Kann ein Betreuer einfacheine Wohnung leer machen ohne die Angehörigen zu informieren.

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Der Betreuer handelt für den Betreuten und soll natürlich - soweit das noch geht - dessen Wünsche berücksichtigen. Rechenschaft ist er in erster Linie dem Gericht schuldig.

Die Wohnung kündigen kann er nicht nur - das muss er sogar. Der Betreuer ist verpflichtet die Kosten für den betreuten soweit als möglich zu reduzieren. Und wenn Deine Schwester jetzt dauerhaft im Heim lebt, dann braucht sie keine Wohnung mehr.

Was mit den Sachen geschieht, hängt davon ab welchen Wert sie besitzen. Meist kann ein Betreuter nichts oder nur sehr wenig mit ins Heim nehmen. Wertvolle Gegenstände muss der Betreuer verkaufen und dem Vermögen des Betreuten zuführen. Wertlose Gegenstände werden entsorgt - d.h. das was er z.B. in einen Container entsorgen lässt dort wieder raus nehmen. Aber Achtung: rein rechtlich ist sogar das ein Diebstahl.

Ein Anrecht auf Rückgabe von Sachen, die Du Deiner Schwester geschenkt hast, besteht nicht. Geschenkt ist geschenkt. Die Sachen sind in ihren Besitz über gegangen. Ebenso alles was Deine Schwester von der gemeinsamen Mutter geerbt hat. Das gehört jetzt ihr und nicht Dir. Du könntest höchstens Dir von den Sachen nehmen, die der Betreuer entsorgt.

Zum Thema Aktien habe ich eigentlich schon alles gesagt. Aktien sind Wertsachen. Diese sind zu verkaufen und in einer sicheren Anlageform anzulegen - auch wenn es da geringere Erträge (Zinsen) gibt. Die Sicherheit geht da vor. Jede Geldanlage muss mit dem Gericht abgesprochen werden.

Ich muss meinen Vorrednern in allen Punkten Recht geben. Mein Schwager kam nach Schlaganfall in betreutes wohnen. Eine Lebensversicherung die er hatte, wurde auch vom Betreuer gekündigt ohne uns Bescheid zu geben. Auch vor Gericht kamen wir nicht dagegen an aber die Rechnung für die bald darauf folgende Beerdigung bekamen wir und durften auch bezahlen. Wo das restliche Geld geblieben war haben wir nie erfahren.

@ maxyma

Deine Schwester hätte noch als ihre Dement noch so war, dass sie eigenständig handeln konnte, eine Patienverfügung und eine Generalvollmacht machen müssen, wo sie dich als Betreuer für solche Fälle einsetzt, wenn sonst keine weiteren Anverwandte mehr da sind.

So kann man verhindern, dass das Gericht einem einen Betreuer vor die Nase setzt.

Wenn solche Dokumente nicht vorhanden sind, dann wird vom Gericht ein Betreuer von Amtswegen eingesetzt und dann hast du kein Mitspracherecht, weder wohin deine Dementkranke Schwester verlegt wird noch bei allen anderen Belangen.

wertsachen, aktien etc.? ich vermute, dass diese in der "hand" des betreuers bleiben weil das altenheim ja irgendwie finanziert werden muss. der betreuer mach tmit den sachen der schwester nicht einfach was er will, er ist da an gesetzliche regeln gebunden.

Ich nehme an ein gesetzlicher Betreuer ist da eingeteilt. Er hat in diesem Sinne seine Pflicht getan und dich informiert. Und ja er " muss" die Wohnung kündigen. ABER: Ich würde sofort mich nochmal mit dem Betreuuer in Verbindung setzen. Und wenn das nicht klappt ganz schnell mit dem Betreuungsamt (auf dem Amtsgericht) in Verbindung setzen. Denn es ist deine Schwester und da hat sicher keiner was dagegen wenn du dir ein paar Andenken mitnimmst. Aktien usw werden erstmal mit in die Heimkosten fliessen. Alles Liebe