Wer zahlt die Übernachtungskosten für einen Monteur in Deutschland, wenn de Zimmerpreis über 20 Euro
Ich habe ein aktuelles Problem. Der Arbeitgeber zahlt für einen Arbeiter auf Montage in Deutschland eine Auslöse von 44,00Euro pro Tag ( 24 für Essen und 20 für eine Unterkunft) Was ist jetzt wenn es in der Region zum Beispiel Köln aber keine Zimmer für 20 Euro gibt? Es handelt sich hierbei um Arbeitseinsätze von 3 Wochen, manchmal auch länger. Schwere , schmutzige Arbeit in der Metallindustrie.
Der Arbeitgeber sagt, das wenn das Zimmer mehr wie 20 Euro kostet , man die Übernachtungsdifferenz selber zahlen muss. Heißt also, wenn man dort 3 Wochen arbeitet muss man am Ende noch 400Euro drauflegen!?
Wie ist das gesetzlich geregelt? Wer muss die Übernachtungskosten tragen wenn es keine günstigere Übernachtungsmöglichkeit gibt und wo steht das. Damit man den Arbeitgeber das auch zeigen kann. Im IGZ Tarifvertrag steht dazu leider nichts!
Über baldige Antwort würde ich mich freuen, vielen Dank.
7 Antworten
Ich kenne eine Seite, bei der Monteure bundesweit ganz günstig ( unter 20 Euro) pro Nacht übernachten kann.
Es ist halt so,daß der Monteur die Differenz selber tragen muss. Dazu gibt es kein Gesetz, das ist lediglich eine Absprache mit dem Arbeitgeber......
Die Fage ist müßig! Es gibt in und um Köln durchaus Übernachtungsmöglichketien für Arbeiter zum Preis von rd. € 20.
guckst Du hier:
Übernachtung muss vom Arbeitgeber Gezahlt werden.Der setzt das von der Steuer ab.
Stimmt, du darfst drauflegen, aber die Mehrkosten kannst du steuermindernd in der Einkommensteuererklärung/Lohnsteuerjahresausgleich absetzen.