Steht mir Verpflegungsmehraufwand für eine Fortbildung (nach der Arbeit) bei der Steuererklärung zu?
Hallo zusammen,
ich arbeite täglich von Montag bis Freitag von ca. 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr, um anschließend an zwei Tagen in der Woche (montags + donnerstags von 17:30 bis 21:00 Uhr) zu einem Abendstudium (Fort-/Weiterbildung) zu fahren, welches sich über 2 Jahre erstreckt. Hier fahre ich direkt nach der Arbeit hin und fahre dazwischen nicht mehr nach Hause.
Ich wäre also über 8 Stunden unterwegs.
Meine Frage: Wird der Verpflegungsmehraufwand erst nach Verlassen der Arbeitsstätte berechnet (hier wäre ich dann natürlich weit unter 8 Stunden) oder tatsächlich ab Arbeitsbeginn morgens?
Wenn tatsächlich ab Arbeitsbeginn, könnte ich dies wie folgt angeben?
Weg zur Arbeitsstätte (einfache Entfernung): 8km x 230 Tage x 0,30 Weg zur Fortbilundg von Arbeitsstelle - Studium: 10 km x 80 Tage x 0,30 Weg von Studium - nach Hause: 15 km x 80 Tage x 0,30 + 80x Verpflegungsmehraufwand a 12 Euro
Falls nicht, wohl (leider) eher so:
Weg zur Arbeitsstätte (einfache Entfernung): 8km x 230 Tage x 0,30 Weg von zuhause - Studium (Hin- und Rückfahrt): 15 km x 80 Tage x 0,30 x 2
5 Antworten
Ich habe das imer so gehalten, dass ich es einfach eingetragen habe, also die höherere Pauschale. Kürzen können sie Dir die Pauschale immer noch.
Und es ist kein Betrugsversuch (falls jemand fragt), Du bist ja solange unterwegs....
Angerechnet bekommen ?
Reisekosten liegen begrifflich nur bei beruflich veranlasster Auswärtstätigkeit vor. Das ist dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer "vorübergehend außerhalb der Wohnung und seiner ersten Tätigkeitsstätte beruflich tätig wird. Das ergibt sich aus Abschnitt 9.4 Abs. 2 Lohnsteuer- Richtlinien.
Also gilt nur die Zeit für die Abwesenheit von der Wohnung und der Tätigkeitsstätte = Arbeitsstätte.
Ein Verpflegungsmehraufwand kommt daher leider nicht in Betracht.
Ganz einfach, da das Studium ja der beruflichen Fortbildung dient, hast Du an den 80 Tagen eine beruflich bedingte Abwesenheit . Also 80 Tage * 12,- Euro = 960,- Euro.
Und die Fahrten, gesamtkilometer an den Studien tagen, also die 25 km - 8 Kilometer sowieso Rückfahrt = 17 km.* 30 ct. = 5,10 Euro * 80 Tage = 408,- Euro.
Kenne ich und eine Fortbildungsveranstaltung sehe ich als beruflich veranlasst.
Und wie lange ist die Abwesenheit von der Wohnung und von der regelmäßigen Tätigkeitsstätte?
Nach meiner Kenntnis muss die Abwesenheit von beiden Orten vorliegen, damit begrifflich von Reisekosten ausgegangen werden kann.
Die Fortbildungsveranstaltung ist sicherlich beruflich veranlasst, allein schon deshalb, weil der Arbeitgeber Zuschüsse gewährt.
Dadurch liegen doch aber nicht automatisch "Reisekosten" vor.
Daher hätte ich auch Bedenken gegen die großzügige Berechnung der Fahrtkosten.
Bezgl. der Fahrtkosten kann ich sagen, diese wurden mir letztes Jahr schon wie folgt voll angerechnet, Beginn der Fortbildung war Oktober 2013... hier hatte ich den Verpflegungsmehraufwand noch nicht auf dem Schirm, wohl auch berechtigt (wenn ich das hier jetzt so lese... die Meinungen hier jedoch schon auseinander gehen).
230 Tage x 8 km (Home -> Arbeit) x 0,30 (einfache Fahrt)
ca. 20 Tage x 15km (Home <--> Studium) x 0,30 x 2 (hin und zurück)
Eventuell kannst du dir sogar noch gedanken über ein häusliches Arbeitszimmer machen soweit du für deine Fortbildung nicht am Arbeitsplatz lernen darfst (was wohl meist der Fall sein wird?). Immerhin ist es recht betrieblich veranlasst blabla... ^^
Lernen natürlich nur zuhause...
Leider nur eine 2 1/2 Zimmer-Wohnung... Wohnzimmer / Schlafzimmer, Küche/Bad, also kein abgetrennter / abgeschlossener (?) Bereich im Wohnzimmer... das dürfte schwierig werden....
die genauen Regelungen habe ich leider nicht im Kopf kommt zu selten vor das man es wirklich mal braucht ^^ Aber ja das könnte schwer werden :/ zumindest nach alter Regelung und ob sich da was geändert bin ich wie gesagt grade überfragt :/
Wenn du das sutdium freiwillig machst und nicht vom AG, glaube ich du kriegst es nicht, da ja nur die Abwesenheit die du während der Arbeit hast zählt. HAt dich ja dann keiner zu gezwungen.
PS: Einfach angeben kann versuchter Betrug sein. Frag doch einfach beim Finanzamt nach
AG zahlt mir die Studiengebühren anteilig, dies bekomme ich auch vom AG bescheinigt... also nicht ganz freiwillig (50 % der Prüfungsgebühren, Lehrveranstaltungen,...)
Sobald dir dein Arbeitgeber etwas dazu zahlt hast du in der Regel gute Chancen. Und nichtmal das braucht man immer. Bist du Programmierer und gehst zur Fortbildung in einen C++ Kurs wirst du keine Probleme haben das anzusetzen da wäre ich sehr streitbereit mit dem Finanzamt ^^
Studiengebühren kannst du dann auch nur zu 50 % absetzen.. Und wenn du noch Fahrgeld oder Essensgeld dafür bekommst, musst du dies auch vermerken.
Abschnitt 9.4 Abs. 2 LStR definiert die beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit als Voraussetzung für Reisekosten und damit auch für Verpflegungsmehraufwendungen.
Kennst Du diese Regelung?