerreißt mein Sparkassenbuch
Habe noch ein Goldenes Sparbuch meiner Bank gehabt, das mit einem kleinen Betrag versehen war. Bin dann zur Bank, um die Zinsen nachtragen zu lassen. Dort hat man mir gesagt, dass das Konto 2008 aufgelöst wurde,Ich war erstaunt und habe hinterfragt, ob die BANK DAS DENN EINFACH SO KANN .Es wurden auch keine Mitteilungen darüber versendet und das ist einfach so ,war die Auskunft. Dann wurde ich von der Filialleiterin ins Besprechungszimmer gebeten. Sie sagt mir ,das die Kosten für diese Sparbucher mit geringem Betrag zu hoch wären und ich den Betrag und die Zinsen ja auch bekommen würde.Meinerseits waren noch Bedenken dieser Vorgehensweise und ich hinterfragte dies erneut,die Dame der Bank wurde zusehens unfreundlicher und nachdem sie die Zinsen telefonisch erfragt hatte, zerriss sie arrogant das Sparkassenbuch vor meinen Augen mit den Worten ,dass das Sparbuch jetzt nicht mehr exiztiert.Ich sagt ihr ,dass sie mein Sarbuch nicht zerreissen darf,weil ist ja meins.Sie meinte ,das dürfte sie. Natürlich habe ich mich sofort telefonisch bei der Hauptstelle beschwert über dieses Verhalten. Einen Tag später bekam ich eine Anruf von dem Gebietsleiter der Sparkassen der sich für das VerHALTEN ENTSCHULDIGTE.Als ich am nächsten Tag noch eine schriftliche Kündigung dieses Sparbuches verlangte und die Aufstellung der Zinsen versuchte mich auch dieser so abzutun. Weiß jemand ob eine Bank einfach so Sparbücher auflöen kann ? Über das unverschämte Verhalten der Bankangestellen wartete ich heute noch auf ein persönliche Entschuldigung.Ich habe auch den Eindruck, dass man den Vorfall auch so abtun will. Weißt noch jemand ,ob die Zinsen für Goldene Sparbücher 1995 festsetzt waren?
2 Antworten
Wie jeder andere Vertrag kann auch ein Sparbuch unter Einhaltung der entsprechenden Vertragsbedingungen gekündigt werden.
Du hast natürlich Anspruch auf Auszahlung des Restguthabens und der bis dahin angefallenen Zinsen, aber nicht auf Fortführung zu den bisherigen Bedingungen. Ob eine Kündigung in diesem Fall rechtmäßig war, lässt sich nur beurteilen, wenn man die Bedingungen kennt, zu denen das Sparbuch damals eröffnet wurde (diese können sich auch von Sparkasse zu Sparkasse unterscheiden - die Bezeichnung "Goldenes Sparbuch" sagt nichts Bestimmtes aus).
Hallo,
das die Sparkonten aufgelöst werden ist in diesem Fall durchaus üblich wenn
der Betrag auf dem Sparkonto nur sehr gering ist, das Sparbuch seit Jahren nicht mehr genutzt wurde der Empfänger unbekannt verzogen ist.
Wenn Dir das Guthaben zuzüglich der Zinsen ausbezahlt wurde, dann ist dein Teil der Forderung erledigt.
Wenn Du ein neues Sparkonto möchtest, dann kannst Du dies ja eröffnen.
Schöne Grüße