Wie kann ich die Reisekosten für Hausbesuche in der Steuererklärung geltend machen, ohne gegen das Datenschutzgesetz zu verstoßen?
Liebe Community
Ich habe eine Frage zur Steuererklärung. Ich bin Therapeut und besuche Patienten im Rahmen von ärztlich verordneten Hausbesuchen zu Hause oder in Pflegeeinrichtungen. Nun stehe ich aber vor einem rechtlichen Problem: um die gefahrenen Kilometer nachweisen zu können, muss ich detailliert auflisten, von welcher Adresse ich zu welcher anderen Adresse gefahren bin. Diese darf ich aber aus Datenschutz-Gründen nicht weitergeben. Wie löse ich dieses Problem?
Berechne ich z.B. nur die Entfernungen von der "Straßenmitte" ohne Angabe der Hausnummer? Oder gebe ich die Namen der Patienten als Initialen an (z.B.: G. S.)?
Vielen Dank für eure Unterstützung!
2 Antworten
Weshalb sollte eine Reisekostenabrechnung den Datenschutz verletzen? Die Abrechnung dient in der Buchhaltung als Beleg der nie nach außen geht. Solltest du mal Betriebsprüfung haben, könnte es vorkommen dass sich der Finanzbeamte die Reisekostenabrechnung kurz anschaut um zu sehen ob die Abrechnung formell richtig gemacht wird. Ich sehe dabei keine Verletzung von Patientendaten. Du kannst ja mit Patienten Initialen arbeiten, Hauptsache es handelt es sich um existente Adressen.
Aber verletze ich nicht durch die Angabe der konkreten Adresse nicht den Datenschutz, wenn es z.B. bei der angegebene Adresse nur einen Familiennamen gibt? Oder zählt die Weitergabe an das Finanzamt nicht als Datenübermittlung an Dritte?
es ist tatsächlich so, dass gewisse Berufsgruppen im Fahrtenbuch aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Namensnennung machen DÜRFEN
z.b. darf der Hausarzt keine Patientennamen nennen, der Steuerberater darf keine Mandantennamen schreiben. Abhilfe: Der Hausarzt schreibt die Patientennummer, der Steuerberater die Mandantennummer.
Ob Du als Therapeut unter diese Regelung fällst, kann ich leider nicht sagen.
Vorschlag:
Fahrtenbuch wie der Hausarzt, also mit Patientennummer. Dann kann Dir niemand einen Strick drehen.
Wichtig: Patientenverzeichnis sollte schnell griffbereit sein.